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27. November 2007, 13:42 Uhr

stern gewinnt Tillack-Verfahren

Die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans Martin Tillack verstieß gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der belgische Staat muss nun Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat den belgischen Staat dazu verurteilt, 30.000 Euro Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zu zahlen. Als Grund nannte das Gericht einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention. Im März 2004 hatten belgische Polizisten die Büro- und Privaträume des damaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack durchsucht und umfangreiches Aktenmaterial beschlagnahmt. Anlass der Aktion war die von der Anti-Betrugsbehörde Olaf aufgestellte Behauptung, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen.

Tillack hatte auf Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet. Die Behörde hatte in einer internen Untersuchung den Informanten nicht identifizieren können. Daraufhin wurden die Räume des stern-Büros durchsucht, um die "undichte Stelle" ausfindig zu machen.

"Ohrfeige für Olaf"

In seiner Urteilsbegründung hob das Gericht hervor, dass sich der Anlass der Razzia auf unbestätigte Gerüchte bezog. Der Schutz journalistischer Quellen sei jedoch "ein Eckpfeiler der Pressefreiheit". Der belgische Staat muss an Tillack 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie 30.000 Euro für Anwaltskosten und sonstige Aufwendungen. Andreas Petzold, stern-Chefredakteur, sagte dazu: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den hohen Wert der Pressefreiheit in Europa. Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und einzuschränken." Hans Martin Tillack, der inzwischen im Berliner Hauptstadtbüro des "stern" arbeitet, sagte: "Es hat sich gelohnt, dass wir das Prinzip des Quellenschutzes bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durchgefochten haben."

Tillack sieht in dem Urteil auch eine "Ohrfeige für das EU-Betrugsbekämfpungsamt Olaf, das die Razzia angestoßen hatte". Nach wie vor hält die belgische Polizei rund 1000 Seiten Recherchematerial, das sie bei der Razzia konfisziert hatte, unter Verschluss. Der stern werde nun auf Herausgabe des Materials drängen, so Tillack.

lk
 
 
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