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20. März 2009, 15:34 Uhr

Abschied von Ludwig Erhard

Der Bundestag sagt Ja zur Enteignung. Nun kann der Staat auf Grundlage des "Rettungsübernahmegesetzes" die schwer angeschlagene Hypo Real Estate übernehmen. Damit haben die Abgeordneten einen Tabubruch ersten Ranges begangen. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

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Grünes Licht für die Enteignung der Hypo Real Estate: Der Bundestag das Gesetz dafür beschlossen© Michael Gottschalk/DDP

Der Bundestag hat beschlossen: Erstens ein Gesetz, dessen Namen sich niemand merken kann, weil er ein Zungenbrecher ist - Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz. Zweitens ein Gesetz, dessen Inhalt mit dem Grundgesetz nur sehr schwer zu vereinbaren ist, denn es ermöglicht den Schritt zur Enteignung von Eigentümern, wie er dort im Artikel 14 nicht vorgesehen ist. Drittens ein Gesetz, das letztlich die Marktwirtschaft außer Kraft setzt, um eine rundum schwerkranke Bank vor dem Exitus zu retten. Die Große Koalition hat es möglich gemacht. Die Frage ist nur, ob sich die Ja-Sager im Bundestag genau überlegt haben, was sie möglich machen und ob es nicht systemkonformere Wege gegeben hätte.

Mit flotten Sprüchen lässt sich ganz gut für das Gesetz argumentieren, mit dem der Bankenriese Hypo Real Estate gerettet werden soll. Diese HRE gehört schließlich geldgierigen Aktionären, die als "Heuschrecken" des Kapitalmarkts ihre renditegeilenSchlünde nicht schnell genug voll bekommen konnten. Heuschrecken also, die nur noch leben, weil die Bundesregierung sie mit dem Geld, das von uns ordentlich abgezockten Steuerzahlern stammt, gerettet hat. Wieso solle man also die Geldgier des Großaktionärs Flowers auch noch dadurch unterstützen, dass man ihm seine Aktien zu dem von ihm geforderten Preis abkauft, der mit dem Marktwert absolut nichts mehr zu tun hat? Flowers lebe doch wirtschaftlich nur noch, weil wir Steuerzahler ihm geholfen haben.

Sie hatten keinen Mumm

Vor diesen Argumenten haben auch die meisten Marktwirtschaftler der Unionsparteien kapituliert. Haben den bislang gröbsten Verstoß gegen die Marktwirtschaft abgesegnet. Haben einem absoluten Tabubruch zugestimmt. Warum? Ganz einfach: Weil sie nicht rechtzeitig genug Mumm gehabt haben, um ihre sozialdemokratisierte Kanzlerin Merkel und den sozialdemokratischen Finanzminister Steinbrück auf diesem Weg zu stoppen und eine durchaus vorhandene systemgerechtere Lösung im Interesse der Steuerzahler und der Gesamtwirtschaft zu suchen.

Möglich wäre es ja gewesen. Nach dem staatlichen Einstieg bei der HRE hätte der Staat mit seinen Aktien die Einberufung einer Hauptversammlung erzwingen können, ebenso einen Kapitalschnitt, der den Anteil von Flowers reduziert und ihn damit ausmanövriert hätte. Das wäre, zugegeben, deutlich mühsamer gewesen als nach langem Rumtrödeln ein Ruckzuck-Gesetz durchzudrücken. Aber das Duo Merkel/Steinbrück wollte schlichtweg nach Gutsherrenart reingrätschen und nicht umständlich sachgerecht operieren.

Der Staat nur als Schiedsrichter

Die Verteidiger dieses Vorgehens verweisen stolz darauf, dass das Gesetz schon im Juli wieder außer Kraft trete. Das ist schnell dahergesagt. Was aber, wenn bis dahin die Wirtschaftskrise weitere Bankrettungen nötig machte? Ganz einfach. Man verlängert hurtig das Einzelgesetz, das in seinen Paragrafen schließlich keineswegs auf die HRE beschränkt ist.

Bei Steinbrück dürfte es nutzlos sein, aber Angela Merkel muss man schon noch einmal daran erinnern, wie der immer mal wieder zitierte Ludwig Erhard gedacht hat: Der Staat solle Schiedsrichter sein in der sozialen Marktwirtschaft, solle die Regeln für sie machen, aber auf keinen Fall selbst mitspielen. Die Frage allerdings ist, ob die Kanzlerin von diesem Ludwig Erhard noch etwas wissen will. Oder jemals ihn begriffen hatte.

Ein Kommentar von Hans Peter Schütz
 
 
KOMMENTARE (10 von 27)
 
utospatz (22.03.2009, 02:03 Uhr)
Wenn jemand den Namen
Ludwig Ehrhard im Zusammenhang mit kriminellen Bankern nennt, sollte man ihm zur eigenen Einäscherung einen Flammenwerfer in die Hand geben, dann ist kein Sarg mehr vonnöten!(Staatsbegräbnis-Kosten erspart)
Gisella (21.03.2009, 23:01 Uhr)
die Hypo-Bank
schliessen, dem Flowers den "Mittelfinger" zeigen , den Sparern das verzockte Geld zurück erstatten-die Banker in den Strafvollzug einweisen. diese verbrecher.
utospatz (21.03.2009, 20:37 Uhr)
Egal welches Parteibuch du heute in
der Tasche hast, von jedem nachrückenden Arschloch wirst du vernascht! Schau den Fortlauf der SPD denn an! Die sogenannte kohlsche CDU! Was sagt ein neugeborenes Arschloch dazu? Du hast mir zwar die Windeln gewechselt, meinen After gereinigt, und trotzdem verwechselt!
Es gab kein Weltall in dem sich die Geschichte nicht wiederholt hätte!
Soll ich dir noch mehr christliche, und soziale Idioten aufzeichnen?
Blacky007 (21.03.2009, 16:10 Uhr)
Von Ludwig Erhards soz. Marktwirtschaft
haben sich unsere Politiker schon seit Langem verabschiedet. Leider!
ganzbaf (21.03.2009, 13:24 Uhr)
Das die Konservennaiven...

jetzt den Enteignungsartikel anwenden, um (alleine) Schulden zu verstaalichen, ist allerdings eine Perfidie für sich! ))-:
Soo war das nicht gedacht.
Das Bankwesen gehört natürlich in Gänze verstaatlicht, da es ein viel zu wichtiges und mächtiges Instrument darstellt.
Im Missbrauchsfall können gar ganze Weltwirtschaften Schaden nehmen, wie mach naiver Schwatte erst jetzt augenreibend bemerkt ;-P
PPSS (21.03.2009, 10:06 Uhr)
schwachsinn
Der Kommentar von Herrn Schütz ist komplett Merkbefreit.
Von der sozialen Marktwirtschaft hat sich unser Land spätestens mit Hartz IV verabschiedet.
Enteignet wird in Deutschland regelmäßig, wenn es darum geht, Braunkohle Abzubauen und Autobahnen in die Landschaft zu stellen.
Aber wenn ein Investor, der sich verzockt hat und dessen Investment nur noch durch unsere Steuergelder überhaupt einen Wert hat, dann soll es plötzlich böse sein, diesem die w e r t l o s e Bank wegzunehmen?
Herr Schütz, werden Sie doch Pressespecher der INSM und verbreiten Sie Ihr Rabulistik wo anders.
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ko***n möchte!
Turboprop (21.03.2009, 00:50 Uhr)
@ a2d2
Ich staune über Ihre Bewertung dieses Artikels. Anregend? Angreifend? In so manchem Forum STARK ZENSIERT? Über welche Medien bitte informieren Sie sich für gewöhnlich? Micky-Maus-Hefte? Völlig unabhängig davon, ob man diesem Artikel zustimmt oder nicht, wenn Sie glauben, dieser Artikel entfacht "endlich Feuer unterm Dach", dann....da find ich kaum Worte zu. Das wäre so, als würden Sie ein Interview mit Altkanzler Schmidt sehen, und wenn er gerade eine Zigarette ausdrückt verkünden Sie "Endlich tut mal jemand was gegen die Umweltverschmutzung". Was passiert denn, wenn sich ein Kritiker wirklich mal ein wenig vorwagt? Oder sogar provoziert? Seien Sie bitte vorsichtig, denn theoretisch müssten Sie dann AUGENBLICKLICH dem schnellen Herztod erliegen.
Frisel (20.03.2009, 21:42 Uhr)
Tabubruch?
Schon wieder ein Artikel, in dem über „Tabubruch“ und quasi Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz schwadroniert wird. Herr Schütz, tun Sie doch nicht so, als wüssten Sie nicht, dass hierzulande die Enteignung von Aktionären – vor allem Kleinaktionären – gang und gäbe ist. Das Verfahren des Squeeze Out ist Ihnen doch geläufig? Siehe auch: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,614586,00.html
trebondi (20.03.2009, 21:23 Uhr)
Der Staat hat sich schon eingemischt mit der
Gewährung von Bürgschaften. Wenn das im Artikel genannte "Der Staat solle Schiedsrichter sein in der sozialen Marktwirtschaft, solle die Regeln für sie machen, aber auf keinen Fall selbst mitspielen." gegolten hätte, bevor die Bürgschaften erteilt wurden, dann wäre die HRE jetzt wohl schon pleite. Der 'Marktwirtschaft' wäre genüge getan und die Anteile von Flowers wären nichts mehr wert.
Das Gesetz ist richtig, um Verhandlungsmasse mit Flowers zu schaffen, die ihre Verluste auf Kosten des Steuerzahlers begrenzen wollen.
So gesehen ist das weniger Dogma und mehr Pragmatismus.
Corazito3333 (20.03.2009, 20:12 Uhr)
das ist ein abgenagter Hühnerknochen
werden dann die Abzocker zur Rechenschaft gezogen und müssen die Millionen zurückzahlen?? Das wäre interessant!!!
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