Ulla Schmidt hat ihren Dienstwagen im Urlaub genutzt - auch privat. Aber was dürfen Minister mit ihren Dienstwagen machen? Wie werden private Fahrten abgerechnet? Was kostet es den Steuerzahler? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Fall Schmidt. Von Johan Kornder

Politiker-Dienstwagen vor dem Reichtagsgebäude in Berlin: Was ist erlaubt und was nicht?© Michael Sohn/AP
Nach dem Diebstahl ihres Dienstwagens in ihrem spanischen Urlaubsort Alicante ist Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in die Kritik geraten. Vertreter von Verbänden und der Opposition forderten von der Bundesministerin eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts. Ihr Ministerium wies in den Eindruck zurück, Schmidt habe sich unkorrekt verhalten. Sie habe einen Anspruch auf einen Dienstwagen, private Fahrten würden dabei privat abgerechnet.
Schmidt bezeichnete die Vorwürfe als "Theater im Sommerloch". Der Dienstwagen stehe ihr, "auch aus Sicherheitsgründen, jederzeit zur Verfügung", sagte sie der "Aachener Zeitung" in ihrem Wahlkreis Aachen. "Und wie jeder, der einen Dienstwagen hat, kann ich damit auch private Fahrten machen." Diese rechne sie privat ab und versteuere sie entsprechend. "Es gibt keinen Skandal. Denn es ist wirtschaftlicher, wenn ich meinen Dienstfahrzeug nutze, als einen Dienstwagen inklusive Fahrer hier zu mieten", sagte Schmidt.
Aber was darf eine Ministerin mit dem Dienstwagen? Wie werden private Fahrten abgerechnet? stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen.