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10. Januar 2012, 13:59 Uhr

Regierung dementiert eine Lockerung der Schuldenbremse

Eine Gesetzesänderung, um sich für die befürchtete Welle von Bankenrettungen zu wappnen? Laut einem Medienbericht will Finanzminister Wolfgang Schäuble damit im Ernstfall die Schuldenbremse umgehen. Die Regierung weist das als absurd zurück.

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Es geht um Anpassung: Finanzminister Wolfgang Schäuble plant nach Aussage seines Hauses keine Lockerung der Schuldenbremse© David Gannon/AFP

Das Bundesfinanzministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit der Neuauflage des Bankenrettungsfonds Soffin würde die Schuldenbremse gelockert. "Diese Aussage trifft nicht zu", verlautete am Dienstag aus dem Ministerium. Vielmehr gehe es um Anpassungen und darum, die Schuldenbremse gerade nicht zu umgehen.

"Die Anforderungen der Schuldenregel werden in vollem Umfang eingehalten", hieß es zu einem Bericht der "Bild"-Zeitung. Der haushaltspolitische Sprecher der Union, Norbert Barthle (CDU), nannte den Vorwurf absurd. FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke betonte, es werde eine Lücke geschlossen und über die Anforderung der Schuldenregel hinausgegangen. Aus Sicht der SPD dagegen könnte die Ausnahmeregel der Schuldenbremse ausgeweitet und getrickst werden.

Umgang mit Kreditermächtigungen konkretisiert

Auslöser der Debatte ist der am 14. Dezember vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für den Soffin II. Mit der befristeten Wiederauflage schafft Schwarz-Gelb bis Ende 2012 ein Instrument, um Banken in der Eurokrise stützen zu können. Auch der Soffin II ist ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts. Der Entwurf enthält auch Regelungen für den Umgang mit Kreditermächtigungen, die über einen mehrjährigen Zeitraum genutzt werden könnten und deren Fälligkeit bei der Aufstellung eines Etats nicht vorhersehbar ist.

Der Umgang damit ist laut Gesetzentwurf in der Schuldenregel nicht näher konkretisiert, weshalb eine Anpassung erfolgt. Sollte der Soffin II Kredite für Bankenhilfen aufnehmen, die nicht als Finanztransaktion anzusehen sind - also nicht für den Erwerb von Beteiligungen - und diese am Ende über die nach der Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme hinausgehen, wird ein Tilgungsplan fällig.

Verstoß gegen Schuldenbremse "geht nicht"

Die Tilgung der möglichen zusätzlichen Kredite wird der nach der Schuldenregel relevanten Nettokreditaufnahme des Bundes zugerechnet und nicht dem Rettungsfonds. Laut Finanzministerium wäre ohnehin nur ein Teil der möglichen Maßnahmen des Soffin schuldenregelrelevant.

Der CDU-Haushaltspolitiker Norbert Brackmann warnte dennoch laut "Bild"-Zeitung Schäuble vor einem Verstoß gegen die Schuldenbremse. "Hierdurch könnten künftig mehr Schulden gemacht werden, als es die Schuldenbremse zulässt. Dann produzieren wir eine neue Blase, die uns schon einmal zum Verhängnis geworden ist. Das geht nicht."

mad/DPA
 
 
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