Alle Macht dem Verbraucher! Im Kampf gegen Datenklau ist vor allem der Kunde selbst gefordert, sagt Constanze Kurz vom Chaos Computer Club im stern.de-Interview. Sie erklärt, warum der Bundesdatenschutzbeauftragte zu schwach ist und Datenschutz "sexy" werden muss.

Skandal um unerlaubten Datenhandel: "Der Staat muss die Bürger schützen"© Jens Ressing/dpa
Die einfachste Möglichkeit für den Verbraucher ist es, sparsam mit den eigenen Daten umzugehen. Das heißt, dass man bei Geschäften im Internet sowenig Daten wie möglich von sich preisgibt, bei jedem Vertrag tatsächlich auch das Kleingedruckte durchliest und als Verbraucher auch auf seinen Rechten besteht. Eigentlich gibt es in Deutschland in weiten Teilen eine gute Datenschutzgesetzgebung.
Der Verbraucher hat oft gar nicht so einen großen Einfluss. Wenn er der Weitergabe seiner Daten mit der Annahme der Geschäftsbedingungen zugestimmt hat ist er eigentlich machtlos. Der eigentliche Handel von Daten findet dann in einem zweiten Schritt zwischen Dritten statt. Allerdings muss der Kunde der Weitergabe von Daten nicht zustimmen. Wenn Unternehmen trotz des Verbotes durch den Kunden mit personenbezogenen Daten handeln, machen sie sich strafbar und können dafür auch bestraft werden.
Klassischerweise unterschreibt der Kunde bei einem Online-Shop, bei einer Versicherung oder einer Bank. Oft handelt es sich dabei nicht um deutsche Firmen, sondern um Unternehmen, die die Daten im Ausland weiterverarbeiten. Das ist insbesondere im Onlinebereich bei vielen Unternehmen absolut üblich. Manchmal wird aber auch überhaupt nicht nach einer Einwilligung des Kunden gefragt. So kann es vorkommen, dass ein Mensch sein Auto in eine Werkstatt zur Reparatur gibt, seine Adresse für die Erstellung der Rechnung hinterlässt und daraufhin plötzlich mit Werbung überschwemmt wird. Wenn der Kunde dann beispielsweise ein teures Auto fährt und gleichzeitig seine Bankdaten angegeben hat, können diese Angaben dann oft schon zum Datenmissbrauch führen.
Das ist sehr unterschiedlich. Noch ist es in den meisten Fällen nicht möglich. Etwa dann, wenn ein Anbieter auf der Weitergabe von personenbezogenen Daten besteht um ein Geschäft im Internet abzuwickeln. Hier muss sich der Kunde endlich seiner Macht als Verbraucher bewusst werden. Die aktuellen Skandale zeigen deutlich, dass wir noch alle eine Menge lernen müssen. Der Verbraucher muss begreifen, dass er es ist, der das Geld ausgibt. Wir können von den Firmen verlangen, dass sie Datenschutz ernst nehmen und uns als gute Kunden behandeln. An der Stelle muss noch eine ganze Menge passieren, vor allem im Bewusstsein der Verbraucher. Der Verbraucher hat eine enorme Macht – er muss sie nur richtig anwenden.
Pauschal kann man das nicht sagen. Bei den aktuellen Vorfällen rund um die DAK sieht es so aus, als habe sich recht viel im illegalen Bereich abgespielt und die Genehmigung zum Datenhandel sei auf keinen Fall erteilt worden. Natürlich gibt es aber auch ganze Branchen, in denen der Adresshandel im Geschäftsmodell von vorneherein mit einkalkuliert ist. So ist bekannt, dass etwa die Post standardmäßig immer die Daten mitverkauft. Das ist zwar eine Sache, die man kritisieren kann; der Verbraucher hat aber keine Chance. Eine Postadresse hat schließlich jeder. Auch bei den großen Onlineversandhäusern wie ebay und amazon gehört der Adresshandel mit zum Geschäftsmodell, dem der einzelne Kunde standardmäßig zustimmen muss. In solchen Fällen werden die Daten oft schon von Subunternehmern, also Drittdienstleistern weiterverarbeitet. Grade in Deutschland, wo die Kunden sehr viel Kaufkraft haben, sind solche Daten ein finanzieller Mehrwert.