. .
Politik in Deutschland
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
19. März 2007, 14:08 Uhr

Wird "Kannibalen"-Prozess neu aufgerollt?

Der "Kannibale von Rotenburg" Armin Meiwes wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Nun hat ein Juraprofessor Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. Meiwes hatte einen Mann getötet und teilweise gegessen.

Immer noch nicht ad acta: Der Kannibale von Rotenburg© Michael Probst/AP

Der Fall des "Kannibalen von Rotenburg" wird demnächst auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Rechtsanwalt des rechtskräftig verurteilten Armin Meiwes, Harald Ermel, bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus", nach dem der Potsdamer Strafrechtsprofessor Wolfgang Mitsch in Karlsruhe Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat.

In seiner laut Ermel 107 Seiten starken Beschwerdeschrift nennt Mitsch die Verurteilung von Meiwes zu lebenslanger Haft unverhältnismäßig und bezeichnet sie als Verstoß gegen das Grundgesetz. Danach sieht Mitsch insbesondere die ersten drei Artikel des Grundgesetzes verletzt, die den Schutz der Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren sollen.

Bundesgerichtshof wies Revision zurück

Erst im Februar hatte der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts als unbegründet zurückgewiesen. Meiwes hatte im März 2001 einen Mann getötet und sein Fleisch teilweise gegessen, um sich sexuell zu befriedigen. Mit einer Entlassung auf Bewährung kann er frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren Haft rechnen - "und das auch nur dann, wenn er nicht mehr gefährlich ist", wie der BGH erklärte.

Das Frankfurter Landgericht hatte bei der Urteilsverkündung am 9. Mai 2006 von einem "besonders perversen Mord" gesprochen, der aber wegen der Einwilligung des Opfers nicht auf sittlich tiefster Stufe stehe. Meiwes hatte einen 43-jährigen Ingenieur, den er im Internet kennen lernte, am 9. und 10. März 2001 in einem eigens eingerichteten "Schlachtraum" seines Hauses im nordhessischen Rotenburg-Wüstefeld entmannt, später erstochen, die Leiche zerteilt und in Beuteln portioniert. Die Tat nahm er mit einer Videokamera auf.

AP
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
FGAlte (19.03.2007, 15:54 Uhr)
Furchtbare Juristen
Der Potsdamer Strafrechtsprofessor Wolfgang Mitsch leidet wohl unter einem Profilierungskomplex? Oder hat er einfach zu wenig zu tun? Wenn der Kannibale jemals wieder freikommt, sollte man solche furchtbaren Juristen für alle weiteren Taten ihrer Mandanten zur Verantwortung ziehen.
MEHR ZUM ARTIKEL
Kannibale von Rotenburg Meiwes scheitert vor Gericht

Armin Meiwes, der "Kannibale von Rotenburg", hatte gegen seine lebenslange Haftstrafe Berufung eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof seine Revision abgeleht - und Meiwes kann frühestens in 15 Jahren frei kommen. mehr...

Kannibalen-Prozess Der Mann mit den zwei Gesichtern

Armin Meiwes wollte seinem Opfer einen Herzenswunsch erfüllen. Über eigensüchtige Motive schweigt er vor Gericht. In seinen Internetchats äußerte er sich jedoch völlig anders. mehr...

Armin Meiwes Kannibale darf Interviews geben

Armin Meiwes ist anscheinend doch an der Darstellung seiner Geschichte gelegen: Für eine Doku erkämpfte er sich Berichten zufolge das Recht, Interviews im Gefängnis geben zu dürfen. Gegen die Ausstrahlung eines Spielfilms hatte er zuvor geklagt. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe