3. Januar 2013, 16:53 Uhr

Leutheusser erwägt Gesetz gegen Ärzte-Korruption

Bislang dürfen niedergelassene Ärzte von der Pharmaindustrie Geld annehmen. Kritiker wollen das ändern, doch Gesundheitsminister Bahr bremst. Leutheusser-Schnarrenberger gibt sich aufgeschlossener.

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Ärzte dürfen für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen.©

Die Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte werden lauter - auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Während Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bislang noch bremst, erwägt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine gesetzliche Regelung. In der "Passauer Neuen Presse" (Freitag) räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein, dass das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten biete. "Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen."

Zuvor hatte bereits Jens Spahn vom Koalitionspartner CDU mit schärferen Gesetzen gedroht, falls die Ärzte nicht stärker gegen Bestechlichkeit in den eigenen Reihen vorgehen. Entsprechende Forderungen erhob auch die oppositionelle SPD. Bahr sieht bislang aber keinen Grund zur Eile. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, derzeit werde noch geprüft, ob es rechtlichen Änderungsbedarf gebe.

Im vergangenen Juni hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es jedoch Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, die es Ärzten grundsätzlich verbieten, sich bestechen zu lassen.

Geldstrafen oder Entzug der Approbation

Leuthesser-Schnarrenberger betonte allerdings, die Ärzte müssten von den Sanktionsmöglichkeiten in ihrem Standesrecht auch energisch Gebrauch machen. Der CDU-Gesundheitspolitiker Spahn warb im ARD-"Morgenmagazin" für Maßnahmen wie Geldstrafen oder den Entzug der Approbation. Solche Verfahren sollten eingeleitet werden, "damit jeder merkt, so geht es nicht".

Der Hartmannbund sieht aber auch die Krankenkassen in der Pflicht. Der Vorsitzende der Ärzteorganisation, Klaus Reinhardt, sagte der "Rheinischen Post" (Donnerstag), die Ärztekammern könnten Korruptionsfälle nur dann ahnden, wenn sie ihnen auch gemeldet würden. "Das wäre die eigentliche Aufgabe der Krankenkassen." Über ein Gesetz, das die Bestechlichkeit von niedergelassenen Ärzten unter Strafe stellt, könne man nachdenken, erklärte Reinhardt. "Nur dann muss auch klar sein, dass dies nicht nur für die Ärzte, sondern auch für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Architekten gelten muss."

DPA
 
 
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