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17. März 2006, 12:21 Uhr

Finanzpaket für Familien abgenickt

Teile des großen 25-Milliarden-Programms der Koalition sind im Bundestag verabschiedet worden. Wichtigster Punkt: Eltern können ab sofort die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen.

Steuererleichterungen für Betreuungskosten: Den Nachwuchs wird's wohl nicht interessieren, die Eltern schon© Sophie Wolfbauer/DPA

Der Bundestag hat zwei zentrale Gesetzespakete beschlossen, die die Konjunktur ankurbeln und Steuerlöcher stopfen sollen. Die Pakete sind Teil des 25- Milliarden-Euro-Programms der Koalition. Wichtigster Punkt: Eltern können die Betreuungskosten für ihre Kinder steuerlich absetzen.

Die Opposition kritisierte, dass die erhofften Konjunkturimpulse 2007 wieder zunichte gemacht würden, weil dann die Mehrwert- und die Versicherungsteuer steigen. Mit der größten Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik würden den Verbrauchern pro Jahr 25 Milliarden Euro mehr abgenommen. Dieses Geld fehle für den Konsum, so FDP, Grüne und Linkspartei.

4000 Euro pro Jahr abzugsfähig

Wesentlicher Teil des "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" sind die Steuererleichterungen für Eltern. Alleinerzieher und Paare, bei denen beide im Beruf stehen, können rückwirkend vom 1. Januar 2006 jährlich maximal 4000 Euro für Kinder bis zu 14 Jahren absetzen. Familien, bei denen nur einer verdient, sollen in der Regel nur die Kosten für Kinder zwischen drittem und sechstem Lebensjahr beim Fiskus geltend machen können.

Auch Handwerkerleistungen werden gefördert. Arbeiten, die dem Erhalt und der Modernisierung von Gebäuden dienen, können zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. Für Firmen, die in Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter investieren, sollen Abschreibungsregeln verbessert werden. Kleinere Firmen können sich über gelockerte Regeln bei der Umsatzsteuer freuen, Binnenschiffern wird es steuerlich leichter gemacht, ihre Flotte zu modernisieren.

Das Gesamtpaket führt nach Angaben des Finanzministeriums dazu, dass Bund, Länder und Kommunen in diesem Jahr 2,8 Milliarden Euro weniger einnehmen. 2007 werden Ausfälle von 5,65 Milliarden Euro erwartet, im Jahr 2008 rund 6,5 Milliarden Euro.

Zocken mit Umsatzsteuer

Das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" verschärft das Steuerprivileg für Dienstwagen - was vor allem in der Wirtschaft auf Widerstand gestoßen war. Selbstständige müssen nachweisen, dass sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, um auch künftig in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Die Maßnahme soll unbürokratisch umgesetzt werden.

Im Streit um die steuerliche Gleichbehandlung öffentlicher Spielbanken und gewerblicher Glücksspielanbieter hatten die Länder die Forderung zurückgezogen, eine Spieleinsatzsteuer zu kassieren. Beschlossen wurde jetzt, dass auch öffentliche Casinos umsatzsteuerpflichtig sein sollen. Zum Gesetzespaket gehört auch, dass Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke erst zum Zeitpunkt der Veräußerung beziehungsweise Entnahme steuerlich geltend gemacht werden können. Der Verkauf von Tankquittungen und Belegen, etwa bei Internetauktionen, kann mit bis zu 5000 Euro bestraft werden.

DPA
 
 
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