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31. Juli 2009, 13:51 Uhr

Wehrpflicht kommt nicht auf den Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln abgewiesen. Die Kölner Richter hatten die Wehrpflicht als verfassungswidrig beurteilt, weil nicht einmal mehr ein Fünftel der Männer eines Jahrgangs eingezogen werden. Verteidigungsminister Franz-Josef Jung begrüßte das Urteil aus Karlsruhe.

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Wehrpflichtigen-Gelöbnis in München: Bundeswehr wird vorerst keine Freiwilligenarmee© Jörg Koch/DDP

Das Bundesverfassungsgericht hat eine inhaltliche Überprüfung der Wehrpflicht erneut abgelehnt. Das Karlsruher Gericht wies einen Vorstoß des Verwaltungsgerichts Köln als unzulässig ab, das die Wehrpflicht wegen der stark gesunkenen Zahl der Einberufungen für verfassungswidrig hält. Die Verwaltungsrichter hätten ihre "Richtervorlage" nicht hinreichend begründet, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az: 2 BvL 3/09 - Beschluss vom 22. Juli 2009).

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sagte in Berlin, das Gericht stütze seine Grundüberzeugung, "dass sich die Wehrgerechtigkeit an der Zahl derjenigen jungen Männer orientiert, die der Bundeswehr tatsächlich für den Wehrdienst zur Verfügung stehen". Die Wehrpflicht habe entscheidenden Anteil an der festen Einbindung der Bundeswehr in die Demokratie. "Sie ist und bleibt sicherheitspolitisch notwendig und gesellschaftspolitisch sinnvoll."

Auslöser des Verfahrens war eine Klage eines inzwischen 20-Jährigen, der gegen seine Einberufung geklagt hatte. Das Kölner Gericht, das bereits mehrfach gegen die Wehrpflicht entschieden hat, setzte den Prozess aus und rief das Bundesverfassungsgericht an. Es verstoße gegen die Wehrgerechtigkeit, dass inzwischen nicht einmal mehr jeder fünfte Mann eines Geburtsjahrgangs einberufen werde. Wegen veränderter Aufgaben der Bundeswehr sei die Zahl der Wehrdienstplätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich reduziert und dem Bedarf der Bundeswehr angepasst worden. Die Zahl der einberufenen Wehrpflichtigen sei von gut 160.000 im Jahr 1998 auf knapp 68.000 im Jahr 2007 gesunken.

Nach den Worten der Verfassungsrichter hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung nur "pauschal und unzureichend" begründet. Es hätte sich zunächst mit den Argumenten des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzen müssen, das die Wehrpflicht vor vier Jahren unbeanstandet ließ. Danach sei für die Frage der Wehrgerechtigkeit nicht etwa der Vergleich zwischen der Zahl der Einberufenen und der Stärke eine Geburtenjahrgangs ausschlaggebend. Entscheidend sei, dass die "tatsächlich verfügbaren Wehrpflichtigen" möglichst umfassend eingezogen würden. Dabei werden beispielsweise Untaugliche, Kriegsdienstverweigerer und junge Männer, die von Wehrdienstausnahmen profitieren, nicht mitgerechnet.

Auslandseinsätze verändern das Anforderungsprofil

Auch dass Ausnahmen für eingeschränkt Taugliche sowie für Verheiratete oder Wehrpflichtige mit einem Ausbildungsvertrag die Wehrpflicht in eine Schieflage bringen könnten, überzeugte die Karlsruher Richter nicht. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr hätten das Anforderungsprofil verändert, so dass sich daraus auch Änderungen hinsichtlich der Eignung von Wehrpflichtigen ergeben könnten.

Damit hat Karlsruhe bereits zum wiederholten Mal die Wehrpflicht unbeanstandet gelassen, ohne sich abschließend zur Frage der Wehrgerechtigkeit angesichts sinkender Einberufungszahlen zu äußern. 2002 wies das Gericht eine Vorlage des Landgerichts Potsdam ebenfalls wegen mangelhafter Begründung zurück, 2004 ließ das Gericht die gelockerte Einberufungspraxis in einer Eilentscheidung unbeanstandet.

DPA
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
der2groeste (01.08.2009, 09:38 Uhr)
Die Antigesetzgebung des BVG
Die Begründung des Verfassungsgerichtes
zur Wehrpflicht lässt geflissentlich eines vom Grundgesetz aus. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das trifft nicht mehr zu, wenn die Wehrpflicht zum Lotteriespiel wird. Das ist inzwischen der Fall, auch Afghanistan Einsetze widersprechen dem Grundgesetz, das Land zu verteidigen.
DeppBrett (31.07.2009, 18:41 Uhr)
Richtige Entscheidung!
Ich musste auch zum Bund also sollen die jüngeren gefälligst auch dahin!
Ein Skandal ist es nur, dass Frauen mittlerweile zwar alles beim Bund dürfen aber zu nichts gezwungen werden!
giangastone (31.07.2009, 17:27 Uhr)
Juristenlogik
...sonst landet jeder Fliegendreck beim Verfassungsgericht. Wenn man die Ungerechtigkeit bedenkt, ein Skandal.Hat JURA bei den Elfenbeinturm-Juristen des Verfassungsgerichts eigentlich noch was mit GERECHTIGKEIT zu tun? Ich versteh das zumindest nicht.
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