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4. Juni 2008, 15:14 Uhr

Die Schnüffelwut geht zu weit

Ein Schritt in Richtung Überwachungsstaat - durch das neue BKA-Gesetz könnte das Bundeskriminalamt unbegrenzt Verdächtige und Nicht-Verdächtige bespähen. Einwände gegen das Gesetz gibt es viele. Einer davon: Es verstößt gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. Von Hans Peter Schütz

Durch das neue BKA-Gesetz hätte das Bundeskriminalamt erheblich mehr Kompetenzen© Michael Kappeler/DDP

Das Kabinett der Großen Koalition hat brav genickt. Nach langem Streit endlich ein gemeinsames Ja gesagt zum lange umstrittenen Gesetz über das Bundeskriminalamt, kurz BKA-Gesetz. Aber wann und ob auch der Bundestag dem Projekt zustimmt, ist ungewiss. Im Herbst hoffen die einen, frühestens zum Jahresanfang 2009 prophezeien andere. Und viele sagen: Am besten nie.

Was Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in ihren Gesetzentwurf geschrieben haben, hat etwa den SPD-Abgeordneten und Rechtsexperten Klaus Uwe Benneter geschockt. "Ein Sammelsurium der Grausamkeiten", schimpft er. Er ist kein Einzelgänger. Die Rechtsexperten der SPD haben auf 19 Seiten Klärungsbedarf angemeldet. Tendenz: Die Schnüffelwut geht viel zu weit. Sebastian Edathy, der SPD-Vorsitzende des Innenausschusses hält jedes Lob an das Kabinett zurück: "Wir werden intensiv in den nächsten Monaten die Vorlage prüfen."

Das Unbehagen in der SPD richtet sich auch gegen die Genossin Zypries. Sie und Schäuble hatten sich lange mit Brandbriefen bombardiert. Schäuble warf der Kollegin schwere Störung des Klimas in der Großen Koalition vor. Zypries wies das barsch als "Unterstellung" zurück. Vermutlich hat sie dem Gesetzentwurf am Ende dann nur zugestimmt, weil sie sicher ist, dass ihre Fraktion ihn so nicht akzeptieren wird.

"Erinnert an Systeme, die keine Rechtsstaaten sind"

Auf radikale Ablehnung trifft der Versuch, das Bundeskriminalamt (BKA) massiv auszurüsten, natürlich auch in der Opposition. Die Grünen sprechen von "Horror". Ihre Fraktionsvorsitzende Renate Künast: "Was hier an Maßnahmen beschlossen werden soll, erinnert an Systeme, die keine Rechtsstaaten sind." Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler schimpft gegenüber stern.de: "Mit dem Gesetzentwurf werden die Grenzen zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit verwischt. Die wollen aus dem BKA doch einen Nachrichtendienst machen." Die FDP werde im Bundestag wie in der Ländern Nein sagen.

Das hat Gewicht. Länder wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen werden im Bundesrat dann nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf soll die Möglichkeiten des BKA dramatisch erweitern und auf eine völlig neue Basis stellen. Das BKA will Menschen künftig in und außerhalb ihrer Wohnung beobachten und belauschen können.

"Ignoranz gegenüber Grundrechten"

Computer dürfen durchsucht, Telefone künftig auch vom BKA abgehört werden. Unterm Strich steht ein praktisch unregulierter und unbegrenzter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel, auch die akustische und optische Überwachung des Betroffenen, der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, selbst innerhalb von Wohnungen. Auch in Wohnungen Unbeteiligter darf gefilmt und abgehört werden, wenn sich ein Verdächtiger dort aufhält. Grundrechte werden hier allenthalben in Frage gestellt. Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Da ist Ignoranz gegenüber den Grundrechten voll im Spiel."

Die wichtigsten Einwände gegen das Gesetz sind:

1. Es verletzt das im Grundgesetz stehende Trennungsgebot der Arbeit von Polizei und Geheimdiensten. Die geheimen Schnüffler haben keine Uniform, operieren ohne Kontrolle durch Staatsanwälte oder Richter. So wurde, sagen die Kritiker zu Recht, vor allem zu Zeiten der Nazis gearbeitet.

2. Bis jetzt sind Verfolgung und Verhütung von Straftaten allein Sache der Länderbehörden, ebenso die Gefahrenabwehr. Jetzt soll das BKA Gefahrenabwehr selbst betreiben dürfen in Fällen des internationalen Terrorismus. Das Wörtchen "international" ist allerdings eine Irreführung, denn durch eine raffinierte Formulierung ist gewährleistet, dass die Kompetenz des BKA sich auch auf deutschen Terrorismus erstreckt.

3. Das BKA soll künftig bei der Ausspähung auch V-Leute einsetzen dürfen. Die sind in der Regel eher zwielichtige Figuren, die oft genug selbst Straftaten begehen.

4. Eingriffe in Grundrechte dürfen bis jetzt nur erfolgen unter der Kontrolle eines Richters. Künftig soll das dem BKA auch für drei Tage auf Anordnung seines Präsidenten erlaubt sein. Das heißt: Abhören, Computerspitzelei und Rasterfahndung können ohne unabhängige Kontrollinstanz erfolgen.

5. Ob ein Bespitzelter überhaupt eines Tages über die Aktion informiert wird, auch wenn er absolut unschuldig ist, bleibt ungewiss. Sie muss nicht in jedem Fall stattfinden.

6. Wird heute jemand abgehört und das Gespräch wendet sich privaten Dingen zu, müssen Tonbänder sofort abgeschaltet werden. Das bedeutet, der Mithörer muss am Gerät sitzen. Das BKA soll aber künftig automatisch lauschen dürfen.

Das härteste Nein haben zwei Alt-Politiker formuliert, die zur Zeit die schärfsten und erfolgreichsten Gegner Schäubles vor dem Verfassungsgericht sind: Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum und Ex-Landesinnenminister Burkhart Hirsch. Sie erklärten gegenüber stern.de, der Gesetzentwurf sei in der "vorgelegten Form unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten unannehmbar". Er hebe die bewährte Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auf. Völlig falsch sei die Behauptung Schäubles, künftig werde auch das BKA nur machen, was der Polizei in den Ländern erlaubt sei.

Der nächste Klagefall vor dem Verfassungsgericht

Bei Verwanzung von Computern, bei Lausch- und Spähangriffen gehe der Gesetzentwurf weit darüber hinaus. Hirsch: "So soll ein Betroffener monatelang heimlich in seiner Wohnung gefilmt werden können. Selbst eine nicht tatverdächtige Begleitperson (eines Verdächtigen, die Redaktion) soll heimlich monatelang observiert und gefilmt werden können, sogar in ihrer eigenen Wohnung auch dann, wenn es nicht um Leib und Leben einer Person, sondern nur um den Schutz von Sachwerten geht." Und es sei auch nicht vorgesehen, dass man bei diesen Spähangriffen wenigstens nachträglich benachrichtigt werde.

Für Baum wird das Gesetz, so es überhaupt verabschiedet wird, wahrscheinlich sein nächster Klagefall vor dem Verfassungsgericht. "Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dieser so genannten neuen Sicherheitsarchitektur", meint er.

Von Hans Peter Schütz
 
 
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