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31. Oktober 2006, 17:50 Uhr

Wie es Gauweiler gefällt

CSU-Mann Peter Gauweiler ist eine kleine Sensation gelungen: Auf sein Betreiben hin hat das Bundes- verfassungsgericht die EU-Verfassung vorerst auf Eis gelegt. Vor allem für Kanzlerin Angela Merkel ist das dumm. Von Florian Güßgen

Aufständischer in Sachen EU-Verfassung: Peter Gauweiler© Jörg Carstensen/DPA

CSU-Rebell Peter Gauweiler hat es wieder einmal allen gezeigt. Auf Betreiben des Bundestagsabgeordneten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Ratifizierung der EU-Verfassung auf Eis gelegt. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dies reichlich unbequeme Konsequenzen: Als EU-Vorsitzende muss sie ab Januar auf die Lösung der kniffligen Verfassungskrise dringen, obwohl nicht einmal Deutschland selbst den Text endgültig angenommen hat.

Köhler kann nicht unterschreiben

Im Detail geht es um Folgendes: Im Mai 2005 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat den EU-Verfassungsvertrag. Der CSU-Abgeordnete Gauweiler klagte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Er findet, dass der Bundestag durch die EU-Verfassung grundgesetzwidrig entmachtet wird. Bundespräsident Horst Köhler sagte zu, die Ratifizierungsurkunde nicht zu unterschreiben, bevor keine Entscheidung aus Karlsruhe vorliege. Nun entschied ein Richter, Gauweilers Klage vorerst nicht zu bearbeiten. Karlsruhe trifft also keine Entscheidung, Köhler kann nicht unterschreiben, und die Verfassung liegt auf Eis.

Gericht will nicht gestalten

Interessant ist die Begründung dieser Entscheidung. Der zuständige Richter Siegfried Broß ist der Auffassung, dass sich bei der EU-Verfassung noch so viel ändern kann, dass man in aller Ruhe mit einer Entscheidung warten könne. In dem Schreiben, dass er an Gauweiler schickte, heißt es: "Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Fortführung des Europäischen Verfassungsprozesses nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden und der Absicht der Europäischen Union, während des deutschen EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2007 einen Fahrplan vorzulegen, wie ein - möglicherweise veränderter - Vertrag unter neuem Namen bis 2009 in Kraft treten kann, sehe ich für eine Entscheidung […] gegenwärtig keine Priorität." Der Richter schreibt, eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt hätte dazu führen können, dass das Gericht in die "Rolle eines Mitgestalters des Europäischen Verfassungsprozesses" gerückt wäre. Dies sei mit der "Letztentscheidungskompetenz" des Gerichts nicht vereinbar.

Herber Rückschlag für Merkel

Für Kanzlerin Angela Merkel ist diese Entscheidung ein herber Rückschlag. Sie hatte auf ein Urteil aus Karlsruhe noch vor Beginn ihres Vorsitzes Anfang 2007 gehofft. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, spätestens im Juni einen konkreten Fahrplan für eine weitere Ratifizierung der Verfassung vorzulegen. Nun stützt das Gericht indirekt die Gegner des Textes. Zwar hat Karlsruhe nicht inhaltlich entschieden. Aber dennoch können die Skeptiker nun darauf verweisen, dass nicht einmal Deutschland den Vertrag endgültig ratifiziert hat. Insgesamt haben 14 von 25 EU-Staaten das Werk angenommen. Seitdem Franzosen und Niederländer den Vertrag im vergangenen Jahr ablehnten, steckt die EU in einer schweren Krise.

Gauweiler dagegen ist nach der Entscheidung aus Karlsruhe vorerst in Hochstimmung. "Durch die Mitteilung des Verfassungsgerichts ist aller Voraussicht nach der Vertrag über die Verfassung für Europa in der vorliegenden Form auch in Deutschland endgültig gescheitert", schreibt er in einer Pressemitteilung.

Von Florian Güßgen
 
 
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