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15. Oktober 2009, 17:30 Uhr

Trostpflaster für Hartz-IV-Empfänger

Schwarz-gelbe Pläne

Es ist der erste konkrete Beschluss von Schwarz-Gelb: Hartz-IV-Empfänger sollen künftig mehr hinzuverdienen und sparen dürfen. Was bedeutet das im Detail? Ein Überblick. Von Axel Hildebrand und Felix Disselhoff

Bloß nicht als Bündnis der Kälte starten, mögen Union und FDP denken. Bloß nicht als "Koalition der Zumutungen" in die Geschichte eingehen, wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers befürchtet hatte.

Die schwarz-gelbe Koalition spendiert zum Auftakt Hartz-IV-Empfängern schon im Oktober ein erstes Geschenk. Sie dürfen mehr verdienen - und mehr Geld auf der hohen Kante behalten. Was das im Detail heißt und wer davon eigentlich profitiert, lesen Sie unten.

Was dürfen Hartz-IV-Empfänger behalten?

Bislang müssen Langzeitarbeitslose einen Großteil ihres Vermögens abgeben. Die schwarz-gelbe Regierung will die Anrechnungsregeln entschärfen und erhöht das so genannte Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher. Denn Anspruch auf Hartz IV hat als Langzeitarbeitsloser nur, wer nach den Bestimmungen als bedürftig gilt - und seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat.

Daneben gibt es eine Reihe von Dingen, die ein Hartz-IV-Empfänger behalten darf. Diese Regelungen gelten derzeit, und bislang ist nicht bekannt, dass die neue Koalition hier Änderungen plant.

Ein angemessener Hausrat gehört dazu, ebenso für die Altersvorsorge bestimmte Vermögensgegenstände (zum Beispiel Wertsachen) - allerdings auch nur im angemessenen Umfang. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hartz-IV-Empfänger von der Rentenversicherungspflicht befreit ist. Generell gilt: "Besondere Härten" sollen vermieden werden. Im Einzelfall entscheidet darüber die Arbeitsagentur.

Für eine selbstgenutzte Wohnung gibt es spezielle Vorgaben (siehe Frage: Was passiert mit Immobilien von Hartz-IV-Empfängern?), und nicht angerechnet wird auch ein angemessenes Auto (siehe Frage: Kann ein Auto behalten werden?).

Wie viel darf hinzuverdient werden?

Auch die Möglichkeiten Geld hinzuzuverdienen, waren bislang recht rigide geregelt. 100 Euro bleiben abzugsfrei, das ist die derzeit gültige Regelung.

Was darüber hinausgeht, wird prozentual verrechnet: Bis 800 Euro brutto dürfen 20 Prozent behalten werden, bis 1200 Euro (für Beschäftigte mit Kindern: 1500 Euro) 10 Prozent. Wer also zum Beispiel sein Arbeitslosengeld II mit einem Hinzuverdienst von 800 Euro aufbessert, darf davon bisher 240 Euro behalten.

Nach dem Willen der künftigen Koalitionäre sollen die Hartz-IV-Bezieher mehr hinzuverdienen dürfen. Leistung soll sich, frei nach dem FDP-Wahlmotto, für Bedürftige wieder stärker lohnen.

Allerdings ist die Anhebung der Zuverdienstgrenzen nur im Grundsatz beschlossen. Wo diese genau liegen werden, soll der künftige Arbeitsminister regeln.

Was passiert mit Immobilien von Hartz-IV-Empfängern?

Die selbstgenutzte Eigentumswohnung ist heute schon bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern frei, für Häuser gelten 120 Quadratmeter als angemessen. Diese Größen gelten für Vier-Personen-Haushalte. Für kleinere "Bedarfsgemeinschaften" gibt es niedrigere Werte.

Ginge es nach der FDP, wird die neue Regierung diese Obergrenzen in Zukunft großzügiger behandeln. Genaue Angaben wollte die Fraktion auf Anfrage von stern.de allerdings nicht machen.

Was im Einzelfall als "angemessen" für die Größe des Wohnraums gilt, ist nicht so eindeutig, wie es zunächst erscheint. "Das ist eine rechtliche Grauzone", sagt Werner Hesse, Experte für Sozialleistungen beim Paritätischen Gesamtverband, zu stern.de. Oft würde von Fall zu Fall entschieden.

Welche Altersvorsorge ist geschützt?

Für die Altersvorsorge haben Hartz-IV-Empfänger bisher einen Vermögensfreibetrag von 250 Euro pro Jahr zur Verfügung - insgesamt maximal 16.250 Euro. Dieses Schonvermögen soll unter Schwarz-Gelb auf 750 Euro jährlich erhöht werden. Erwerbslose wären seltener gezwungen, ihre Ersparnisse für das Alter anzugreifen. Für einen 50-Jährigen läge der Freibetrag dann bei 37.500 Euro. Allerdings darf der Besitzer sein Vermögen zur Altersvorsorge nicht vorzeitig, also vor dem Eintritt ins Rentenalter, verbrauchen.

Die neuen Festlegungen von Schwarz-Gelb kommen allerdings nur einer Minderheit zugute. Von den 5,5 Millionen Anträgen auf Hartz-IV, die zwischen Januar und September eingingen, wurden nur 11.000 wegen zu hoher Vermögen abgelehnt. Das heißt, die Anhebung des Schonvermögens und die Freistellung des Wohneigentums betreffen derzeit nur etwa 0,2 Prozent der Langzeitarbeitslosen.

Wichtig ist es für Leistungsempfänger, ihr Geld fürs Alter dort zu investieren, wo der Staat es ihnen nicht anrechnet. Das gilt für einzelne Lebensversicherungen, etwa Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung, Ansprüche aus der "Riester-Rente" (wenn diese im Rahmen der Förderung liegen), und die "Rürup-Rente".

Alle anderen Lebens- oder Rentenversicherungen werden, abzüglich der Freibeträge von 16.250 Euro, eingerechnet. Maßgeblich für die Anrechnungshöhe ist der Rückkaufswert. Als Rückkaufswert wird der Betrag bezeichnet, der bei einer Kündigung an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt wird. Nähere Informationen zum Rückkaufswert und seiner Höhe sind im Anhang des Versicherungsscheins zu finden.

Das bedeutet: Der Antragsteller muss die Verträge kündigen und den Rückkaufswert für seinen Lebensunterhalt verbrauchen. Eingeschränkt wird diese Verpflichtung dadurch, dass der Gesetzgeber den Hartz-IV-Empfänger nicht zwingen darf, seine Verträge "unwirtschaftlich zu verwerten". Hinter dieser Formulierung verbirgt sich Folgendes: Der Rückkaufswert darf nicht mehr als zehn Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Die Riester-Rente ist generell für Hartz-IV-Empfänger interessant. Wer diese Leistung erhält, bekommt schon mit einer Einzahlung von fünf Euro im Monat die staatliche Altersvorsorgezulage. So erhält jede allein stehende Person, die in eine von der Riesterrente geförderte Sparform einzahlt, vom Staat zusätzlich 154 Euro pro Jahr als Zuschuss. Für Verheiratete gibt es sogar einen Zuschuss in Höhe von 308 Euro pro Jahr, dazu kommen weitere 185 Euro pro Kind.

Was dürfen Hartz-IV-Empfänger unabhängig von der Altersvorsorge sparen?

Personen, die Hartz-IV beziehen, haben einen Sparerfreibetrag von 150 Euro pro Jahr, maximal aber 9750 Euro. Das ist unabhängig und nicht zu verwechseln mit dem Geld, welches Hartz-IV-Empfänger in die Altersvorsorge stecken dürfen.

Dieser Grundfreibetrag gilt außerdem für jedes hilfebedürftige Kind. Des Weiteren greift ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.

Kann ein Auto behalten werden?

Ein Auto wird beim Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers nicht angerechnet, wenn es weniger als 7500 Euro wert ist. Ist das Auto aktuell mehr wert, wird die Differenz vom Freibetrag für das "Allgemeine Vermögen" (siehe Frage: Was dürfen Hartz-IV-Empfänger unabhängig von der Altersvorsorge sparen?) abgezogen.

Diese Regelung gilt für jeden Bedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft. Heißt: Ein Bedürftiger kann ein Auto haben, drei Bedürftige drei Autos.

KOMMENTARE (10 von 13)
 
