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9. Februar 2010, 20:59 Uhr

Bundesinnenminister kritisiert Hartz-IV-Urteil

Zumindest vor der Presse hat die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts demütig hingenommen. Nun meldet sich die Ausnahme: Bundesinnenminister Thomas de Maizière zufolge zeigt das Urteil "eine problematische Tendenz".

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Unzufrieden mit dem Karlsruher Urteil: Bundesinnenminister Thomas de Maizière© Bernd Settnik/DPA

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung von Hartz IV kritisiert. "Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung", sagte De Maiziére der "Bild-Zeitung".

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung. Vor allem der Satz für Kinder sei ohne angemessene Überprüfung "ins Blaue hinein" ermittelt worden. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, so Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend".

"Guter und wichtiger Tag für die Kinder"

Trotz der Niederlage des Bundes hatte Ursula von der Leyen, die als Arbeitsministerin in der Bundesregierung für die Hartz-Gesetze zuständig ist, das Karlsruher Urteil ausdrücklich begrüßt. Die Ministerin sprach von einem "guten und wichtigen Tag für die Kinder". Sie erklärte, es sei wichtig, dass auch Kinder von Hartz-IV-Empfängern Taschenrechner, Füller und Schreibblock hätten, um in der Schule mithalten zu können. Jetzt müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen finden. So sei denkbar, den Kindern einen Schulranzen oder Füller zur Verfügung zu stellen, statt den Eltern Geld dafür zu geben.

Familienministerin Kristina Köhler (CDU) hatte erklärt, die notwendigen Änderungen zum Existenzminimum für Kinder dürften nicht nur auf Familien verengt werden, die auf Unterstützung angewiesen seien. "Wir müssen auch die Familien im Blick behalten, die Monat für Monat ohne staatliche Transferleistungen selbst über die Runden kommen", sagte sie. Auch deren Kinder brauchten Unterstützung etwa in Form von Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerlichen Regelungen.

Unionspolitiker fordert niedrigeren Regelsatz

Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Bundestagsfraktion, forderte in der "Frankfurter Rundschau" eine Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes von 359 Euro. "Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Hartz IV-Sätze zu niedrig sind", sagte er. Eine Reform sollte "aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen". Mit dem Urteil verlange Karlsruhe, den konkreten Einzelfallbedarf etwa für Kühlschränke oder Wintermäntel wieder stärker zu berücksichtigen. Unterm Strich dürften die Ausgaben für den Staat in etwa gleichbleiben, sagte Weiß.

Die FDP nutzte das Urteil, um ihre Forderung zu erneuern, alle staatlichen Leistungen in einem Bürgergeld zusammenzufassen. Das Karlsruher Hartz-IV-Urteil sei ein guter Anlass, "um über die Reform des Sozialtransfersystems als Ganzes zu sprechen", sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Andreas Pinkwart der "Passauer Neuen Presse". Eilige Reparaturen führten nicht weiter.

DPA/AFP/APN
 
 
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