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15. Mai 2009, 11:33 Uhr

Bahn frei für mehr Verbraucherschutz

Verspätungen kommen die Bahn ab dem Sommer teuer zu stehen - das hat der Bundesrat per Gesetz beschlossen. Auch lästige Werbeanrufe könnten ein Ende haben, denn die Auflagen für Telefonwerbung wurden verschärft. stern.de hat die wichtigsten Neuerungen im Verbraucherschutz zusammengefasst.

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Hinweise auf Verspätungen sorgten bislang für reichlich Empörung auf den Bahnsteigen in Deutschland© Michael Probst/AP

Bahnkunden erhalten ab dem Sommer mehr Rechte und eine höhere Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen. Nach jahrelangem Ringen billigte nach dem Bundestag auch der Bundesrat, dass Bahnfahrer mindestens ein Viertel des Fahrpreises erstattet bekommen, wenn sie mehr als eine Stunde zu spät ihr Reiseziel erreichen. Im Juli kann dies dann in der Sommer-Reisesaison greifen und würde damit ein halbes Jahr eher in Kraft treten als geplante vergleichbare EU-Bestimmungen.

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde erhalten Reisende künftig ein Viertel des Fahrpreises erstattet. Das Geld können sie in bar verlangen. Die DB hatte bisher nur 20 Prozent in Form von Gutscheinen bewilligt. Sind Züge mehr als zwei Stunden unpünktlich, wird die Hälfte des Preises ersetzt. Entscheidend ist dabei, wann der Bahnfahrer an seinem Reiseziel ankommt. Die Entschädigung gilt also sowohl für den Nahverkehr als auch für den Fall, dass der Reisende einen Anschlusszug wegen einer kleinen Verspätung verpasst.

Die Debatte um Kundenrechte hatte sich lange hingezogen, weil Opposition und Verbraucherpolitiker, aber auch ein Gutachten im Auftrag der Regierung deutlich mehr Rechte und eine Entschädigung bereits nach 30 Minuten Verspätung gefordert hatten. Die Deutsche Bahn hatte dagegen auf Kosten im dreistelligen Millionen-Bereich verwiesen, die zu höheren Fahrpreisen führen würden.

Die Zeit der lästigen Telefonwerbung könnte auch ein Ende haben. Denn wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Nach dem neuen Gesetz können Kunden zudem leichter wieder aus Verträgen aussteigen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Nicht aufgenommen wurde die Länder-Forderung, wonach diese grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten.

Die Verbraucher erhalten jetzt auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Kunden können Verträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig machen. Der Anbieter muss den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informieren. Im Fall von Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat.

Das "Unterschieben" von neuen Verträgen per Telefon oder im Internet soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden.

Schuldner behalten Konto

Viele Schuldner können aufatmen. Denn sie dürfen trotz einer Kontopfändung weiter am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Jeder Inhaber eines Girokontos kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass dieses als "Pfändungsschutzkonto" geführt wird. Kreditinstitute dürfen die Pfändung des Kontos nicht mehr zum Anlass nehmen, das Girokonto zu kündigen.

DPA/AP/mre
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
faustjucken_de (15.05.2009, 16:46 Uhr)
Im Rest von Europa ein alter Hut
In den Niederland gibt es schon seit Jahrzehnten viel freundlichere Regeln.
U.a. 100% Rückerstattung bei mehr als 30 min. Verspätung. DAS nenne ich Verraucherschutzt.
Deuschland hingt mal wieder hinterher. Kein Wunder, ist ja auch ein frei am Markt agierender Monopolitst.
chrgue (15.05.2009, 14:17 Uhr)
Verbraucherschutz?
Diese Regelung wird zu einem immens erhöhten Bürokratiebedarf, mithin zu erhöhten Fahrpreisen führen. Mal wieder ein völlig unnötiger Quatsch, der nur dazu führen wird, notorische Querulanten als Prozeßhansel auf den Plan zu rufen.
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