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27. Februar 2008, 09:51 Uhr

Hohe Hürden für Online-Durchsuchung

Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Online-Razzia ist demnach nur bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig.

Verfassungsrichter setzen hohe Hürden für Online-Durchsuchungen© Uli Deck/DPA

Das Bundesverfassungsgericht lässt das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsbegründung am Mittwoch in Karlsruhe.

Die sogenannte Online-Durchsuchung sei daher bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig. Voraussetzung sei allerdings, dass ein Richter die Maßnahme anordne und intime Daten geschützt blieben oder bei der Auswertung sofort gelöscht würden. (Az.: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07)

Schäuble erwartet schnelle Einigung

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält nach dem Urteil eine schnelle Einigung innerhalb der Koalition für möglich. Er gehe davon aus, dass dieser lange Streit nun zum Abschluss gekommen sei, sagte Schäuble in Berlin. Er rechne damit, dass die Beteiligten "rasch zu einer abschließenden Einigung kommen werden". Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung werde an diesem Donnerstag fortgesetzt. Schäuble zeigte sich nicht überrascht vom Urteil. "Unter engen Voraussetzungen sind Online- Durchsuchungen möglich zur Abwehr schwerer Gefahren."

Im konkreten Fall erklärten die Richter vom Bundesverfassungsgericht ein Landesgesetz für nichtig, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Das Gesetz genüge den strengen Anforderungen zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nicht, entschieden die Richter.

Hohe Hürden

In ihrem 106 Seiten starken Urteil erließen die Richter Leitlinien für den Umgang mit der Online-Durchsuchung. So könne das Instrument zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung eingesetzt werden, sagte Papier. Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne. Zum Schutz weniger wichtiger Rechtsgüter müsse der Staat sich mit anderen Ermittlungsmethoden behelfen.

Ein Gesetz zur Online-Durchsuchung müsse außerdem sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschont werde, sagte Papier. Die Ermittler müssten daher alle technischen Sicherungen nutzen, um diese Daten auszusparen. Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste privaten Dateien sofort gelöscht werden.

Das Karlsruher Urteil macht auch den Weg frei für Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA). Die SPD hatte das neue BKA-Gesetz bisher mit Verweis auf die unklare Rechtslage blockiert. Die Sozialdemokraten stellten allerdings ihre Zustimmung in Aussicht, sobald es Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema gebe.

Die Karlsruher Richter gaben mit ihrem Urteil dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weiteren Anwälten, einer Journalistin und einem Mitglied der Linken recht, die gegen das Landesgesetz geklagt hatten. Nach der jetzt gekippten Regelung durfte der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren.

Stichwort Computer-Recht Mit seiner Entscheidung zur heimlichen Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht zugleich ein weitreichendes "Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme" geschaffen. Dieses Computer-Grundrecht soll PC-Nutzer vor neugierigen Blicken des Staates schützen. Es gilt nicht nur für Heimcomputer, sondern auch für Laptops, Geschäftsrechner, bestimmte Mobiltelefone und elektronische Terminkalender. Es kommt dann zum Einsatz, wenn mit den Daten die Lebensgestaltung oder die Persönlichkeit eines Menschen ausgeforscht werden kann. Die Richter leiten das neue Grundrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes her. Darin sind Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Nach Ansicht der Juristen wurde das Computer-Grundrecht notwendig, weil das Telekommunikationsgeheimnis, das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und die bisherige Rechtssprechung aus Karlsruhe Computernutzer nicht mehr ausreichend schützen. Will der Staat in das Grundrecht eingreifen, muss er ein Gesetz schaffen. Für die heimliche Online-Durchsuchung setzten die Richter hohe Hürden.

Reuters/AP/msg
 
 
KOMMENTARE (10 von 22)
 
