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27. November 2008, 11:54 Uhr

Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet

Der Bundestag hat einen Schlussstrich unter den jahrelangen Streit um die Erbschaftsteuer-Reform gezogen. Der Bundestag stimmte dem Gesetz mit deutlicher Mehrheit zu. Unklar ist nun noch, wie die Bayerns Landesregierung im Bundesrat abstimmen wird. Die CSU hatte die Reform stets kritisiert.

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Scharfe Debatte: Finanzminister Steinbrück verteidigte Kompromiss zur Erbschaftssteuer-Reform© Axel Schmidt/DDP

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag eine Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Für das Gesetz stimmten am Donnerstag 386 Abgeordnete. 168 Parlamentarier votierten mit Nein, darunter auch einige Abgeordnete von CDU/CSU. Es gab drei Enthaltungen. In der scharfen Debatte verteidigte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) den Kompromiss der Koalition als gerecht und firmenfreundlich. Von FDP, Grünen und Linken kam dagegen massive Kritik.

Steinbrück sagte, das bisherige Aufkommen von gut vier Milliarden Euro pro Jahr bleibe erhalten. Es sei gerecht, dass Erben großer Vermögen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitrügen. Das Geld fließt komplett den Ländern zu. Diese müssen dem Gesetz im Bundesrat noch zustimmen. Die Reform soll ab dem 1. Januar gelten.

FDP wettert: "Totaler Murks"

Laut dem beschlossenen Entwurf bleibt selbst genutztes Wohneigentum steuerfrei, wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder in der Immobilie wohnen bleiben. Weiter können Familienbetriebe ganz steuerfrei vererbt werden, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden.

Der FDP-Abgeordnete Carl-Ludwig Thiele sagte, das Gesetz sei streitanfällig, bürokratisch und insgesamt "totaler Murks", weil es viele Familienunternehmen und erbende Geschwister stärker belaste als bisher. Die Finanzexpertin der Linken, Barbara Höll, warf Steinbrück und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, hauptsächlich die Interessen der Reichen zu bedienen und damit die soziale Ungleichheit in Deutschland zu verschärfen. Die Grünen erklärten, auch das neue Gesetz entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Der SPD-Finanzexperte Florian Pronold wies Klagen über zu hohe Belastungen für den Mittelstand zurück. Mehr als 95 Prozent der Familienbetriebe müssten künftig keine Erbschaftsteuer zahlen. Zudem sei das Gesamtaufkommen von vier Milliarden Euro maßvoll, denn pro Jahr würden in Deutschland schätzungsweise rund 250 Milliarden Euro vererbt.

Seehofer weiter für Regionalisierung der Steuer

Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte in München, der Gesetzentwurf sei ein großer Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Erbschaftsteuer. "Es hat sich gelohnt, dass die CSU sich quer gelegt und hart verhandelt hat, denn damit haben wir wichtige Verbesserungen für Familien und mittelständische Betriebe erreicht." Dass das Elternhaus steuerfrei vererbt werden könne, genauso wie ein Betrieb, der die Arbeitsplätze erhalte, sei neu in Deutschland und "ein Gewinn für die Menschen gegenüber der Erbschaftsteuer von heute".

Außerdem erklärte Seehofer: "Klar ist aber auch: Die Erbschaftsteuer bleibt auch nach dieser Reform auf der Tagesordnung." Dem ersten Schritt müssten weitere folgen. "Mit Peter Ramsauer und der Landesgruppe in Berlin bin ich mir einig: Unser Ziel bleibt die Regionalisierung der Erbschaftsteuer, damit die Länder autonom und eigenständig über die Erbschaftsteuer entscheiden können. Das werden wir in den Koalitionsvertrag einer bürgerlichen Bundesregierung hineinschreiben."

AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
JePi (28.11.2008, 09:34 Uhr)
Reform?
Was ist von dieser Reform zu halten, wenn bereits jetzt schon aus Parteikreisen bekanntgegegben wird, dass nach der Bundestagswahl 2009 und anderen Koalitionen diese Reform wieder gekippt wird.
knilch_59 (27.11.2008, 16:09 Uhr)
@Dirk_37
Ja, auch der muss bezahlen, weil ihm (erneut) ein Wert zugeflossen ist. Der unrestaurierte Oldtimer ist nichts wert, also nur wenig oder keine Steuer, restauriert ist er wertvoller, also zahlt er mehr.
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Nicht der Tote bezahlt die Steuer, sondern der Erbe. Wer keinen Vermögenszuwachs haben möchte, kann das Erbe ausschlagen und zahlt dann auch nichts. Hier wird immer so getan, als würde die Steuer das Erbe auffressen, das ist Quatsch. Da wird nur ein bisschen dran genagt. Zuerst Freibeträge, dann ein gewisser Prozentsatz, aber immer unter 50%, Steuern. Selbst in der ungünstigsten Konstellation bleibt immer noch mehr als die Hälfte übrig – davon können Arbeitnehmer nur träumen. Wenn abhängig Beschäftigte „durch eigener Hände Arbeit“ Werte ansammeln möchten, kann es bei denen mit Steuern und Sozialabgaben auch mal über 50 % ausmachen, die der Staat vorab abgreift.
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Klar, am Besten wäre überhaut keine Steuern zahlen müssen, aber das ist Utopie. In der Rangfolge der sozialen Härten, die eine Steuer erzeugt, steht die Erbschaftsteuer ganz hinten. Auch nach der Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann sie nie den Falschen treffen. Deshalb ist Erbschaftsteuer fair, eher noch viel zu niedrig!
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Immer daran denken: Derzeit gibt es bei uns keine Vermögensteuer, im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern. Woanders hätte der Erblasser, alleine dafür, dass er die Sache sein Eigen nennt, jährlich x Prozent dafür bezahlt. Dort könnte durch die laufende Steuer ein Vermögen schon zu Lebzeiten abgeschmolzen werden, bei uns passiert das nicht. „Natürlich“ zahlt der Lebende keine Steuer vom Wertzuwachs seiner Immobilie oder seiner Aktienpakete, lediglich aus den Kapitalerträgen, die sie abwerfen, ein Viertel.
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Außer einem saublöden Verständnis vom Funktionieren und Finanzieren eines Gemeinwesens gibt es kein Argument gegen unsere Erbschaftsteuer, gell @ambio
ambio (27.11.2008, 15:58 Uhr)
Ohne Worte !!!!
Alles doppelt und dreifach besteuern ja genau das können sie diese Sesselpfurzer.Zum kotzen wirds hier langsam.
Dirk_37 (27.11.2008, 15:13 Uhr)
@knilch
Wenn Sie Ihren Oldtimer nach Ihrem Ableben dem Restaurator aber vererbt haben, wieso soll dieser dann dafür Steuern bezahlen, wenn er doch nichts dafür getan hat? Vorher hat er ja klar eine entgeltliche Arbeitsleistung erbracht, die besteuert wird. Soweit so gut. Von Ihren 10.000€ abzüglich Steuern und NK bezahlt der gute Mann evtl. sein Häuschen ab, wenn der dann stirbt und das Haus vererbt wird, haben indirekt Sie ja auch Anteil am Haus:-)
Das Geld welches Sie ihm gegeben haben wurde bereits durch Ihre Einkommenssteuer besteuert, der Mann machte Umsatzsteuer drauf und die Ziegelsteine für sein Haus waren ebenfalls besteuert....
Irgendwann wird es uns schlicht nicht mehr erlaubt sein zu sterben, ohne vorher alle notwendigen Steuern dafür geleistet zu haben, schönen Tag noch,Dirk!
knilch_59 (27.11.2008, 14:54 Uhr)
@Armin42 – die sollen gefälligst zahlen!
Für das vermietete Haus wird Erbschaftsteuer fällig, und das ist auch richtig. Wenn noch Schulden auf der Hütte sind, wird nur die Differenz zwischen Wert und Schulden besteuert.
Ein unversteuertes, vermietetes Haus wirft Erträge ab. Dann muss man eben mal ein Darlehn aufnehmen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen und über die eingenommenen Mieten allmählich zurückzahlen, das Haus wird man dazu nicht verkaufen müssen.
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Erbschaftsteuer ist derzeit viel zu niedrig. Jedes Einkommen muss versteuert werden – insbesondere, wenn man etwas dafür gearbeitet hat. Wenn ich meinen Oldtimer, aus Spaß an der Freude, zum Restaurieren gebe und dafür 10.000 € aus meinem privaten Portemonnaie bezahle (=versteuertes Einkommen), dann muss derjenige, der den Wagen restauriert, das ihm zufließende Einkommen versteuern – so ist nun mal die Welt. Und ausgerechnet, wenn man (ohne etwas dafür getan zu haben) erbt, soll das unversteuert bleiben?
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Manchmal kann es etwas dauern, bis man die Erbschaftsteuer auch aus dem Erbe flüssig machen kann. Deshalb kann man über Fälligkeiten und Fristen reden, also über das Wann, aber nicht über das Ob!
Amin42 (27.11.2008, 13:41 Uhr)
Nur selbstgenutzes Wohneigentum?
verstehe ich das richtig?? Das verrebte Häuschen bleibt nur dann erbschaftssteuerfrei, wenn der Erbe dann drin wohnt?? Was ist denn - wie in der Mehrzahl der Fälle üblich - wenn der Erbe ( also das Kind) beruflich bedingt in einer anderen Stadt wohnt? Muss er/sie das vererbte Haus dann verkaufen, um Erbschaftssteuer zu zahlen, oder seinen Job kündigen, um ins elterliche Haus einzuziehen?? Ganz abgesehen davon ist es schon eine Unverschämtheit wie dieser Raffstaat glaubt auf versteuertes Vermögen nochmal Steuern erheben zu könnnen....Aber das Erheben von Steuern auf Steuern und das zigfahce Versteuern von Dingen kennen wir ja aus anderen Bereichen auch nur zu gut.
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