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11. November 2008, 08:41 Uhr

Kompromiss gerät ins Wanken

Die gerade erst erzielte Einigung zur Erbschaftsteuer gerät in Gefahr. Nach wie vor regt sich Widerstand in der CSU. Laut Zeitungsberichten ist unklar, ob die bayerische Landesregierung den in Berlin ausgehandelten Kompromiss im Bundesrat mitträgt - auch weil der Koalitionspartner FDP Druck macht.

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Sieht weiter Reformbedarf bei der Erbschaftssteuer: CSU-Landesgruppenchef in Berlin, Peter Ramsauer© Michael Gottschalk/DDP

Der mühsam ausgehandelte Koalitionskompromiss zur Erbschaftsteuer gerät wieder ins Wanken. Ganz abgesehen von der anhaltenden Kritik in der CSU ist noch offen, ob der bayerische Koalitionspartner FDP den Kompromiss in der Landesregierung mitträgt. Sollten die Liberalen dies ablehnen, könnte Bayern gezwungen sein, sich bei der Abstimmung im Bundesrat der Stimme zu enthalten.

Der Kompromiss sei teilweise "unscharf und mittelstandsfeindlich", sagte der Chef der bayerischen FDP-Landtagsfraktion, Thomas Hacker, am Dienstag in München. "Wir sind noch nicht davon überzeugt, dass das jetzige Modell dem vereinbarten Koalitionsvertrag entspricht. Da sehen wir noch Klärungsbedarf."

Der Chef der Berliner CSU-Bundestagsabgeordneten, Peter Ramsauer, versicherte laut "Bild"-Zeitung: "Die Landesgruppe wird in Berlin nicht anders abstimmen als das Land Bayern." Die Liberalen hoben in diesem Zusammenhang ausdrücklich ihre Machtstellung hervor: "Die FDP hat in Bayern eine Schlüsselposition, um diesen unerträglichen Kompromiss zu verhindern", zitierte "Bild" den stellvertretenden FDP-Bundesvorsitzenden Rainer Brüderle.

Der Sprecher der bayerischen FDP-Landtagsfraktion betonte, diese habe sich noch nicht auf eine Position festgelegt. Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform müsse zunächst intern und dann mit der CSU besprochen werden.

Der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon sagte im Bayerischen Rundfunk, die CSU habe sich bei der Erbschaftsteuerreform in weiten Teilen durchgesetzt. Der Kompromiss sei ausbaufähig und ein Weg, die Steuer vernünftig weiterzuentwickeln.

Laut "Bild" wurde bei der gemeinsamen Sitzung des CSU-Vorstands mit Parlamentariern der CSU-Landesgruppe am Montag jedoch deutlich, dass der Kompromiss auch innerhalb der Partei umstritten ist. So habe es 18 überwiegend kritische Wortmeldungen gegeben. Noch offene Fragen und Nachbesserungsforderungen brachten der Zeitung zufolge unter anderem der Abgeordnete Peter Gauweiler, der Mittelstandspolitiker Hans Michelbach, die Rechtsexpertin Daniela Raab und die Familienpolitikerin Maria Eichhorn vor

Reform soll am 27. November verabschiedet werden

Ramsauer und der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, erklärten dagegen, der "Bild"-Bericht entspreche nicht dem Verlauf und dem Ergebnis der Sitzung. Die Reform der Erbschaftsteuer soll nach ihren Angaben am 27. November im Bundestag verabschiedet werden.

Kritik kommt allerdings auch aus der SPD: Der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) bezeichnete die Reform in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" als verfassungswidrig. "Das Aufkommen wird höchstens drei Milliarden Euro statt wie bisher vier Milliarden Euro betragen", kritisierte er. Zu den zentralen Forderungen der Sozialdemokraten gehörte, das Aufkommen auf dem bisherigen Niveau zu halten.

Nach jahrelangem Streit hatten sich die Spitzen von Union und SPD vergangenen Donnerstag doch noch auf eine Reform verständigt, die unter anderem eine weitgehende Steuerbefreiung für selbst genutztes Wohneigentum und für Firmenerben vorsieht, die den Familienbetrieb zehn Jahre unter Erhalt der Arbeitsplätze fortführen.

