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3. Juli 2007, 13:19 Uhr

Auch Karlsruhe verteidigt am Hindukusch

Das Verfassungsgericht hat die Klage der Lafontaine-Linken gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan abgelehnt. Die Begründung orientierte sich dabei inhaltlich an einem Gebot von Ex-Verteidigungsminister Peter Struck: Deutschland und die Nato-Staaten werden am Hindukusch verteidigt. Von Florian Güßgen

Rechtmäßig vor Ort: Tornados der Bundeswehr nach ihrer Landung in Afghanistan© Michael Kappeler/DDP

Um kurz nach elf war es soweit: Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, setzte sich sein scharlachrotes Barett aufs Haupt, erhob sich und verkündete die Entscheidung: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Klage der Fraktion der Partei "Die Linke" gegen den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan abgelehnt. Partei- und Fraktionschef Oskar Lafontaine & Co. können die Flieger-Mission am Hindukusch also nicht kippen, zumindest nicht per Gerichtsbeschluss. Die Begründung lieferte kurze Zeit später Richter Udo di Fabio, der Berichterstatter der Kammer. Das Parlament sei, anders als die Linken behauptet hatten, nicht in seinen Rechten verletzt worden, weil der Einsatz der Nato-Schutztruppe Isaf, in dessen Rahmen auch die Tornados verwendet werden, "der Sicherheit des euro-atlantischen Raumes" diene. Das entspreche der Zielsetzung der Nato. Und deren Gründungsvertrag habe das Parlament zugestimmt.

Richter lehnen Klage in der Hauptsache ab

Seit Mitte April werden die Tornado-Maschinen der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzt, um Truppenbewegungen von der Luft aus zu beobachten. Sie sollen aufklären, wie es im Jargon heißt, den Kampf der Nato gegen Taliban und Al-Kaida-Terroristen unterstützen. Die Lafontainisten hatten gegen den Tornado-Einsatz geklagt, weil sie glaubten, der Tornado-Einsatz sei durch den Nato-Vertrag auf dem Jahr 1955 nicht gedeckt. Durch den Einsatz in Afghanistan habe man den Charakter dieses Verteidigungsbündnisses so verändert, dass eine neue Zustimmung des Bundestags erforderlich sei. Einen Eilantrag der Linken zum sofortigen Stopp des Einsatzes hatten die Richter bereits zuvor abgelehnt. Nun schmetterten sie auch die Klage in der Hauptsache ab.

"Verteidigung kann auf dem Gebiet des Angreifers stattfinden"

Im Kern orientierten sich die Richter an einem Leitgedanken, den der ehemalige Verteidigungsminister Peter Struck dereinst griffig formuliert hatte: "Deutschland wird am Hindukusch verteidigt", hatte der gesagt. Damit gemeint hatte er, dass Sicherheit nach dem Ende des Kalten Kriegs nicht nur dadurch geschaffen wird, dass man zu Hause sitzt und auf Angriffe wartet, die man dann versucht abzuwehren, sondern dass Sicherheit auch dadurch geschaffen wird, dass man Konflikten und Gegnern in der Ferne begegnet. Di Fabio orientierte sich in seiner Begründung genau an diesem Gedanken: Die Nato sei zwar ein regionales Sicherheitsbündnis, argumentierte er. Aber es entspräche ihrer ursprünglichen Zielsetzung, Sicherheit auch dadurch zu schaffen, dass sie Angriffe auf das eigene Gebiet auf dem Territorium des möglichen Angreifers verhindert. "Bei einem Angriff muss die Verteidigung nicht an der Bündnisgrenze enden", sagte di Fabio, "sondern kann auf dem Territorium des Angreifers stattfinden."

