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3. April 2006, 14:55 Uhr

Schröder siegt über Westerwelle

Guido Westerwelle hat vor Gericht gegen Altkanzler Schröder den Kürzeren gezogen: Der FDP-Chef darf nicht länger behaupten, dass Schröders Rolle bei der Staatsbürgschaft für Gasprom problematisch sei.

Terminrolle: Der Altkanzler setzt sich vor Gericht gegen den FDP-Chef durch© Ulrich Perrey/DPA

Etappensieg für den Altkanzler: Im Streit mit Guido Westerwelle um sein Gasprom-Engagement hat Gerhard Schröder sich vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg bestätigte die einstweilige Verfügung, nach der Westerwelle ein Zitat zu Schröders Berufung in das Ostsee-Pipeline-Konsortium nicht wiederholen darf.

In einem Interview Anfang März hatte der FDP-Chef gesagt, er gönne Schröder "jeden Rubel", finde es jedoch problematisch, dass er als Kanzler einer Firma einen Auftrag gegeben habe und später in die Dienste eben jener Firma getreten sei.

Gegen diese Aussage hatte sich Schröder vor Gericht gewehrt, Westerwelle hatte sich hingegen auf seine Meinungsfreiheit berufen und erklärt, er lasse sich nicht den Mund verbieten.

Gasprom verzichtet auf den Milliardenkredit

Bei dem eigentlichen Knackpunkt der Geschichte, der Bürgschaft für einen Milliardenkredit für Gasprom, zeichnet sich eine simple Lösung ab: Der Energiekonzern verzichtet auf den Milliarden-Kredit für die Ostsee-Pipeline, womit auch die zugesicherte Absicherung in Höhe von 900 Millionen Euro wieder vom Tisch ist.

Gasprom stellte klar, man habe den über eine Bürgschaft der Bundesregierung abgesicherten Kredit abgelehnt. "Gasprom ist der weltweit größte Gasexporteur und ein erstklassiger Schuldner, der überhaupt keinen Gebrauch von Staatsbürgschaften macht."

Noch Montag früh hatten die Ministeriumssprecher die neue Bundesregierung die zugesagten Bundeshilfen fachlich und rechtlich als unbedenklich bezeichnet. Schröders jetziges Engagement als Aufsichtsratschef bei dem Pipeline-Projekt wolle man allerdings nicht bewerten, so Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Dies sei eine persönliche Entscheidung des Altkanzlers.

Die Bürgschaft des Bundes war für einen ungebundenen Finanzkredit zur Teilfinanzierung einer Zubringer-Pipeline gedacht. Der von der Deutschen Bank und der KfW-Bankengruppe geplante Kredit an den staatseigenen russischen Gasprom-Konzern sollte eine Milliarde Euro umfassen, die Bürgschaft des Bundes maximal 900 Millionen Euro plus Zinsen. Solche Garantien werden seit 40 Jahren vergeben. Sie müssen im "besonderen staatlichen Interesse liegen".

Nach Bekanntwerden der Absicherung für die russische Firma war Schröder in die Kritik geraten, weil er als Kanzler das Pipeline-Projekt mit durchgesetzt hatte und jetzt Aufsichtsrats-Chef der Gasprom-Pipelinetochter ist. Schröder hält dem entgegen, er sei an der Entscheidung für die Bürgschaft nicht beteiligt gewesen und habe davon nichts gewusst.

Kanzleramt hatte keine Ahnung

Das damalige Kanzleramt war laut Wirtschaftsministerium nicht informiert. Nicht eingebunden waren nach Angaben der Ressorts auch der frühere Finanzminister Hans Eichel (SPD), Ex-Außenminister Joschka Fischer (Grüne) sowie Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD). Informiert gewesen sei Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD).

Die Spitze der Unionsfraktion sieht dennoch Aufklärungsbedarf zu Schröders Engagement. Es gebe "Fragen über Fragen", sagte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer. FDP und Linkspartei wollen Schröders Gasprom-Engagement im Bundestag zum Thema machen. An diesem Mittwoch befasst sich auch der Haushaltsausschuss mit der Bürgschaft.

DPA/AP/Reuters
 
 
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