Kritik an Sondersitzung des Bundesrats

Die Zustimmung des Bundestages vorausgesetzt, soll der Bundesrat offenbar bereits am 12. Dezember in einer Sondersitzung über die Reform der Erbschaftsteuer beraten, obwohl die Länderkammer regulär eine Woche später, am 19. Dezember, tagt. Dies geht aus einem Schreiben des Vorsitzenden der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU), an die Abgeordneten von CDU und CSU hervor. "Jetzt soll ein mittelstandsfeindliches Gesetz auf Steuerzahlerkosten im Schweinsgalopp durch die Parlamente gejagt werden", sagte Brüderle zum "Kölner Stadtanzeiger. Der FDP-Vize sprach von einer "teuren Sondersitzung", in der das Gesetz "durchgepeitscht" werden solle.

Bisher war angepeilt, dass der Bundesrat das Gesetz in der letzten Sitzung des Jahres am 19. Dezember verabschiedet, so dass es Bundespräsident Horst Köhler noch 2008 unterzeichnen kann.

Reuters/AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
knilch_59 (11.11.2008, 17:34 Uhr)
@manderlay
Nein, Ihre Mutter muss regelmäßig KEINE Erbschaftsteuer nachzahlen. Wenn es sich um die gemeinsame Wohnung handelt, gehört sie ihr zur Hälfte, vererbt würde nur die halbe Wohnung, und die zu gleichen Teilen an den überlebenden Ehegatten und die Kinder.
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Jetzt das Beispiel des Normalfalls: Ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000 € gehört zu gleichen Teilen den Ehegatten. Es gibt ein Kind. Mit dem Tod des ersten Elternteils erhöht sich der Eigentumsanteil des Überlebenden auf 75% (=300.000), das liegt weit unterhalb aller Freibeträge. Dem Kind fließen ¼ des Hauses (=100.000) zu, ebenfalls unbesteuert wegen der Freibeträge. Mit dem Tod des zweiten Elternteils wird das eine Kind alleiniger Eigentümer, auch hierbei sind noch über 100.000 € Freibetrag unausgeschöpft. Im Regelfall bleiben Immobilien bis zu einem Wert von Einer Million Euro völlig steuerfrei: Neues Beispiel: Das hat einen Wert von 1.000.000 und gehört nur einem. Beim Tod erben Frau und Kinder jeweils 500.000 = steuerfrei. Beim Tod des zweiten Elternteils fällt immer noch keine Steuer an. Irgendwie geraten in der Debatte immer die Dimensionen aus dem Blickfeld.
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Noch nicht mal die Linkspartei will mit der Erbschaftsteuer an die „normale Wohnimmobilie“ oder den kleinen Familienbetrieb. Der jetzige Erbschaftsteuerkompromiss ist so ausgelegt, dass tatsächlich nur Millionäre eventuell von dem Teil, der über die erste Million rausgeht, maximal mit 15% versteuern müssen, wenn der Erbe Ehegatte oder Kind ist.
Manderlay (11.11.2008, 16:18 Uhr)
10 Jahre
Was soll denn der Schwachsinn das, wenn ich sterbe, meine Frau 10 Jahre in der Wohnung wohnen muß und wenn sie nach 9 Jahren ins Heim muß, muß sie die Erbschaftssteuer nachzahlen !!
SethusCalvisius (11.11.2008, 14:01 Uhr)
@STR_EDDS
Den Hinweis auf HartzIV-Kinder müssen Sie schon aushalten, solange Leute wie yahbluez hier das schwere Los der Unternehmerkinder beweinen. (-:
Ihre Kritik an nicht berücksichtigten "Mischformen" klingt für mich allerdings plausibel. Das kann man als Außenstehender sicher schlecht beurteilen, da die Medien einen ja nicht so umfassend im Detail informieren. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass entsprechende Regelungen sehr kompliziert wären und den Politikern dann wieder ein "Bürokratiemonstrum" vorgeworfen würde.
babylon (11.11.2008, 13:28 Uhr)
yahbluez