ramteid (16.10.2009, 15:06 Uhr)
Betrugsstop
Das passt Wahlverlierern überhaupt nicht ins Konzept. Ausgerechnet die gescholtene FDP löst diese zum Himmel schreiende Unrecht der Rot/Grünen. Erst verführt man den Bürger zur Altersvorsorge und dann zieht man ihm fast das letzte Hemd aus. Was passiert nun mit den Rot/Grünen Opfern, die z.T. sogar ihr Eigenheim verloren haben? Werden diese aus dem Parteivermögen der SPD bzw. Grünen entschädigt? Wäre doch wenigstens eine Geste.
walhalla (16.10.2009, 09:26 Uhr)
Kostenlos,
aber nicht umsonst. Ein Service von Schwarz Gelb. War bis vor Kurzem alles unter einer Milliarde Peanuts, kann man in Berlin schon wieder mit Millionen rechnen.
Man richtet sich auf die Dauerarbeitslosigkeit ein.
Und die wird in Zukunft auch mal die eigene Kientel treffen. Logisch.
Und vor den Wahlen in NRW geht eh nix.
hartnaeckig (15.10.2009, 22:12 Uhr)
Wieso riestern?
Wieso wird ALG II-Empfängern eine Riester-Rente empfohlen? Die wird doch später von der Grundsicherung abgezogen, oder nicht?
knilch_59 (15.10.2009, 20:57 Uhr)
Schon die Überschrift ist Propaganda
"Trostpflaster für Hartz-IV-Empfänger" - Was für ein Quatsch! Denjenigen, die jetzt schon auf Hartz-IV sind, nützt das gar nichts! Im Gegenteil: Wenn die Zuverdienstgrenzen erhöht werden und gleichzeitig die Höchstgrenze für Minijobs angehoben werden, dann heißt das doch nur, dass man noch länger in einem Scheißjob hängen bleibt und es immer noch keine Hoffnung gibt, dort wieder rauszukommen. Und jedem, der jetzt schon gewisse Sperrzeiten hatte, weil man erst noch sein Vermögen verprassen musste, wird es natürlich als tolles Trostpflaster vorkommen, dass Neukunden fundamental besser behandelt werden?!
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Schon im Oktober ein erstes Geschenk?! Bis jetzt ist das nur Plan laut Koalitionsverhandlungen. In Gesetz / Rechtsverordnung umgewandelt ist das noch lange nicht, und bis es dann ankommt ...
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DAS IST NICHT FÜR HARTZ-IV-EMPFÄNGER GEDACHT!
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Nein - diese Initiative ist das klassische Opium fürs Volk, soll die soziale Seele beruhigen und das Image aufpolieren. Da soll eine real nicht existente Gerechtigkeitslücke geschlossen werden, um der Mitte zu demonstrieren, dass Hartz-IV doch nicht so schlimm ist und alle, die dagegen protestieren, Linke Spinner und sowieso schlechte Wahlverlierer sind. Und Stern.de mutiert zum Dealer der Volksdroge politische Lüge.
Sternchen2020 (15.10.2009, 20:22 Uhr)
Trostpflaster?
Ein Wort, das nun wirklich nicht zum Schicksal von Hartz IV - Empfängern passt. Ebenso unpassend ist das Wort "Geschenk".

De facto wird nämlich ein Arbeitssuchender mehrfach bestraft. Er verliert die Arbeit und er muss sein Vermögen Zug um Zug (bis auf die Freigrenzen) auflösen.

Besonders ungerecht trifft es Dumpinglöhner und Leiharbeiter. Liegt ihr Lohn unterhalb des Existenzminums, muss sich der Arbeitnehmer zunächst den Lohn aus eigenem Vermögen aufstocken. Erst, wenn das weitgehend aufgezehrt ist, bekommt er ALG II. Das ist Enteigung pur.

Eine Gesellschaft, die das duldet, ist nicht demokratisch und gerecht schon gar nicht. Sie begünstigt bestimmte Kasten auf Kosten einer Klientel, die in diesem Land keine Fürsprecher hat. Es ist eine Schande!
esopherah (15.10.2009, 20:12 Uhr)
abwarten
ich kann gar nicht verstehen warum hier alle sagen das wär nichts? klar von denen, welche jetzt schon drin sind und ihr schonvermögen nicht rückwirkend erstattet bekommen sinds nur wenige prozent, is ja wohl auch logisch...
Dafür betrifft es dann aber 80% aller neuen....
BBoldiesBB (15.10.2009, 19:41 Uhr)
0,2% hört sich viel zu harmlos an!
Die nackten Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit sagen vielmehr darüber aus, was für eine soziale Schaufenster-Politik Schwarzgelb betreibt, nur um gut da zu stehen.
Lt. BA wurden von Jan.-Sept.2009 bei sage und schreibe 5.500.000 Anträgen auf Hartz IV gerade mal 11.000 abgelehnt, wegen zu hohem Vermögen!
pingpong (15.10.2009, 19:24 Uhr)
leistung soll sich
wieder lohnen - schafft Arbeitsplätze, dann erledigt sich das. Und überhaupt: diese neuen Änderungen bringen wieder eine neue Flut von Klagen - eben wegen Ermessen etc.
faithless (15.10.2009, 19:18 Uhr)
0,2
Vieleicht geht diese Regelung zu gunsten FDP mitglieder die es auch mal ganz hartz trifft und die möchten schon garnicht ihr sauer ererbtes Geld an der Kasse abgeben ..das war noch nicht alles..
Deutschland kann es besser
bayerbienengift (15.10.2009, 19:14 Uhr)
die Versicherungen müssen geschützt
werden, denn bekommen diese mit steigender Arbeitslosigkeit immer weniger Geld, können diese ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen und das ganze marode System bricht zusammen. Das gilt es zu verhindern.
Es ändert sich also nichts, aber schwatz-gelb stellt sich als besonders sozial dar, um dann radikal das Sozialsystem auszuhöhlen und abzuholzen.
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