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4. Juli 2008, 12:58 Uhr

Länder stoppen Sterbehilfe-Gesetz

Der Bundesrat hat die Gesetzesinitiative zur Bestrafung der Sterbehilfe gestoppt - obwohl sich die Länder grundsätzlich einig sind. Die Ministerpräsidenten planen, eine neue Initiative einzubringen, die von deutlich mehr Ländern unterstützt wird.

Es soll eine neue Iniative zur Bestrafung von Sterbehilfe geben© Oliver Berg/DPA

Vorerst wird es keine Bundesrats-Initiative zur Bestrafung der organisierten Sterbehilfe geben. Die Länderkammer hat die Abstimmung über den Antrag von nur einigen Ländern zurückgestellt, mit dem ein Gesetz gegen organisierte aktive Sterbehilfe vorangebracht werden sollte. Und das, obwohl sich die Ministerpräsidenten grundsätzlich einer Meinung sind. Der Grund: Es soll einen neuen Antrag geben, der von deutlich mehr Ländern unterstützt wird.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, er habe sich mit seinem baden-württembergischen Amtskollegen Günther Oettinger (CDU) stattdessen auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag geeinigt. Der Bundesrat wolle sich zu gemeinsamen Grundüberzeugungen nicht in eine "scheinbar kontroverse Situation" bringen, so Beck.

Ein neuer Antrag wird nun von 13 Ländern mitgetragen. Darin wird ein neuer Straftatbestand gegen gewerbliche Suizidhilfe gefordert. Prüfen wollen die Länder jedoch erst noch, ob auch Vereinigungen unter Strafe gestellt werden sollen. Diese sollten im ersten Antrag ebenfalls Gegenstand eines neuen Straftatbestandes werden. Der Bundesrat will, dass noch in diesem Jahr ein Gesetz zustande kommt.

Bürger gegen Verbot

Die große Mehrheit der Bundesbürger ist einer Umfrage zufolge gegen das gesetzliche Verbot der aktiven Sterbehilfe. In einer Emnid-Umfrage für den Nachrichtensender N24 fanden nur 13 Prozent der Befragten das bestehende Verbot aktiver Sterbehilfe gut. Dagegen wünschten sich 55 Prozent, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, ob er sein Leben beenden will und wessen Hilfe er dazu sucht. 30 Prozent finden allerdings, dass Sterbehilfe einem Arzt vorbehalten sein soll. Das Meinungsforschungsinstitut hatte am Mittwoch rund 1000 Bundesbürger befragt. Aktive Sterbehilfe - also das Töten eines Menschen auf dessen eigenen Wunsch - ist in Deutschland bereits jetzt strafbar.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
MamfredBuchholz (06.07.2008, 19:49 Uhr)
was heißt hier
"weiterhin"? Wie oft waren Sie denn schon zum Sterben in der Schweiz?
guinness.1 (06.07.2008, 17:24 Uhr)
Einfach lächerlich...
... daß ernsthaft jemand per Gesetz versuchen wollte, MIR vorzuschreiben, wie ICH sterben möchte.
Denn darauf läuft es hinaus : Totale Bevormundung des mündigen Bürgers.
.
Naja, werde ich wohl weiterhin in die Schweiz fahren müssen, wenn dieses Gesetz tatsächlich verabschiedet wird.
Preussin (05.07.2008, 05:32 Uhr)
Sterbehilfe unter Strafe ?
nur nichts übereilen , könnte ja gegen die Überalterung hifreichsein ?
Wir Alten müssen doch langsam fürchten, dass es nicht der Natur überlssen wird , wann wir gehen. Da war doch der Versuch eine Altersgrenze bei Operationen einzuführen , da soll die Patientenverfügung den Krankenhausaufenthalt verkürzen und dem Versicherer Kosten sparen. Stellt mal all diese Dinge in eine Reihe und die die das vorschlagen daneben und dann erzählt mal was von der HUMANITÄT , damit könnte man doch spätestens erkennen wer die Humanisten sind.
utospatz (04.07.2008, 21:23 Uhr)
Du lieber Gott
war da tatsächlich einer dabei, der das Rauchverbot umgangen hat?
Was sagt denn da die Merkel, oder die Schnulle Schmidt dazu?
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