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18. Juni 2009, 20:20 Uhr

Gesetz gegen Kinderpornografie verabschiedet

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet verabschiedet. Damit sollen Nutzer in Deutschland künftig ein Stoppschild sehen, wenn sie eine gesperrte Seite anklicken. Strafrechtlich bleibt dies aber folgenlos.

Ursula von der Leyen, Zensursula, Kinderporno, Internetsperre

Ein Fahnder sitzt vor einer Kinderporno-Sammlung© Peter Förster/DPA

In Deutschland dürfen erstmals Internet-Seiten gezielt gesperrt werden. Zur Bekämpfung von Kinderpornografie werden die deutschen Netzanbieter verpflichtet, den Zugang zu solchen Seiten zu erschweren. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der Großen Koalition. In namentlicher Abstimmung votierten 389 Abgeordnete für das bis zuletzt umstrittene Gesetz. 128 Parlamentarier stimmten dagegen, 18 enthielten sich.

Als "wichtiges gesellschaftliches Signal" begrüßte Familienministerin Ursula von der Leyen die Entscheidung. "Wir wollen in Deutschland nicht länger dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern über das World Wide Web abrufbar ist", erklärte die CDU- Politikerin. Auch die Deutsche Kinderhilfe sprach von einem "wichtigen Schritt im Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten".

Im Internet sollen künftig Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischem Inhalten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll Benutzern unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte einschlägige Adressen zur Verfügung zu stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll zunächst aber versucht werden, diese Web-Seiten löschen zu lassen.

Verbände von Internet-Unternehmen und Netzaktivisten befürchten, dass damit die Tür für die Ausweitung von solchen Sperren auf weitere Bereiche geöffnet wird. Datenschützer meldeten ebenfalls Bedenken an, und auch bei der Opposition stieß die Neuregelung geschlossen auf Ablehnung. Der unter Kinderporno-Verdacht stehende SPD-Abgeordnete Jörg Tauss stimmte ebenfalls gegen das Gesetz. Er bemängelte, dass Kinderpornografie dadurch nicht verhindert werde und gleichzeitig ein Missbrauch der Sperr-Technik drohe.

Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland kritisierte, dass die Sperrung bestimmter Seiten nicht von Richtern genehmigt werden müsse. Das Internet dürfe aber "nicht zum bürgerrechtsfreien Raum verkommen". Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, sprach von einem Gesetz, "das das Tor zur Internet-Zensur öffnen wird", für den eigentlich verfolgten Zweck jedoch völlig ungeeignet sei. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Unions- Fraktion, Martina Krogmann (CDU), bezeichnete es hingegen als "unerträglich", bei der Sperrung von Kinderporno-Seiten von Zensur zu sprechen.

Union und SPD hatten sich in dieser Woche auf letzte Änderungen verständigt, um den Bedenken von Kritikern entgegenzukommen. So wurde das Gesetz auf drei Jahre befristet. Anders als zunächst vorgesehen, dürfen jetzt die Daten von Nutzern, die nur durch Zufall auf einer Stoppseite landen, nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden.

Ein unabhängiges Kontrollgremium beim Datenschutzbeauftragten Peter Schaar soll die BKA-Listen regelmäßig auf ihre Korrektheit überprüfen. Zudem wurde die Sperre in einem Spezialgesetz ("Zugangserschwerungsgesetz") geregelt und nicht - wie zunächst geplant - ins Telemediengesetz aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sperren ausschließlich gegen Kinderpornografie und nicht wegen anderer Delikte eingesetzt werden dürfen.

Der Datenschutz-Beauftragte Schaar kritisierte, dass seine Behörde die Web-Sperren beaufsichtigen soll. "Das hat nichts mit meinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun", sagte er der "Berliner Zeitung". Schaar befürchtet zudem, dass solche Fälle kein Einzelfall bleiben. Gegner von Glücksspielen und Online-Gewaltspielen verlangten bereits ähnliche Verbote. Die Initiatoren der Bundestags-Petition gegen Internet-Sperren kündigten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Die Online-Petition ist inzwischen von mehr als 130.000 Bürgern unterzeichnet worden.

DPA
 
 
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