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27. Februar 2008, 12:22 Uhr

Koalition will Gesetz zu Online-Razzien

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen will sich die Koalition schnellstmöglich auf einen Gesetzentwurf einigen. Solche Durchsuchungen seien jetzt "unter engen Voraussetzungen" möglich, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder.

Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder und der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck äußern sich zum Online-Urteil© Hermann J. Knippertz/ AP

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf eine Aufnahme von Online-Durchsuchungen in das BKA-Gesetz verständigt. "Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, und dieses Urteil lässt Online-Durchsuchungen unter engen Voraussetzungen zu", sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder am Mittwoch am Rande der gemeinsamen Klausur auf dem Petersberg bei Bonn. Die Bundesregierung habe zugesagt, auf dieser Grundlage so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen.

SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck unterstrich, es müssten ganz enge rechtsstaatliche Bedingungen erfüllt sein, um Computer auszuspähen. Es sei daher richtig gewesen, vor Verabschiedung des Gesetzes das Urteil aus Karlsruhe abzuwarten. Struck rechnet nach eigenen Worten damit, dass sich Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries "sehr schnell einigen werden". Der Gesetzentwurf werde dann rasch im Bundestag beraten.

Auch SPD-Bundestagsabgeordneter Dieter Wiefelspütz rechnet nach dem Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung mit der zügigen Einführung der geplanten Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). "Die große Koalition wird sich nach sorgfältiger Prüfung dieses wichtigen Urteils sehr schnell darauf verständigen, dass die Online-Durchsuchung in die BKA-Novelle eingefügt wird", sagte Wiefelspütz. In wenigen Wochen werde der Entwurf im Kabinett sein. "Wir werden da keinen großen Streit mehr haben." Allerdings müssten die strengen Vorgaben des Gerichts beachtet werden.

Urteil beschränkt Untersuchungs-Spielraum

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen gesetzt. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Urteil. Unabdingbar sei eine vorherige richterliche Anordnung.

Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und sei damit nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

Untersuchungen nur bei existentiellen Bedrohungslagen

Weil mit dem heimlichen Zugriff auf den Computer aber besonders intensiv in das Grundrecht eingegriffen werde, sei er nur bei drohenden Gefahren für Leib, Leben und Freiheit zulässig sowie bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten, heißt es in dem Urteil. Jenseits solcher "existenzieller Bedrohungslagen" sei "eine staatliche Maßnahme grundsätzlich nicht angemessen, durch die - wie hier - die Persönlichkeit des Betroffenen einer weitgehenden Ausspähung preisgegeben wird", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos. "Eingriffe können sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt sein." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant zur Terrorbekämpfung eine Befugnis des Bundeskriminalamts für Online-Durchsuchungen. Er hält nach dem Urteil eine schnelle Einigung innerhalb der Koalition für möglich.

Lio/ Reuters/ DPA
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
bR4iNST0RM (27.02.2008, 15:01 Uhr)
Sicher doch!
Unter dem Deckmäntelchen „Terror“ ist es natürlich nach wie vor nur (wie schon treffend von einem Vorkommentator betitelt)eine Farce mit dem Gesetz zur Onlinedurchsuchung. Leider! Denn der Schäuble wird so lange er noch Minister ist, nicht von seiner Terrorparanoia los lassen und weiterhin jeden außer sich selbst verdächtigen, so viel ist auf jeden Fall sicher!
stesocom (27.02.2008, 14:39 Uhr)
Geheim ist nicht immer geheim !!!
Das bundesverfasungsgericht hat entschieden und schon sind die Politiker dabei, diese Rechtsprechung zu umgehen bzw. umgehen zu lassen. Eine Farce ohne Gleichens!! Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht sich gegen die offizielle „Bespitzelung“ via Online ausgesprochen hat. Leider sind die Geheimdienste im eigentlichem Sinne daran nicht gehalten. Sie können ihre Durchsuchungen – legal – durch andere Geheimdienste, wie der CIA, SID, Moussad, etc.pp – durchführen lassen. Da wir aber von einem Geheimdienst sprechen, muss und darf man davon ausgehen, dass jeder Bundesbürger(in) schon heute , ob er will oder nicht, ob ein Gericht ja oder nein dazu sagt , ausspioniert wird. Ansonsten bräuchte man schließlich keinen Geheimdienst. Geheim ist geheim !!
Malt (27.02.2008, 14:25 Uhr)
Farce
Das muss mir jetzt aber einer mal erklären: Wie soll VOR einer Untersuchung sichergestellt sein, dass es sich tatsächlich um die Abwendung einer existenziell bedrohlichen Gefahr handelt? Bzw., wenn das VORHER schon klar ist, wofür dann noch die heimliche Ausspähung der Computer? Bzw., falls sich der Richter und das BKA täuschen und doch nur harmlose Bürger ausspioniert werden/wurden: Wie kann man sich dagegen dann wehren? Wenn das heimlich passiert? Bzw. was passiert dann mit den ausgespähten Daten? Die werden sicher gelöscht... hahahaha, dass ich nicht lache! Wie bereits vorangegangen geschrieben, ist das Urteil so wachsweich, dass man vermutlich IMMER und bei JEDEM einen fadenscheinigen Grund für eine Durchsuchung vorschieben kann... wo wir wieder bei dem schönen ausspruch Schäubles wären: JEDER ist verdächtig!
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