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15. August 2008, 10:39 Uhr

Keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen

Die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter hoben eine frühere Entscheidung auf, die die ehemaligen Terroristen mit der Haft zu Aussagen im noch immer nicht restlos aufgeklärten Mordfall Buback zwingen wollte.

Die Leichen von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinem Fahrer liegen nach den Todesschüssen am Tatort in Karlsruhe© DPA

Die früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Diese Entscheidung gab der Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt. Der 3. Strafsenat hob damit eine Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters auf, der die früheren Terroristen mit der Haft zu Aussagen im noch immer nicht restlos aufgeklärten Mordfall Buback zwingen wollte. Damit gab das Gericht den Beschwerden der einstigen RAF-Mitglieder statt.

Hintergrund sind neuerliche Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski, der als möglicher Schütze bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern im Jahr 1977 genannt worden war. Nach den Worten des BGH-Strafsenats haben Klar, Mohnhaupt und Folkerts hier ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht, weil sie sich durch die Aussagen selbst belasten könnten. Zwar sind alle drei bereits wegen des Buback-Attentats verurteilt worden. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass sie bei der sogenannten "Offensive 77" an anderen RAF-Verbrechen in jener Zeit beteiligt gewesen seien, argumentierte das Gericht.

Die drei ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts gelten als Schlüsselfiguren der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF). Auf das Konto der Terrororganisation gehen zahlreiche Morde.

DPA
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
pitiplatsch (16.08.2008, 07:02 Uhr)
War der ehemalige Bundeskanzler Kohl
oder der brutalste Aufklärer Koch in Beugehaft ?? ich wüßte nichts davon. Obwohl die beiden gelogen haben das sich die Balken biegen. Dies ist die gerechtigkeit wie sie Deutschland vertritt die Linken in den Knast die rechten werden Ministerpräsidenten wie der Filbinger z.B.
n8g8 (15.08.2008, 19:39 Uhr)
Rechtsstaat
Wäre ja noch schöner, wenn verurteilte Straftäter, die ihre Strafe bereits absitzen bzw. abgesessen haben, im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess nach der Verfassung die Aussage verweigern dürfen, wenn sie sich selbst belasten könnten, ABER NICHT wenn sie in Haft sind!
"Man" kann ja auch vielleicht nachträgliche Sicherungsverwahrung wegen Terrorismus (= politische Gesinnung) einführen! Dann bleibt Klar bis zu seinem Lebensende weggeschlossen, obwohl der Richter damals ihn zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe verurteilt hat. Frei nach G. Grass:
Einsperren, absperren wegsperren,
Vergittern, verriegeln, verplomben.
Das Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen!
Doch ich sehe schon eine Änderung der StPO nahen, in der dieses Recht von den Poli-Tickern CDU/CSU/SPD ausgehebelt wird und wir uns wieder einen Schritt weiter von den rechtsstaatlichen Grundsätzen unseres Grundgesetzes verabschieden - Guantanamo-Fan Wolferl wirds schon (hin-)richten ...
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