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25. Juni 2009, 09:12 Uhr

Praxisgebühr ist rechtens

Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die zehn Euro, die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal von gesetzlich Versicherten zu bezahlen sind, seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar, urteilten die höchsten Sozialrichter.

Bundessozialgericht, Praxisgebühr, Entscheidung

Zehn Euro pro Quartal für den Arztbesuch - mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar© Thomas Lohnes/DDP

Die zehn Euro Praxisgebühr, die gesetzlich Versicherte pro Quartal bei einem Arztbesuch aufbringen müssen, verstößt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. In seiner Grundsatzentscheidung führte das Gericht am Donnerstag in Kassel aus, der Gesetzgeber habe bei der Einführung der Praxisgebühr im Jahr 2004 seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten.

Als Teil der Gesundheitsreform war die Praxisgebühr eingeführt worden, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten. Gehen gesetzlich Versicherte in einem Quartal das erste Mal zum Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, müssen sie jeweils zehn Euro Praxisgebühr bezahlen, die den Krankenkassen zugute kommt. Eine Befreiung von der Gebühr ist möglich, wenn Versicherte jährlich mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen müssen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.

Der Kläger aus Bayern hatte die Praxisgebühr für verfassungswidrig gehalten und daher von seiner Krankenkasse die von ihm im Jahr 2005 gezahlte Praxisgebühr in Höhe von insgesamt 30 Euro zurückgefordert. Es sei rechtlich nicht haltbar, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Zuzahlung alleine leisten müssen. Die Arbeitgeber müssten ebenfalls die Hälfte zur Gebühr beisteuern. Außerdem stelle die Gebühr ein unzulässiges Sonderopfer im solidarisch angelegten Krankenversicherungssystem dar. Kranke würde damit besonders belastet, während Gesunde keine Gebühr aufbringen müssen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der den Mann aus Bayern bei seiner Klage unterstützt hatte, will den Fall nun "aller Wahrscheinlichkeit nach" vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 18)
 
Gisella (26.06.2009, 13:21 Uhr)
-und ich bin froh
überhaupt eine krankenversicherung zu haben. nach 20 jahren USA ohne versicherung-no problem , mal die 10 euro zu bezahlen. das sind 3.33 euro im monat. Denkt mal dran, was man hier für einen kaffee oder ne cola im restaurant bezahlen muß. von den zigaretten gar nicht zu sprechen.so, das war es von mir.
vegefranz (25.06.2009, 16:29 Uhr)
ich bin froh, dass ich privat versichert bin

auch die gestzliche Krankenversicherung könnte günstiger sein und bessere leistungen bieten. leider war es ja eine politische entscheidung, die halbe welt in unser sozialsystem einsickern zu lassen. Muss ja irgendwie bezahlt werden (da ströbele und roth das nicht bezahlen, seid Ihr das)
undjetztnochder (25.06.2009, 16:21 Uhr)
@mutti1
Das kann man so und so sehen. Zunächst einmal: Privatversicherte tragen ihre gesamten Krankheits- Arznei, Zahnarzt- Krankenhaus, Hilfsmittel undwasweißichnoch-Kosten selbst. Lebenslang. Für sich und ihre Kinder, der Staat muss hier nicht einen Cent dazuschießen, sondern kassiert noch kräftig Versicherungssteuer ab.
Und natürlich haben Sie haben Recht: es trifft keine Armen. Aber es sind Leute, die ohnehin schon eine ganze Menge zahlen müssen, den Spitzensteuersatz beispielweise. Oder die volle Kita-Gebühr. Oder die Ausbildung der Kinder (bekommen kein BaföG!).Oder die ihre Altersversorge alleine schultern müssen. Leute, die oft wesentlich mehr als 38,5 Stunden, nämlich 50, 60 oder noch mehr Stunden pro Woche arbeiten. Dass denen nachher deutlich mehr bleibt als Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nicht so viel, nicht so effektiv, mit nicht so einer langen Ausbildung arbeiten, geht doch wohl prinzipiell in Ordnung. Und bei jeder Gelegenheit dann zu brüllen: die Reichen sollen mehr zahlen!, wie das ganzbaf und Konsorten stets fordern, ist nicht das, was ich mir unter Gerechtigkeit vorstelle. Denn Gerechtigkeit heißt auch: jeder nach seiner Leistung. Und da darf man die Abgabenschrauben nicht zu sehr anziehen.
mutti1 (25.06.2009, 15:22 Uhr)
aber privat versicherte haben meist ein
großes einkommen,. das sie kaum verbrauchen und es angelegt haben, siehe börsencrash,alle müssen aber überall jetzt mehr blechen, da auch krankenkassen das geld verklingelt haben mit bad-banks,das bashing der reichen stinkt mich an, ohne ausgeklügelte STEUERN und Abgaben , wäre längst nicht so wenig Geld nach den Fixkosten nüber,Ärzte brauchen auch keine säle als Sprechzimmer,ich gehe sehenden Auges zum Arzt und bin nicht plemplem.VErmögen sind fast steuerfrei und Reiche rechnen sich arm u.lassen Hochmutr u.Reichtuim den Staat rückfinanzieren,dafür gibt es seit Jahren 3-Klassen-Medizin
mutti1 (25.06.2009, 15:17 Uhr)
aber privat versicherte haben meist ein
sehr hohes einkommen, sodas ihnen das nicht weh tut, aber alg2 bezieher müssen auch 42,40 euro im voraus zahlen, oder ihre belege sammeln, wenn sie nur das bezahlen wollen, also rezeptosten erstattet bekommen wollen.Unternehmer und Selbsständige könen oder konnten selbst zahlen und waren gar nicht verpflichtet, Beiträge zu zahlen, es geht um die arme Masse, und das sind etwa 20 MIO BÜRGER.
NewWorld (25.06.2009, 14:11 Uhr)
Mal abgesehen....
...von den dem ganzen Ungerechtigkeits-Gejammer hier, steht der Aufwand der Arztpraxen in keinem Verhältnis zur Gebühr. Die Praxen haben den Verwaltungsaufwand und bekommen nichts dafür.
Mal sehen, was als nächstes kommt. Vielleicht eine Eintrittsgeld für Ämter sowie im Kino? Erstmal 8€ bezahlen, bevor man zur Jobberatung oder in die Kfz-Zulassungsstelle darf.
@mutti1: Was haben sie denn immer mit Gehirnwäsche???
utospatz (25.06.2009, 13:56 Uhr)
Ist doch ökologisch, mit breitem
Hintern auf Steuergeldern sitzen, bringt mich doch kein außerirdischer zum Schwitzen! Was ist ein Bundessozialgericht? Eine Ansammlung von Tattergreisen die nicht Wissens sind, womit sie ihre Pension verdient haben!
Corazito3333 (25.06.2009, 13:21 Uhr)
Kleinvieh macht Mist.....also Abzocken wo es geht..
Rentner, Hartz4-Bezieher - zahlen..., denen "der Arztbesuch daß nicht wert ist" gehen nicht zum Arzt, sterben früher - besser so spart sich der Staat die Hungerrente, da kann man schön wieder Diäten erhöhen.
rvoelsch (25.06.2009, 12:44 Uhr)
Benachteiligung?
Seit wann verhandelt das Bundessozialgericht über eine Verfassungsbeschwerde? Dafür sind nur die Verfasungsgerichte zuständig, oder etwa nicht?
SirDidimus (25.06.2009, 12:25 Uhr)
mutti1
doch, beamte zahlen auch praxisgebühr. ist auch höchstrichterlich bestätigt worden, hat sich aber als stern-thema nicht so geeignet...
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