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19. August 2011, 12:55 Uhr

Ströbele droht mit Verfassungsklage

Verfassungsbruch oder Bündnis-Normalität? Die Entsendung von Bundeswehrsoldaten in die Nato-Leitzentralen für den Libyen-Einsatz ist rechtlich umstritten und politisch brisant. Grünen-Abgeordneter Ströbele will das Bundesverfassungsgericht einschalten.

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Grünen-Abgeordneter Hans-Christian Ströbele hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen deutsche Verstärkung im Libyen-Einsatz© Herbert Knosowski/DPA

Die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an der Auswahl von Bombenzielen in Libyen wird möglicherweise zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele beharrte am Freitag darauf, dass der Bundestag der Entsendung von elf Soldaten der Luftwaffe in die Nato-Einsatzführung hätte zustimmen müssen. "Lenkt die Bundesregierung nicht ein, müsste gegebenenfalls erneut das Bundesverfassungsgericht die Rechtslage klarstellen", erklärte er.

Am Donnerstag war bekanntgeworden, dass die deutschen Soldaten zur Verstärkung für den Libyen-Einsatz in Nato-Stäbe in Italien entsendet wurden. Verteidigungsminister Thomas de Maizière wies die verfassungsrechtlichen Bedenken Ströbeles bereits zurück. Die Mitarbeit in Nato-Stäben und die Bereitstellung von Infrastruktur für den Einsatz sei selbstverständlich. Das bedürfe auch keines Bundestagsmandats. "Andernfalls können wir aus der Nato austreten", sagte der CDU-Politiker.

Ströbele argumentiert dagegen, dass die Soldaten nicht einfach in den Stäben belassen wurden, sondern eigens für den Libyen-Einsatz nach Italien geschickt wurden. Er sprach von einem "adhoc-Einsatz der Bundeswehr zu konkreten Kriegszwecken".

SPD stellt sich auf de Maizières Seite

Die SPD hat wie de Maizière keine verfassungsrechtlichen Bedenken. An Operationen des transatlantischen Bündnisses seien immer deutsche Soldaten in irgendeiner Form beteiligt, ob mit oder ohne Bundestagsmandat, sagte der verteidigungspolitische Fraktionssprecher Rainer Arnold der Deutschen Presse-Agentur. "Das Verfassungsgericht würde uns nicht zwingen können, die Nato mehr oder minder zu blockieren."

Arnold warf der Bundesregierung aber Unehrlichkeit in der Libyen-Frage vor. Seiner Meinung nach wäre es richtig gewesen, auch Besatzungen von Awacs-Aufklärungsflugzeugen und deutsche Schiffe für den Einsatz zur Verfügung zu stellen. Das wäre eine echte Einsatzbeteiligung gewesen, die der Bundestag hätte beschließen müssen. "Dann wären wir aber in dem Prozess drin und hätten auch Einfluss", sagte Arnold. "So haben wir jetzt auch Personal im Prozess, aber Gewicht und Gehör haben wir bei diesem Einsatz überhaupt keines."

Einsatzführung in Italien

Deutschland hatte sich im UN-Sicherheitsrat bei der Abstimmung über den Libyen-Einsatz enthalten und ist nicht mit Einsatzkräften daran beteiligt. Aus Awacs-Aufklärungsflugzeugen der Nato wurden deutsche Soldaten sogar abgezogen. Auch deutsche Schiffe waren vorübergehend aus Nato-Verbänden ausgeschert, um nicht mit der Libyen-Mission in Berührung zu kommen.

Die mit der Führung des Einsatzes befassten Nato-Hauptquartiere befinden sich in Neapel und in Poggio Renatico in Norditalien. Für die Mission forderte die Nato laut Bundesverteidigungsministerium insgesamt 250 Soldaten zur Verstärkung an, von denen 11 von der Bundeswehr gestellt werden.

mlr/DPA
 
 
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