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4. September 2008, 12:40 Uhr

Keine Weitergabe ohne Zustimmung

Daten dürfen künftig nur noch weitergegeben werden, wenn die Bürger zugestimmt haben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will ein entsprechendes Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Bislang galt die Regelung, dass Verbraucher ausdrücklich der Nutzung widersprechen mussten.

Bundesinnnenminister Wolfgang Schäuble will Bürger per Gesetz vor Datenmissbrauch schützen© Markus Schreiber/AP

Die Weitergabe von Daten wird künftig nur nach der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen erlaubt sein. Ein entsprechendes Gesetz will die Bundesregierung nach den Worten von Innenminister Wolfgang Schäuble noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Bislang muss der Kunde der Weitergabe bestimmter Grunddaten ausdrücklich widersprechen, um sie zu verhindern.

Schäuble sagte am Donnerstag nach dem Datenschutzgipfel in Berlin, neben dieser Abschaffung des sogenannten "Listenprivilegs" soll auch die Koppelung von Vertragsabschlüssen mit einer derartigen Zustimmung bei marktbeherrschenden Unternehmen künftig verboten werden. In verschiedenen datenschutzrechtlichen Straftatbeständen sollten überdies die Bußgeld- beziehungsweise Strafrahmen erhöht werden.

Als Konsequenz aus den Vorfällen der letzten Wochen sollten Regelungen in die Datenschutzgesetzgebung, "wo wir in Zukunft bei der Weitergabe von Daten die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen zur Voraussetzung machen werden", sagte der Minister. Auch wolle die Bundesregierung verhindern, dass eine solche Einwilligung erzwungen werden kann, indem beispielsweise ein Vertragsabschluss von ihr abhängig gemacht wird. Bei der vielfach geforderten Kennzeichnungspflicht verwendeter Daten gebe es noch eine Reihe technischer Fragen, sagte Schäuble.

Zugleich verständigte sich der Gipfel darauf, dass unter Vorsitz des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm eine Arbeitsgruppe die mit dem Vollzug dieser Bestimmungen zusammenhängenden Fragen auf Länderbene klären soll, damit die Antworten Eingang in die Gesetzgebung finden können. Das Bundeskabinett will das Gesetz Ende November "kabinettsreif" haben, so dass es von da an im Bundestag beraten werden und auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könnte.

AP
 
 
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