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10. Juli 2006, 07:20 Uhr

Gericht soll Kopftuch-Urteil ändern

Laut eines Gerichtsurteils darf eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch unterrichten. CSU und CDU wollen das nicht hinnehmen: Das Kopftuch sei ein politisches Symbol, das Urteil müsse in der "nächsten Instanz geändert werden".

Die Lehrerin Doris G. und ihr Rechtsanwalt Knut Schnabel vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart© Norbert Försterling/DPA

Die CSU hält an dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Deutschland fest. CSU-Generalsekretär Markus Söder forderte in der "Bild"-Zeitung, ein anders lautendes Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes müsse "in der nächsten Instanz" geändert werden.

Das Gericht hatte das Kopftuchverbot für eine zum Islam übergetretene Lehrerin in Baden-Württemberg unter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz aufgehoben, weil auch Nonnen in Ordenstracht unterrichten dürften. Dem widersprach Söder ausdrücklich: Kopftuch und Nonnentracht seien nicht vergleichbar, das Kopftuch ein politisches Symbol.

Schavan "verwundert" über Urteil

Auch Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hält am Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen fest. Im Gespräch mit dem "Spiegel" zeigte sich die Ministerin verwundert über das jüngste Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts.

Bereits als baden-württembergische Kultusministerin hatte Schavan für ein Kopftuchverbot in den Schulen des Landes gekämpft. Die Bedeckung werde als "Zeichen für eine kulturelle Abgrenzung und politischen Islamismus" gesehen und sei ein "Symbol für die Unterdrückung der Frau", sagte Schavan auch jetzt dem "Spiegel".

"Religiös-motiviertes Kleidungsstück"

Der Grünen-Politiker Volker Beck empfahl der Ministerin "etwas Nachhilfeunterricht in deutschem Verfassungsrecht". Schavans Kritik an dem Urteil zeuge von "Uneinsichtigkeit, Dickschädeligkeit und mangelnder Kenntnis unserer Verfassungsgrundsätze", erklärte er. Was Katholiken und Juden erlaubt werde, könne man Muslimen nicht verwehren. "Die Ordenstracht und Kippa sind genauso religiös- motivierte Kleidungsstücke wie die Kopfbedeckung einer Muslima."

In dem Stuttgarter Fall hatte die Schulverwaltung auf Grundlage des Landesschulgesetzes die Pädagogin angewiesen, ihr Kopftuch im Unterricht abzunehmen. Dies verletzt nach Ansicht der Richter aber die 55-Jährige in ihrem Recht auf religiöse Gleichbehandlung, da Ordensschwestern in einer staatlichen Schule in Baden-Baden in Ordenstracht allgemein bildende Fächer unterrichten dürften. Das Schulgesetz lasse jedoch eine Privilegierung christlicher Glaubensbekenntnisse nicht zu, erklärten die Richter.

DPA
 
 
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