Ist das Nein der Iren zum EU-Vertrag ein Desaster? Keineswegs, findet der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Im stern.de-Interview erläutert er, weshalb er gegen den Vertrag geklagt hat und warum soziale Errungenschaften gefährdet sind.

Geht vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag vor: Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler© Biskup/Laif
Genutzt. Die Iren haben der europäischen Öffentlichkeit "Hallo-Wach-Tabletten" verabreicht. Schließlich sind die Auswirkungen des Lissabon-Vertragswerkes und seine ganze Komplexität bisher so gut wie unbekannt geblieben. Auch bei den großen Volksparteien in Deutschland. Ein Pro und Contra gab es nicht. Jetzt ist das Interesse der Bürger geweckt, zu erfahren, was da eine Gruppe mächtiger Leute in Europa für die Zukunft aller beschlossen hat. Das irische Abstimmungsergebnis ist eine Chance für Europa.
Die Umfragen in anderen EU-Ländern, die nicht abstimmen dürfen, sind doch auch nicht positiv. Tatsächlich stehen der von Ihnen genannten eine Million Iren in Europa im Wesentlichen nur rund 10.000 Berufspolitiker von überall her gegenüber, deren Rechnung jetzt nicht mehr aufgeht. Dort verläuft die Frontlinie. Bei keiner anderen Volksabstimmung hätte es eine Mehrheit für diesen Vertrag gegeben.
Habermas hat Recht. Je unpopulärer die EU wurde, umso fester klammerten sich die von Ihnen genannten "politischen Eliten" an den Irrglauben, sie wüssten alles besser. Sonst wären sie an ihrem Projekt, das ja vom Grundsatz gut und richtig ist, verzweifelt. Deshalb begreifen sie sich mehr und mehr als eine Erziehungs-Exekutive, die - mit oder ohne Zustimmung der Bevölkerung - in Sachen Europa durchsetzt, was nach ihrer Meinung für die Bürger gut sei.
Der Lissabon-Vertrag kommt anders als die durch Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung auf leisen Sohlen daher. Großartige Äußerlichkeiten wie Hymne oder Flagge sind gestrichen. Dafür enthält der Vertrag im Inneren Vorgaben, die weiter reichen als alle bisherigen Kompetenzregelungen gegenüber der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Europäischen Gemeinschaften (EG) oder der EU. "Das neue Vertragswerk sucht seine Herkunft auch inhaltlich zu verbergen", sagte dazu jüngst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Das schon lange bestehende Demokratiedefizit der Europäischen Union wird durch den Vertrag von Lissabon weiter verschärft. Europäisches Recht wird endgültig höherrangig eingestuft als nationales Recht. In den Mitgliedstaaten wird das Machtverhältnis von Regierung und kontrollierendem Parlament faktisch "gedreht": Beispiel Deutschland - die Bundesregierung erlässt im neu geschaffenen Europäischen Rat als Teil des europäischen Richtliniengesetzgebers Vorschriften, die der Bundestag dann ausführen muss. Nach dem Grundgesetz sollte das Verhältnis Bundestag/Bundesregierung genau andersherum ablaufen. Der Lissabon-Vertrag enthält sogar eine Selbstermächtigung: Die "Union" kann in Zukunft mit Hilfe einer "Flexibilitätsklausel" ihre Zuständigkeiten selbst erweitern. Das alles hat mit Gewaltentrennung nichts mehr zu tun.
Das verletzt nicht nur die vom Grundgesetz geschützten Grundsätze souveräner Staatlichkeit, sondern auch das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Im Kern stellt unsere Verfassung bisher sicher, dass, wie es die Juristen nennen, die Organisation der Hoheitsgewalt demokratischen Grundsätzen entsprechen muss: Die Bürger dürfen diejenigen wählen, die ihnen im öffentlichen Interesse etwas anschaffen und vorschreiben sollen - und sie müssen diese Leute auch wieder abwählen können. Darauf hat jeder Bürger ein Anrecht - in seiner Gemeinde, in seinem Landkreis, in seinem Bundesland und auf Bundesebene. Für dieses Recht ist im 19. und 20. Jahrhundert über Generationen hinweg gekämpft worden. Der EU, die jetzt in alle Kerngebilde der Staatlichkeit vordringen soll, dürfen derartige quasistaatliche Entscheidungsrechte über die Bürgerinnen und Bürger nur dann übertragen werden, wenn den genannten fundamentalen Verfassungsprinzipien auch auf EU-Ebene Rechnung getragen wird. Auch eine europäische Organisationsgewalt darf nicht weniger demokratisch legitimiert sein. Aber genau das ist nicht der Fall.
Aber diese Regierungen sind nach bisherigem Verfassungsverständnis doch kein Gesetzgeber. Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selber hat. Im neuen Europäischen Rat des Lissabon-Vertrages wird jede Bundesregierung Richtlinien mitbeschließen und für alle bindend verfügen können, für die sie im eigenen Parlament, dem vom Volk gewählten Bundestag, keine Mehrheit bekäme.
Das EU-Parlament ist so lange nicht demokratisch legitimiert, so lange die Abgeordneten nicht auf der Basis demokratischer Gleichheit gewählt sind. Und das ist nicht der Fall. Ein EU-Parlamentarier aus Dänemark repräsentiert 380.000 Bürger, ein EU-Parlamentarier aus Schleswig-Holstein dagegen 830.000 Bürger. Von der Gleichheit jeder Stimme kann da keine Rede sein.
Schon jetzt wird ja immer mehr sichtbar, wo die EU Staat und Recht an den Wettbewerb verkauft: Bund, Länder und Gemeinden sollen neuerdings im Kampf gegen Lohndumping ihre Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln dürfen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf entsprechende Regelungen des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen. Die Bindung sei nicht gerechtfertigt und verstoße gegen europäisches Recht, erklärten die Richter. Der EuGH widerspricht damit nicht zuletzt der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2006 am Beispiel des Berliner Vergabegesetzes unter anderem festgestellt, dass gesetzliche Regelungen zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen "Gemeinwohlzielen" von "überragender Bedeutung" dienten. Mit dem Lissabon-Vertrag geben wir dem EuGH die entscheidende Kompetenz-Kompetenz, sich über das Bundesverfassungsgericht hinwegzusetzen. Der Lissabon-Vertrag sieht nicht nur eine flächendeckende Gesetzgebungskompetenz vor, sondern auch die Kompetenz zur Füllung aller verbliebenen Lücken.
Sie werden zumindest in fremde Hände gelegt, die nicht nach unseren demokratischen und rechtsstaatlichen Standards von den Wählern kontrolliert und bestimmt werden können.
Ein schlechter Witz, denn über die Einhaltung dieses Prinzips wacht der EuGH, also jene Instanz, deren Vertreter sich ausdrücklich als "Motor der Integration" begreifen. Der EuGH hat in Kompetenzfragen bisher praktisch immer zu Gunsten der EU entschieden. Und die viel zitierte Möglichkeit für deutsche Bundestagsabgeordnete, eine so genannte Subsidiaritätsklage einreichen zu dürfen, richtet sich ja nicht an das Bundesverfassungsgericht, sondern bezeichnenderweise an diesen EuGH. Damit macht man den Bock zum Gärtner.
Klar - aber nicht nur: Vor allem wird darüber entschieden, ob unsere unbestritten hohe verfassungsrechtliche Kultur durch den EuGH eingerissen werden darf oder nicht.
Das Votum der Iren macht es leichter. Schließlich sind alle Beteiligten eines solchen Verfahrens zumindest indirektem politischen Druck ausgesetzt. Bislang gab es die Befürchtung, ein kritisches Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde Deutschland in Europa zum Außenseiter machen. Diese Angst ist spätestens jetzt gegenstandslos.
Die Aufwertung der Europäischen Union zu einem Staatsgebilde wäre nur möglich, wenn die Völker der Mitgliedstaaten kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt dem zustimmen. Um Verzerrungen zu vermeiden, sollte diese Abstimmung in allen Mitgliedstaaten an einem Tag stattfinden.
Wenn es um Brüssel geht, muss ich immer an Mark Twain denken: "Als sie das Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen". Fest steht: Auch in anderen Ländern gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Lissabon-Vertrag, etwa in Tschechien. Die politische Klasse der EU wird erkennen müssen, dass sie nicht länger nach dem Prinzip "mit dem Kopf durch die Wand" Europa neu ordnen kann. Auf jeden Fall sollte die Bundesregierung vor neuerlichen Festlegungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Liebe Leser, die stern.de-Redaktion hatte ursprünglich die Zahl der Einwohner der EU fälschlicherweise mit 750 Millionen angegeben. Wir bitten Sie, diesen Irrtum zu entschuldigen. Ihre stern.de-Redaktion.
Zur Person Der CSU-Politiker Peter Gauweiler, 58, sitzt seit 2002 für den Wahlkreis München-Süd im Bundestag. Zuvor war der promovierte Jurist und Anwalt Stadtrat in München und dort auch Kreisverwaltungsreferent, dann Landtagsabgeordneter, Staatssekretär im bayerischen Innenministerium und bayerischer Umweltminister. Nach der Ratifikation des Lissaboner EU-Reformvertrags durch Bundestag und Bundesrat klagte Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Vertrag.