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30. April 2010, 16:05 Uhr

Bundesregierung stärkt Schutz von Kindern

Die Bundesregierung macht Ernst im Kampf gegen sexuellen Missbrauch: Ab dem 1. Mai muss jeder, der mit Minderjährigen arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch geringfügige Strafen sind dort erfasst.

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Sechs Monate altes Baby: besserer Schutz vor sexueller Gewalt© Jens Meyer/AP

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus den jüngsten Missbrauchsfällen: Ab dem 1. Mai sollen Kinder und Jugendliche durch eine Gesetzesänderung besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeitet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wie das Bundesjustizministerium am Freitag in Berlin mitteilte.

Zusätzlich zum bereits geltenden Recht, wonach im Führungszeugnis Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten erfasst werden, werden in der erweiterten Version auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus aufgenommen. Bislang erhielten Arbeitgeber von solchen Verurteilungen durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis.

"Das erweiterte Führungszeugnis kann verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber als Erzieher im Kindergarten, als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Kinder- und Jugendarbeit sei ein besonders sensibler Bereich, den leider auch pädophil veranlagte Menschen bewusst als Arbeitsplatz auswählten. Jetzt komme es darauf an, dass sich die betroffenen Arbeitgeber auch tatsächlich die erweiterten Führungszeugnisse vorlegen lassen, betonte die Ministerin.

Nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst

Im Bundeszentralregister wurden bislang nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen. Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Bundesbürger über 14 Jahren ein Führungszeugnis bekommen kann.

Die neue Regelung gilt unter anderem für Erzieher in Kindergärten und Heimen, Lehrer an Privatschulen, Sozialarbeiter im Jugendamt, aber eben auch für Schulbusfahrer, Bademeister, Jugendtrainer in Sportvereinen oder Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen. In den vergangenen Wochen waren hunderte Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Schulen und kirchlichen Einrichtungen ans Licht gekommen.

AFP/DPA
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
paladin09 (01.05.2010, 03:15 Uhr)
Also doch!
Kinderschänder welche Kinder mißbrauchen erhalten nur geringfügige Strafen die in einem normalen Führungszeugnis nicht erscheinen.
Erst wer 10x falsch parkt, 5x zu schnell fährt, 3x schwarz fährt gelangt ins Führungszeugnis.
So, ist unsere Rechtssystem!!!
riq3 (30.04.2010, 22:26 Uhr)
Wurde Zeit
Aktionismus würde ich das nicht nennen. Ich arbeite in Großbritannien als Sozialarbeiter: Dort sind erweiterte Führungszeugnisse sowohl für bezahlte als auch ehrenamtliche Kräfte in allen Bereichen, in denen mit schutzbedürftigen Menschen, also z.B. auch Menschen mit Behinderung, Pflicht. Nur so kann verhindert werden, daß bereits verurteilte Täter keinen Zugriff auf Schutzbedürftige erhalten. Bei Mißbrauch und Mißhandlung im familiären Umfeld hilft das natürlich nicht - auch nicht für (noch) nicht verurteilte Mißbraucher.
Corazito3333 (30.04.2010, 21:57 Uhr)
Gilt es für Geistliche die Ministranten betreuen????
Sexualstraftaten ins Führungszeugnis, für wie lange???? Brauchen Geistliche die Kinder betreuen überhaupt ein Führungszeugnis?????
x-cube (30.04.2010, 17:52 Uhr)
Gilt das auch für
Geistliche welche Ministranten betreuen?
Schließlich sind sie der Hauptgrund für diesen Aktionismus.
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