Richter sehen Isaf als Friedens-Mission

Di Fabio erläuterte, dass aus der Sicht der Karlsruher Richter deshalb auch die Nato-Mission in Afghanistan vom Nato-Vertrag aus dem Jahr 1955 abgedeckt sei. Die Zielsetzung des Bündnisses habe sich nicht verändert. Weil der Vertrag dereinst vom Bundestag abgesegnet worden sei, seien die Rechte des Parlaments nicht beschnitten worden. Auch die zweite Hürde, die das Grundgesetz internationalen Sicherheitsbündnissen mit deutscher Beteiligung errichtet hat, sei nicht gerissen worden. Das Grundgesetz schreibt vor, dass ein Bündnis darauf angelegt sein muss, Frieden zu bewahren. Es darf nicht aggressiv ausgelegt sein. Auch dieses Gebot, so die Karlsruher, werde durch den Einsatz der Nato-Schutztruppe Isaf in Afghanistan nicht verletzt. Isaf ist für die Richter keine Angriffs-Mission.

Geländegewinne für Isaf-Befürworter in der SPD

Politisch stärkt das Urteil die großkoalitionäre Bundesregierung insgesamt, aber auch für teile der SPD-Fraktion im Bundestag bringt es Geländegewinne mit sich. Bei den Genossen rumort es, weil es in der Fraktion verschiedene Positionen zur anstehenden Verlängerung der Afghanistan-Mandate der Bundeswehr gibt. Einige wenige Abgeordnete liebäugeln mit der Position der Lafontainisten, die die deutschen Soldaten ganz aus Afghanistan abziehen wollen - auch jene 3000, die dort im Rahmen der Isaf-Mission vor Ort sind. Andere, vor allem auf der SPD-Linken, wollen die Beteiligung von KSK-Soldaten am US-geführten Anti-Terror-Einsatz im Rahmen der "Operation Enduring Freedom" beenden. Und die Dritten, angeführt von Mittlerweile-Wieder-Fraktionschef Peter Struck, wollen beide Mandate - Isaf und OEF - verlängern. Die Isaf-Befürworter haben nun auf jeden Fall Rückendeckung aus Karlsruhe erhalten. Der Bundestag muss im Herbst über die Verlängerung der Mandate entscheiden. Am Mittwoch kommt die SPD-Fraktion zu einer Sondersitzung zusammen, auf der über das Thema diskutiert werden soll.

Jung: "Das ist eine wichtige Botschaft"

Verteidigungsminister Franz Josef Jung begrüßte die Entscheidung der Richter. "Das ist eine wichtige Botschaft für unsere Soldatinnen und Soldaten, die einen wichtigen Beitrag für Frieden und Stabilität in Afghanistan leisten", sagte er laut Nachrichtenagentur DPA in Berlin. Gregor Gysi, neben Lafontaine Chef der Linksfraktion im Bundestag, konnte dem Urteil etwas Positives abgewinnen. Natürlich hätte er sich gewünscht, dass die Richter die Flüge der Bundeswehrmaschinen in Afghanistan stoppen würden, sagte Gysi laut Nachrichtenagentur AP Gysi in Karlsruhe. Er habe aber wenige Illusionen gehabt, dass es zu einem derartigen Wunder kommen würde. Gysi begrüßte aber, dass mit der Entscheidung der Verbleib Deutschlands in der NATO ganz klar an den Erhalt ihrer Funktion als Friedensbündnis geknüpft werde. Zudem seien die Richter davon ausgegangen, dass zwischen der ISAF-Truppe und der US-geführten Anti-Terror-Aktion "Enduring Freedom" in Afghanistan getrennt werde. Ähnlich argumentierte der ebenfalls zur Urteilsverkündung angereiste CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler. Er hatte zunächst zusammen mit seinem CDU-Fraktionskollegen Willy Wimmer auch gegen den Tornado-Einsatz geklagt, war damit aber aus formalen Gründen mangels Klageberechtigung gescheitert. Gauweiler sagte, dass er der im Herbst anstehenden Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan im Bundestag nicht zustimmen will.

Von Florian Güßgen
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
Spocks_Kommentar (03.07.2007, 20:57 Uhr)
Politisches Urteil mit Schönheitsfehlern
Das war keine Rechtsprechung, das war Politik, eine miese und fehlerhafte dazu.
Wenn die Verteidigung tausende von Kilometern im Ausland stattfinden kann, wer kann dann wie noch zwischen erlaubter Verteidigung und verbotenem Angriffskrieg unterscheiden? Das Urteil erinnert fatal an Hitlers "seit 5:45 wird zurückgeschossen".
Zum anderen fehlt der Feind. Wer bitte in Afganistan sollte in der Lage sein, Deutschland mit regulären Truppen anzugreifen?
Der islamistische Terror ist zwar gefährlich, aber er ist kein Verteidigungsfall sondern ein einfaches Verbrechen und Polizeisache.
Dem Urteil fehlt jeder Bezug zur Realität. Aber wer in Deutschland wagt es, gegen Amerika und Merkel und für Lafontain zu entscheiden, auch wenn er noch so recht hat.
Schade. Wieder eine Chance verpaßt.
Aquarius_Jedermann (03.07.2007, 17:05 Uhr)
Parteienstaat und Kriegsführung
Nun haben also die durch den Parteienstaat gewählten (1/2 Bundestag und 1/2 Bundesrat) Bundesverfassungsrichter die Politik der kriegsführenden Parteien des Parteienstaates (SPD-Grüne-CDU/CSU-FDP) bestätigt; was für ein Wunder, wenn der Bock zum Gärtner gemacht wurde und wird. Wundern darf man sich später wohl auch nicht mehr, wenn die Verfassungsrichter, die eigentlich die Verfassung vor genau diesem Parlament und der Regierung schützen sollen, dann auch noch den "Einsatz" der Bundeswehr in Deutschland genehmigen, damit der Parteienstaat sich gegen die Bürger schützen kann. Herzlich willkommen im IV. Reich.
frankie2007 (03.07.2007, 16:43 Uhr)
@Ginnungagap
Soviel zum Thema, wer hier naiv ist ^^
Eigentlich kann man über solche Lücken im Allgemeinwissen nur den Kopf schütteln, aber dafür ist ihr Beitrag leider viel zu amüsant : )
Ginnungagap (03.07.2007, 15:31 Uhr)
@Freitalk
Du glaubst doch nicht wirklich, dass uns dieser Einsatz vor Terroristen schützt. Wie naiv bist du??
Unter der strikten Ablehnung der Regierung Schröder hatten wir rein GARNICHTS zu befürchten, ausser dass ein paar westliche Firmen beleidigt waren und nicht hier investierten.
Jetzt sieht das schon anders aus. Die Schwarzen poltern mit und erhoffen sich wirtschaftlichen Aufschwung, der ja auch überall schon gefeiert wird.
Leider haben da nur 5% der Bevölkerung was von.
Die 5%, die kein Terrorist je in einer U-Bahn erwischen koennte.
Also bitte liebe Terroristen, keine Bomben auf Unschuldige Bürger zweiter Klasse. (das unterscheidet man hier ja immernoch energisch)
Plant lieber ein paar "killing-sprees" auf Banken oder Parteiversammlungen. Danke! Da triffts dann die richtigen.
Frei_Talk (03.07.2007, 15:18 Uhr)
Gleicheit
Mit dem Urteil wurde ein Stückchen weit Waffengleichheit geschaffen. Wir leisten uns den Luxus darüber zu diskutieren einen Feind entweder indessen Land zu bekämpfen oder ihn im eigenen Land zu suchen um ihm dann auf die Fingerchen zu hauen. Diese Entscheidung wurde von der Gegenseite schon lange getroffen...wie jetzt wieder in London. Und wenn die Flieger und alle Soldaten dort verhindern das nur einer dieser irren nach Europa kommt hat es sich schon gelohnt. Auch wenn das Urteil einigen linken und grünen Träumern und Fiedensfanatikern.(wessen Frieden??) nicht passen sollte. Umso mehr freut es mich...ich warte schon auf die deren dumme Gesichter heute Abend in den Nachrichten...
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