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8. Juli 2005, 18:03 Uhr

Gesetz zwingt Manager und Politiker zur Offenheit

Wenn ein Bundestagsabgeordneter Nebeneinkünfte hat, müssen diese in Zukunft veröffentlicht werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Ebenfalls offenlegen müssen Manager ihre Bezüge.

Abgeordnete des Bundestags müssen in Zukunft Nebeneinkünfte veröffentlichen© Tim Brakemeier/DPA

Die Abgeordneten des Bundestags sind künftig verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten offen zu legen. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes passieren. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es hätte aber von der Unionsmehrheit der Länderkammer blockiert werden können. Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, sagte, der Bundesrat wolle sich nicht in Angelegenheiten des Bundestags einmischen.

Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit liegen

Mit dem Nebentätigkeitsgesetz wird es den Abgeordneten untersagt, Zuwendungen ohne Gegenleistung entgegenzunehmen. Spenden sind ausgenommen. Außerdem wird festgelegt, dass das Abgeordnetenmandat im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen muss. Bislang müssen Bundestagsabgeordnete ihre Einkünfte, die über die Abgeordnetenbezüge hinausgehen, erst ab einer bestimmte Höhe und nur dem Bundestagspräsidenten anzeigen. Sanktionen gibt es nicht.

Strafen bis zu 48.000 Euro

Künftig sollen die Einkünfte in pauschalierter Form stufenweise im Amtlichen Handbuch des Bundestages und im Internet veröffentlicht werden. Es gibt drei Stufen: monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und über 7000 Euro. Kommt ein Abgeordneter diesen Pflichten nicht nach, sieht das Gesetz vor, dass der Bundestagspräsident ein Ordnungsgeld bis zu 48.000 Euro verhängen kann. Das ist die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung.

Die etwa 1000 börsennotierten deutschen Unternehmen müssen künftig die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder offen legen. Der Bundesrat ließ eine vom Bundestag auch mit den Stimmen aus der Union beschlossene gesetzliche Regelung passieren. Danach müssen Aktiengesellschaft nicht nur die Bezüge ihrer derzeitigen, sondern auch ihrer früheren Top-Manager öffentlich machen. Folgen die Unternehmen dem nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Von der Veröffentlichung kann allerdings für einen Zeitraum von fünf Jahren abgesehen werden, wenn auf der Hauptversammlung die Aktionäre dies mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschließen.

AP
 
 
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