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12. März 2008, 14:17 Uhr

Berlin macht den Weg frei

Ginge es nach Bundeskanzlerin Angela Merkel, steht der Ratifizierung des EU-Reformvertrages nichts mehr im Wege. Das Kabinett verabschiedete heute die dafür nötigen Formulierungshilfen. Noch steht die endgültige Zustimmung von 22 Mitgliedsstaaten aus.

Berlin macht den Weg frei für den neuen Verfassungsvertrag© Jan Bauer/AP

Das Kabinett hat den Weg freigemacht für die Ratifizierung des EU-Reformvertrages im Bundestag. Die Ministerriege unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel verabschiedete am Mittwoch zwei "Formulierungshilfen" für ein Begleitgesetz und die in diesem Zusammenhang notwendig gewordene Verfassungsänderung, wie ein Regierungssprecher mitteilte. Nun müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Der Präsident des Wirtschaftsrates, Prof. Dr. Kurt J. Lauk, forderte die Abgeordneten derweil auf, im Interesse der Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu entscheiden und dem Vertrag von Lissabon zügig zu ratifizieren, damit er rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni 2009 in Kraft treten kann. Deutschland sollte dabei als Vorbild für andere die Ratifikation wie geplant bis Ende Mai 2008 abschließen. Die Grundlage für den Reformvertrag hat Bundeskanzlerin Merkel in der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 gelegt.

Neue Hoffnung für gescheiterte Verfassung

Von zentraler Bedeutung für die Parlamentarier ist, die Rechte von Bundestag und Bundesrat in der Europäischen Union zu stärken. Der Bundestag leitet morgen die Ratifizierung des EU-Reformvertrages ein, der die gescheiterte Europäische Verfassung ersetzen soll. Die beiden Formulierungshilfen der Bundesregierung dienen dabei dem Bundestag als Vorlage. Anschließend ist dann der Bundesrat gefordert.

Der Ratifizierungsprozess soll den Plänen der Regierung zufolge am 23. Mai, dem Verfassungstag, abgeschlossen sein. In das Grundgesetz eingefügt werden soll ein eigenes Klagerecht des Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof, falls sich die EU nicht an das Subsidiaritätsprinzip hält. Dieses Prinzip besagt, dass Entscheidungen auf der unterst möglichen Ebene gefällt werden. Brüssel solle sich nicht mit solchen Angelegenheiten befassen, die genauso gut von den Mitgliedstaaten oder den Regionen geregelt werden können. Erstmals solle es möglich sein, eine Klage einzureichen, die lediglich von einem Viertel der Abgeordneten unterstützt wird. Damit würden die Rechte der Minderheiten im Parlament gestärkt, hieß es.

Bedenken in Deutschland

Zunächst stand der Reformvertrag auf der Kippe. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und das Innenministerium hatten im Dezember darauf hingewiesen, dass das Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag nicht verfassungskonform sei, weil das Grundgesetz andere Schwellenwerte vorsehe. Es war gemutmaßt worden, Bundespräsident Horst Köhler wolle das Ratifizierungsgesetz erst nach einer höchstrichterlichen Entscheidung unterzeichnen. Nun sollen die Artikel 23, 45 und 93 des Grundgesetzes entsprechend geändert werden.

Auch andere Mitgliedsstaaten arbeiten fleißig an der Umsetzung. Die nationalkonservative Opposition in Polen unter Jaroslaw Kaczynski macht ihre Zustimmung zum EU-Reformvertrag von einer Änderung des Ratifizierungsgesetzes abhängig. Ein Gegenentwurf seiner Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) solle eine spätere Übernahme der Grundrechte-Charta ausschließen sowie das für Polen günstige Abstimmungssystem im EU-Rat bestätigen, sagte Kaczynski in Warschau.

Der Vertrag von Lissabon stellt die Europäische Union auf eine neue rechtliche Grundlage. Mit ihm soll die auf 27 Mitgliedstaaten angewachsene EU nach innen funktionsfähiger und nach außen handlungsfähiger werden. Im vergangenen Dezember unterzeichneten alle 27 Staats- und Regierungschefs das Vertragswerk in Lissabon.

Referendum nur in Irland

Die neue Rechtsgrundlage sieht unter anderem vor, dass die EU künftig einen auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten und eine Art Außenminister haben wird, dem ein europäischer diplomatischer Dienst zur Seite gestellt wird. Die EU-Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich. Entscheidungen werden künftig bis auf wenige Ausnahmebereiche mit qualifizierter Mehrheit gefällt. Eine Entscheidung gilt nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit ab 2014 dann als gefällt, wenn 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten ihr zustimmen, die gleichzeitig 65 Prozent der Bürger repräsentieren. Ratifiziert haben bislang Frankreich, Ungarn, Malta, Slowenien und Rumänien. Irland ist das einzige Land, das ein Referendum über den Vertrag abhält, voraussichtlich im Juni.

AP/DPA/nic
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
Dirk_37 (13.03.2008, 06:07 Uhr)
Oh du traurige EU
Was einst so hoffnungsvoll begann wird leider immer mehr zur Farce. Ich hätte nie gedacht das sich die Union zu einem unkontrollierbaren Monstrum entwickelt, an dem die deutsche Wirtschaft erkranken wird. Weiter so, macht Politik in Europa für die Parlamente (genauergesagt für die darin abzockenden Abgeordneten). Warum nur traut sich niemand außer den Iren sein Volk zu befragen? MfG Dirk
Franzoesin (12.03.2008, 18:26 Uhr)
EU-Verfassung
Zum Glück gibt es in der EU noch Staaten, in denen die Politiker nicht gegen ihr Volk handeln, sondern demokratisch die Meinung des Volkes berücksichtigt wird: IRLAND - und hier, hoffe ich, wird die Abstimmung den herrschenden Antidemokraten eine Lehre erteilen.
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