Clemens1964 (27.02.2008, 14:27 Uhr)
@Malt
ja, schäuble ist wirklich einfach nur krank. und das meine ich im streng medizinischen sinn. jetzt scheißt der schon offen aufs bundesverfassungsgericht... was soll das noch werden? spekuliert merkel auf einen oscar für die beste real-satire? wenn das alles nicht so traurig wäre...
Malt (27.02.2008, 13:28 Uhr)
Vorhin...
..im Radio wurde gesagt, dass Schäuble trotzdem an seinen Plänen festhalten will.... kann sich ein Mensch eigentlich eindeutiger GEGEN unser Grundgesetz aussprechen?
Das ist so, als würde einer, der wegen Trunkenheit am Steuer vor Gericht steht, nach der Urteilsverkündung zu dne Richtern sagen: "Mir egal, ich werd's trotzdem immer wieder tun!"
Schäuble -> untragbar! Schiebt dem endlich mal Keile unter die Räder! Merkel -> als Verantwortliche eigentlich noch weniger tragbar!
.
Aber das Volk ist eh' so vergesslich, da erinnert sich nächstes Jahr vermutlich keiner mehr dran!
vidya (27.02.2008, 12:49 Uhr)
Zu optimistisch!
Das Verfassungsgericht ist mal wieder nicht eindeutig genug und läßt so den Politikern wieder Spielraum, den diese weidlich nutzen werden. Daß die Onlinedurchsuchung technisch funktioniert, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Wenn ich einen PC ohne Festpatte benutze und dazu ein DVD-Betriebssystem und nur manchmal ganz schnell einen USB-Stick benutze, um was abzuholen, dazu noch einen alten PC, den mal wieder ausschalte,dann wieder einschalte, dann geht sowieso nichts. Solange aber solche Innenminister agieren, wie die nach Baum, muß man auf alles gefasst sein, auch darauf, daß sie erst einmal verfassungswidrig handeln! Dem BND ist das sowieso alles wurscht! Wir müssen dafür sorgen, daß Politiker schneller austauschbar sind, wenn sie uns in dieser mittelalterlichen, totalitären Art behandeln! Zumal dann, wenn sie selbst schon mal in eine Spendenaffäre verwickelt waren. Was ist eigentlich schlimmer?
micherl (27.02.2008, 12:14 Uhr)
202c StGB
mit diesem Paragraph ist geregelt das schon der Besitz von Hacker-Software, geschweige den die Benutzung unter Strafe gestellt ist, somit gilt dies auch für unsren Staat. Ich rate jeden der im kleinsten erkennen kann das sein Rechner durchsucht wird oder wurde sofort Klage einzureichen, denn dieses Gesetz Ist auch für Rollstuhlfahrer u. CoKg bindend.
-ich- (27.02.2008, 11:44 Uhr)
@Dudu
Genau so sieht´s aus. Und mehr wäre ohnehin nicht zu erwarten gewesen.
Dudu (27.02.2008, 11:39 Uhr)
@chaom
Schäuble und die CDU wollten eine flächendeckende Onlinedurchsuchung !OHNE! richterliche Anordnung und !OHNE! konkrete Verdachtsmomente durchsetzen. Also, wann immer man möchte und bei wemm auch immer
Dies ist jetzt nicht mehr möglich
catchme (27.02.2008, 11:38 Uhr)
Es ist schön zu sehen ...
... das die PISA-Studie zutrifft: die meisten Forenbeiträge sind am Thema vorbeigeschrieben, weil es offensichtlich am lesen und Verständnis fehlt ?! Naja, und der eine oder andere Beitrag rechtfertigt die Pläne nach einer Online-Durchsuchung ...
stesocom (27.02.2008, 11:37 Uhr)
Gewonnen und doch verloren !!!!!
Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht sich gegen die offizielle „Bespitzelung“ via Online ausgesprochen hat. Leider sind die Geheimdienste im eigentlichem Sinne daran nicht gehalten. Sie können ihre Durchsuchungen – legal – durch andere Geheimdienste, wie der CIA, SID, Moussad, etc.pp – durchführen lassen. Da wir aber von einem Geheimdienst sprechen, muss und darf man davon ausgehen, dass jeder Bundesbürger(in) schon heute , ob er will oder nicht, ob ein Gericht ja oder nein dazu sagt , ausspioniert wird. Ansonsten bräuchte man schließlich keinen Geheimdienst. Geheim ist geheim !!
Clibanarius (27.02.2008, 11:17 Uhr)
Ein Sieg sieht leider anders aus...
"nur bei Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie zulässig." - "richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig".
-------------
Das Politgesocks wird schon eine Regelung schaffen, ähnlich dem "Gefahr im Verzug" der "herkömmlichen" Wohnungsdurchsuchung auch ohne vorherige richterliche Anordnung in Computer von Bürg...ähh.. Terroristen einzubrechen. Die holt man sich einfach hinterher. Pannen wie bei Razzien und Erstürmungen von Wohnungen sind nicht ausgeschlossen, davon können einige erschossene ein Lied singen, bei denen sich Fahnder an der Tür irrten. Das Urteil ist m.E. kein deutlicher Sieg, da es sehr wohl Hintertüren für grenzenlose Spionage offenlies.
Facti (27.02.2008, 11:16 Uhr)
Das ist aber schade
für unseren Schnüffel-Schäuble.
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