im Grunde genommen gebe ich ihnen Recht. Es trifft meist kleine Erben, die dann alles verkaufen müßten um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Zumal ja das Erbgut (z.B. Eigenheim) schon vom Erbauer versteuert wurde.
Die meisten Leute sind nur neidisch auf das Geleistete und plädieren deshalb für die Erbschaftssteuer. Wenn diese leute selbst etwas leisten sollen scheitern sie kläglich. Wie z.B. die Linken, gegen diesen Staat sein , aber die Sozialleistungen werden gern in Anspruch genommen. Auf anderer leute Kosten lebt es sich halt gut! Solche leute sind arme Heuchler!
knilch_59 (11.11.2008, 13:22 Uhr)
Unkenntnis und Meinungsmache
Am Ehesten verstehe ich noch diejenigen, die gegen jede Erbschaftsteuer sind, auch wenn ich deren Meinung nicht teile. Hier wird dauernd so getan, als ob dem kleinen Mittelständler im Zuge der Erbfolge der Betrieb enteignet wird – weit gefehlt. Bitte mal nachrechnen, was bei einem Betrieb mit einem Wert von einer Million anfällt, wenn das Erbe an nur ein Kind fällt, selbst wenn der Betrieb verkauft wird: Das wären im ungünstigsten Fall 90.000, die man von der Million abzwacken müsste. Wenn das Geschäft nur eine halbe Million wert ist, fällt überhaupt keine Erbschaftsteuer an. Desgleichen, wenn mehrere Personen erbberechtigt sind.
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Wer erbt denn heute regelmäßig? Die Lebenserwartung beträgt rund 80 Jahre, die nächste Generation wäre demnach rund 50 Jahre alt. Sollte eine Erbfolge vorgesehen gewesen sein, wäre also mehr als genug Zeit gewesen, über eine Teilhaberschaft der nächsten Generation schon Anteile am Unternehmen zu übertragen, die dann nicht mehr ins Erbe fallen würden. Zumal der Erbe ja vermutlich schon lange im Unternehmen mitgearbeitet hat. Und bei Erbfällen mit Jüngeren dürfte der Firmenwert noch nicht so hoch sein, außerdem kann man sich dann mit preiswerten Risikolebensversicherungen absichern, so dass dann auch die Erbschaftsteuer nicht in die Vermögenssubstanz des Geschäfts greifen müsste.
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Was die CSU hochzieht, ist eine gezielte Phantomdebatte! Warum gehört der Betrieb nicht schon zu Lebzeiten zur Hälfte dem Partner, wenn er/sie doch jahrzehntelang treu mitgearbeitet hat? Warum hat sich der/die Patriarch/in nicht schon beizeiten – auch wirtschaftlich – um eine vernünftige Nachfolge gekümmert, wenn der Laden doch so wertvoll war? Warum soll das Steuerrecht die Versäumnisse an dieser Stelle heilen? Wäre es gesellschaftspolitisch richtig, einem Erben, der mit dem Betrieb nichts am Hut hatte, jetzt seinen vollen Wert zukommen zu lassen? Wollen wir, dass Fünfzigjährige immer noch im Betrieb nichts zu sagen haben sollen, weil sie sich mit „später gehört alles mal Dir“ abspeisen lassen müssen? Diese Leute sind sicherlich nicht die „Unternehmer“, die den Laden hoch halten!
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Unser Erbrecht stammt aus einer Zeit, als die Lebenserwartung deutlich geringer war. Erbberechtigt sollten im Normalfall junge Leute sein, die selbst noch Kinder erziehen, auch als Ausgleich dafür, dass man die Alten im Haushalt mit betreut hatte, ohne dafür bezahlt worden zu sein. Das ist heute nicht mehr der Fall. Es erben „rentennahe Jahrgänge“, selbst deren Kinder sind regelmäßig schon mit ihrer Ausbildung fertig. Da gibt es kein schützenswertes Allgemeininteresse und keinen „besonderen Schutz der Familie“ mehr. Es geht nur noch um den Schutz des Eigentums – auch ein verfassungsgemäßes Ziel, aber gesellschaftspolitisch anders einzuordnen, weil auf der anderen Seite ja auch „Eigentum verpflichtet“. Wir haben vor einigen Jahren mit der Erhebung der Vermögensteuer aufgehört. Okay – andere Länder haben sie noch. Aber jetzt auch die Erbschaftsteuer aufgeben und so dem Staat eine Einnahmequelle verstopfen, die im Vergleich noch die wenigsten sozialen Verwerfungen und Ungerechtigkeiten schafft?
STR_EDDS (11.11.2008, 13:08 Uhr)
Halbe Sache...
Ich bin selbst Unternehmer und in meiner Familie ist es die am meisten ausgeübte Berufsform. Auch ich werde irgendwann einmal vererben müssen. Ich stimme zu, was den Punkt der Veräusserung des geerbten Betriebes angeht. Wer den Elterlichen Betrieb einfach verscherbelt um sich dann ein schönes Leben zu machen, der darf auch zurecht Steuern bezahlen. Allerdings sehe ich Mischformen (weitergabe von AG-Anteilen, überführung einer GmbH in eine durch eine Erbengemeinschaft mitverwaltete GmbH & CO. KG) nirgends berücksichtigt. Nur bei Personengeselschaften und personenbetriebenen GmbHs gibt es stand jetzt Rechtsicherheit. Und das ist aus meiner Sicht schlicht zu wenig.
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@SethusCalvius: Das Abheben auf H4-Kinder nervt langsam. Off-Topic und eine völlig unnötige Provokation.
SethusCalvisius (11.11.2008, 12:55 Uhr)
@Blacky007
Sie täuschen sich, wenn Sie mir vorwerfen, keinen Schimmer zu haben. Und deshalb finde ich es auch vollkommen in Ordnung, dass jemand, der den Betrieb seines Vaters weiterführt, nicht auch noch Erbschaftssteuer zahlen muss. Wenn der Erbe aber den Betrieb verkauft, ist es völlig richtig, dass er dann Steuern zahlen muss. Warum soll er sich mit Geld, das er nicht erwirtschaftet hat, ein schönes Leben machen?
Übrigens: Wenn ich mir ein Brot kaufe, zahle ich auch Mehrwertsteuer, obwohl das Geld, mit dem ich bezahle, auch schon versteuert wurde. Heule ich deshalb hier rum?
Blacky007 (11.11.2008, 12:34 Uhr)
@SethusCalvisius
Scheint als hätten Sie keinen blassen Schimmer von der Bedeutung eines Unternehmer! Die wenigsten Unternehmer machen Geld wie Bill Gates oder andere Superreiche. Viele Unternehmer haben sich über Jahre durch enormen Verzicht etwas aufgebaut und selbstverständlich hilft die ganze Familie mit. Viele Betriebe wären ohne das Zutun der Familie erst gar nicht erfolgreich geworden, haben die meisten doch am Anfang nicht ausreichend Kapital um Personal zu finanzieren. Warum sollen diese also Steuern bezahlen, zumal das Vorhandene dann ohnehin schon zigfach besteuert wurde. Und zu guter Letzt hat ein einigermaßen gewinnträchtiges Unternehmen auch schon Unsummen an Steuern abgeführt, das unter anderem auch H4-Kindern zugute kam...
SethusCalvisius (11.11.2008, 12:14 Uhr)
Wenn jemand
einen Betrieb erbt und weiterführt, muss er ja nicht zahlen. Wenn jemand einen väterlichen Betrieb erbt und verkauft, muss er zahlen. Wo ist das Problem?
@yahbluez
Ihre Anmerkungen über das schwere Los der Unternehmerkinder treibt mir ja fast die Tränen in die Augen. Schlimm, dass in unserem Land nicht alle so eine unbeschwerte Kindheit erleben wie die HartzIV-Kinder.
whismerh2 (11.11.2008, 12:03 Uhr)
@yahbluez
Wollte ich gerade loswerden.
Nachfügen möchte ich noch
a das Geld war schon mehrfach besteuert
b Vieles von dem Geld fließt auch wieder in unsren Wirtschaftskreislauf zurück, der bekannterweise, Arbeitsplätze und Wohlstand veschafft.
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