. .
Politik in Deutschland
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
4. Januar 2008, 12:29 Uhr

Razzien bei G8-Gegnern rechtswidrig

Die Durchsuchungen bei G8-Gegnern waren schon im Mai 2007 stark umstritten. Nun hat das Bundesgerichtshof über die Aktionen geurteilt und der Bundesanwaltschaft, die die Durchsuchungen genehmigt hat, deutlich widersprochen.

Vor dem G8-Gipfel wurde auch das linke Zentrum Rote Flora in Hamburg durchsucht (Archivbild vom Mai 2007)© Manfred Koltermann/DDP

Die von der Bundesanwaltschaft geleiteten Durchsuchungsaktionen gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig. Das stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest. Die militanten G8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen. Deshalb sei nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, sondern die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer, erklärten der 3. Strafsenat.

Im Mai 2007 hatte die Polizei zahlreiche Wohnungen und linke Kulturzentren durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Ermittelt wurde gegen G8-Gegner, die als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für zahlreiche Brandanschläge in Norddeutschland verantwortlich sein sollten. Der BGH erklärte jetzt dazu: "Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann ... nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte."

BGH hebt Durchsuchungsbeschluss auf

Zugleich äußerte der 3. Strafsenat "nachhaltige Zweifel" daran, ob sich "die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben". Bei den Aktionen handele es sich "um nicht zu verharmlosende Straftaten". Aber zuständig dafür seien die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer. Nach BGH-Angaben haben die Betroffenen "eine Vielzahl" von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt. Der 3. Strafsenat entschied nun über die erste derartige Beschwerde eines Beschuldigten und hob den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss auf.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Beschwerdeführer und weiteren Beschuldigten vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel es gewesen sei, durch Brandanschläge auf Sachen wie Autos sowie ein leerstehendes Gebäude und durch Sachbeschädigungen gewaltbereite Gesinnungsgenossen zu mobilisieren, um den G8-Gipfel vom Juni 2007 in Heiligendamm durch Gewalttaten erheblich zu stören oder zu verhindern. Der Generalbundesanwalt rechnet der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von rund 2,6 Millionen Euro zu, die im Zeitraum Juli 2005 bis März 2007 ausgeführt wurden.

AP
 
 
KOMMENTARE (8 von 8)
 
Roy05441 (04.01.2008, 18:18 Uhr)
Schon Jahre zuvor war da ein Damm,
es haben eingefunden sich Kontenklamm. Jetzt wurde Europamäßig eingebürgert, was Alles und Nicht's hat, 10 Millionen Hungerleider bekommt Europa auch nicht satt!
zurgat (04.01.2008, 18:08 Uhr)
theoredisch
müssten die jetzt wegen diebstahl hausfriedensbruch terrorismus verurteilt werden ... natürlich mein ich die verantwortlichen ... würde aber wetten die werden jetzt befördert ...
und wiedergewählt ....
Roy05441 (04.01.2008, 17:44 Uhr)
Liest du im Almanach,
was eine sogenannte Demokratie so hat, walzen dich Lobbyisten-Ärsche, da gewählt in einem einzigen Atemzug platt! So nannten Sie früher einmal dießes Land, auf der Welt als demokratie bekannt, keiner wusste damals, dass D=Demokratie, R= Republik, und B? für Banane so stand!
Wenn jeder mit Verstand das gelesen, hat er sich selber als Wähler erkannt!
Salzsteuer (04.01.2008, 17:20 Uhr)
Die terroristische Vereinigung
heißt also eindeutig: BUNDESANWALTSCHAFT
justel46 (04.01.2008, 15:37 Uhr)
uuuund?2
muß atride voll zustimmen!!!
Jeder "normale" Bürger wird bei rechtswidrigen Verhalten zur Rechenschaft gezogen und bestraft.
Aber unsere Politiker lachen doch über ihr Vergehen.
Sie haben ja ihre Daten und Erkenntnisse im Speicher. Was kümmert diese Personen denn die Rechtswidrigkeit der Herkunft.
Armes Deutschland!!
ganzbaf (04.01.2008, 13:46 Uhr)
Wir werden eben von Grundgesetzfeinden regiert
Traurig genug!
.
Nur die direkte Volksabstimmungsdemokratie kann uns jetzt noch retten:
HEUREKA, WIR sind DAS VOLK ! ! ! (-:
Sublucem (04.01.2008, 13:36 Uhr)
Nächster Halt: Vorratsdatenspeicherung
Das Kontrollorgan funktioniert immer noch. Es heißt eben nicht zwangsläufig "Volk", jedenfalls nicht als einheitlicher Begriff. Oft genug liest man nach wie vor, dass der Staat doch stets Gutes im Sinn habe, gerade auch im Zuge der Vorratsdatenspeicherung.
Nun, mit guten Vorsätzen sind nicht automatisch ebenso gute Wege gepflastert ;)
atride (04.01.2008, 13:19 Uhr)
uuuuuund?
was hat das jetzt für konsequenzen? oder genießen unsere "staatsschützer" inzwischen völlige narrenfreiheit?
MEHR ZUM ARTIKEL
Hausdurchsuchungen Harte Gangart gegen G8-Gegner

Der G8-Gipfel rückt näher. Und das große Räuber- und Gendarmspiel wurde mit einer spektakulären Großrazzia eröffnet. Wie im Fall der Roten Flora in Hamburg aber konnten die Razzien nirgendwo mit handfesten Beweisen gerechtfertigt werden. mehr...

G8-Gipfel-Bilanz Im Tiefflug mit dem Grundgesetz kollidiert

Mit ohrenbetäubendem Lärm sind im Juni Tornados der Bundeswehr knapp über G8-Gegner hinweggeflogen. Rechtswidrig meinen die Protestler und reichten nun Klage ein. Im vierten Teil der stern.de-Serie über die Nachwirkungen des Gipfels von Heiligendamm schildern sie, warum sie seit dem Vorfall am Rechtsstaat Deutschland zweifeln. mehr...

Razzien "Wir hätten es nicht besser gekonnt"

Durch spektakuläre Razzien unter anderem in Hamburg und Berlin hat die Bundesanwaltschaft vor allem eines geschafft: die Gegner des G-8-Gipfels zu einen und zu mobilisieren mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe