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7. November 2008, 09:45 Uhr

Großer Max ganz klein

Welch ein Glück! Die Große Koalition ist handlungsfähig, auch wenn sie drei Jahre über die Erbschaftsteuer gestritten hat. Größter Bremser war die CSU, die gerne die Millionärswitwen vom Starnberger See geschont hätte. Horst Seehofer, der in Berlin zuletzt den großen Max machte, muss klein beigeben. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

Bärenstarker Bajuware? CSU-Vorsitzender Horst Seehofer© Tim Brakemeier/DPA

Der CSU ging es nie um die Sache Erbschaftsteuer, stets immer nur ums Profil der Partei. Es ging ihr nie um die vom Verfassungsgericht gestellte Aufgabe, endlich ein Erbschaftsteuergesetz zu formulieren, das der Verfassung entspricht. Die CSU führte einen ideologisch aufgeblasenen Kampf mit dem Ziel, bei der Landtagswahl mehr Stimmen zu kassieren. Das ist missglückt. Ebenso der nach geschobene Versuch des neuen Vorsitzenden Horst Seehofer, sich als bärenstarker Bajuware mit Strauss'schem Format zu präsentieren.

Man nehme nur einmal die aufgeblasene Eigenheim-Frage. Von vornherein stand beim Blick auf die auch von SPD und CDU akzeptierten Freibeträge für Erben von Einfamilienhäusern fest, dass es in 99,8 Prozent der Fälle zu keiner Erbschaftsteuerbelastung kommen würde. Die Forderung, auch Villen bis zum Verkehrswert von 1,5 Millionen Euro oder sogar mehr von Erbschaftsteuer freizustellen, war absurd. Oder der plumpe Versuch, sich bei 233 Villenbesitzern am Starnberger See und München-Grünwald einzuschmeicheln. Mag sein, dass die CSU jetzt zu einer Geldsammelaktion für arme Millionärserben aufruft. Falls sie tatsächlich noch eine Witwe oder ein Kind dieser Einkommenskategorie findet, das tatsächlich Erbschaftsteuer auf das selbst bewohnte Haus bezahlen muss. Der letztlich akzeptierte SPD-Vorschlag, selbst genutztes Wohneigentum bis 200 Quadratmetern steuerfrei zu stellen, ist eine rationale Lösung. Schon vor einem halben Jahr hätte man sich darauf einigen können, denn am stets angestrebten Finanzvolumen der Erbschaftsteuer in Höhe von rund vier Milliarden Euro wurde von vornherein auch durch die Starnberger-See-Villa-Frage nie gerüttelt.

Haltefrist für Betriebe verkürzt

Die wichtigere Regelung für Betriebserben ist von weitaus mehr realistischer Vernunft getragen. Die anfänglich vorgesehene Fortführungspflicht von 15 Jahren ist vom Tisch. Wird eine geringe Erbschaftsteuer von 15 Prozent des Betriebsvermögens akzeptiert, dann reichen bereits sieben Jahre. Dass eine vollständige Befreiung von der Steuer im Kern an den zehnjährigen Erhalt der Arbeitsplätze gebunden wird, ist eine begrüßenswerte sozial- und arbeitsmarktpolitische Entscheidung. Hier wird der belohnt, der Arbeitsplätze erhält, nicht der, der sie verkauft und mit dem Geld zum lockeren Leben auf die Fidschi-Inseln eilt. Die Freibeträge für Ehepartner und Kinder sind angemessen. Dass Nichten und Neffen Steuern bezahlen müssen, wenn sie von Kinderlosen als Erben eingesetzt werden, ist ebenfalls akzeptabel. Man bedenke: Fast 60 Prozent der Deutschen erben nie etwas in ihrem Leben.

Was die CSU mit ihren Raufhändeln mit SPD und CDU bei diesem Thema vor allem erreicht hat: Sie setzt die Unternehmer unter Druck. Denn denen bleiben jetzt nur noch wenige Tage für die meist sehr komplizierte Entscheidung, ob sie ihr Erbe noch nach dem alten Recht regeln oder erst nach dem neuen, das ab 1. Januar 2009 gilt. Falls einer dabei eine falsche Entscheidung trifft, sollte er bei der nächsten Landtagswahl in Bayern sich daran erinnern, wer ihm das letztlich eingebrockt hat.

Ein Kommentar von Hans Peter Schütz
 
 
KOMMENTARE (10 von 10)
 
knilch_59 (07.11.2008, 17:13 Uhr)
@toemmel, @sternchen2020
Wie recht Sie beide doch haben: In Sachen Erbschaftsteuer bleibt nur Polemik. Das Einzige, was hilft, ist tatsächlich mal anhand konkreter praktischer Beispiele rechnen.
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Wer genug Kinder hat, kann auch ein Multi-Millionenvermögen weitergeben, ohne dass dafür Steuern fällig werden. Wenn Grundbesitz vererbt wird, stellt sich die Frage, ob an die Ehefrau oder Kinder. Soll der Ehepartner erben, stellt sich zuerst die Frage, welche merkwürdige Konstellation dazu geführt hat, dass er/sie nicht ohnehin hälftiger Eigentümer ist, und warum die angeblich so gerechte Vermögensübertragung nicht schon zu Lebzeiten teilweise erfolgt ist.
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Außerdem tun wir so, als ob die Erben „Kinder“ wären. Die statistische Lebenserwartung beträgt über 75 Jahre, regelmäßig erfolgt also eine Vermögensweitergabe an Leute, die ca. 50 Jahre oder älter sind, die mitten im Leben stehen und sich auch schon selbst versorgt haben. Selbst deren Kinder sind schon lange aus dem Gröbsten raus und sollten selbst nach einem abgeschlossenen Studium schon mitten in der Existenzgründungsphase stecken.
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Die Weitergabe des Erbes hat zum größten Teil seine sozialpolitische Bedeutung verloren. In Zukunft wird sogar durch Erben die Vermögenskonzentration befördert: Wenn jeweils die Großeltern ein Haus haben , aber nur ein Kind in die Welt gesetzt haben, dass auch nur ein Kind hat, aber außerdem ein Haus gebaut, dann werden sich in der Enkegeneration schon 6 Häuser aggregiert haben. Unser Erbrecht basiert auf der Annahme, dass sich Vermögen in der Erbfolge aufteilt, es basiert auf einer wachsenden Bevölkerung, wie wir sie bis 1965 hatten. Das, was jetzt zusammengeerbt wird, war niemals "im Sinne des Erfinders". Aber weil es früher nur eine Ausnahme darstellte, musste man sich nicht darum kümmern.
toemmel (07.11.2008, 15:24 Uhr)
PS.:
Warum nochmal die Gesetzesänderung..?
Aja - das Verfassungsgericht meinte das Gesetz wiederspreche so ein paar Grundsätzen... die eine Vermögensart war gegenüber der Anderen bevorzugt?
Na dann klappt das jetzt bestimmt mit den Betriebsvermögen... gaanz logisch...
toemmel (07.11.2008, 14:45 Uhr)
sehr interressant..
Es gibt eigentlich kaum etwas interessanteres als Diskussionen zum Thema Erbschaftssteuer. Allein schon die Prämissen und Interessenslagen - ein Traum!
Da kommt dann schon mal von Leuten, die von dieser Steuer nicht betroffen sind, der Verweis auf den "gierigen Staat" - wer auch immer "Staat" sein mag (mal drüber nachdenken!)
Man braucht eigentlich nicht viel mehr dazu sagen, als das der Staat sich seinen Teil schon holen wird - wenn nicht hier, dann bei....?
(Das ist schon fast ein Staatsverständnis ala Weimar - 'her mit dem Kaiser')
Zum anderen diese Argumentation mit Arbeitsplätzen: auf den ersten Blick plausiebel - man braucht nur den Erben vor laufender Kamera weinen lassen... also super populistisch...
aber so einfach ist die Welt eigentlich nicht - ein Betrieb wenn er läuft kann auch mit Fremdkapital - neuen Eigentümern oder Beteiligungen laufen - den Arbeitsplätzen ist das zunächst egal!
Und selbst wenn ein Betrieb nicht mehr existiert - ist dann sein Markt verschwunden? Was ist denn nun mit der Freiheit der Märkte , dem Konkurrenz und Leistungsprinzip?
Im Gegenteil : Hier werden Wettbewerbsvorteile - wie eine hohe Eigenkapitalrate zementiert - das behindert auch die Neuentstehung von "Arbeitsplätzen"...
Sternchen2020 (07.11.2008, 13:55 Uhr)
@SethusCalvisius
kein Villenbesitzer und auch nichts in Aussicht;-). Einfach ein Hinweis auf die Unersättlichkeit eines Staates. Er möchte ohne jegliche Gegenleistungen an Leistungen, die andere gegen viel Gegenleistung schon erbracht haben.
influ (07.11.2008, 12:21 Uhr)
ICh find Erbschaftssteuer ist generell eine Frechheit...
Sämtlicher Wert der darin enthalten ist wurde schon x-mal versteuert.
Der Verdienst mit dem der Wert erworben wurde durch Lohn-/Einkommensteuer, dann diverse Steuern wie Mehrwert-, Grunderwerbs- und jedes Jahr wieder Grundsteuer um ein Haus zu bauen und zu halten und was weiss ich noch alles.
Muss man eigentlich noch mal Steuern auf seinen Tod zahlen? Ist ja schließlich Aufwand, daß man aus Melderegistern gelöscht wird...
Und nein, ich erbe nichts, auch nicht in absehbarer Zeit.
SethusCalvisius (07.11.2008, 12:16 Uhr)
233
Villenbesitzer soll es am Starnberger See geben. Nachdem sich 3 hier geoutet haben, stehen uns wohl noch weitere 230 Kommentare ähnlicher Qualität ins Haus. :)
Oder waren es gar keine Villenbesitzer, sondern nur Mitmenschen, die insgeheim von einer reichen Erbtante träumen?.....
Ich finde, Herr Schütz hat den albernen Profilierungsversuch der CSU sehr treffend dargestellt.
FrodoBeutlin (07.11.2008, 12:10 Uhr)
Rationale Lösung?
"Der letztlich akzeptierte SPD-Vorschlag, selbst genutztes Wohneigentum bis 200 Quadratmetern steuerfrei zu stellen, ist eine rationale Lösung."
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Das ist eine völlig blödsinnige Lösung, da sie den Wert einer Immobilie nicht berücksichtigt. Da wird dann eine baufällige, als Wohnung genutzte Scheune (300 qm) auf dem platten Land erbschaftssteuerpflichtig, während eine "kleine" Villa von 190 qm in Premium-Innenstadtlage davon verschont bleibt. Wie sinnig.
GMAUSW (07.11.2008, 11:46 Uhr)
Dummer Kommentar
Noch selten habe ich einen dümmeren, einseitigeren Kommentar gelesen als den von Herrn Schütz.
UR63 (07.11.2008, 11:46 Uhr)
Populismus aller erster Güte!
Heute war wieder Praktikanten-Tag beim Stern!
Sternchen2020 (07.11.2008, 11:30 Uhr)
"Millionärswitwen
vom Starnberger See": ws geht nie ohne Didkrimnierung, wie es scheint. Als wenn diese Frauen nichts anderes wären als abkassierende Witwen. Die meisten haben allerdings ordentlich dazu beigetragen, dass Werte geschaffen werden konnten. Sei es als Repräsentationspflicht, als Tätigkeit für soziale Zwecke und/oder durch Kindererziehung. Dass solche Arbeit nicht als Arbeit gewertet wird, ist ein gesellschaftliches Problem. Der Rest ist neid, Missgunst und ein schiefes Bild von sozialer Gerechtigkeit. Jeder vererbte Cent wurde bereits gehörig besteuert.
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