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24. November 2008, 15:00 Uhr

Ohne Reue zurück in die Freiheit

Er bereut nichts, er distanziert sich nicht, er hilft nicht bei der Aufklärung der Taten der RAF. Dennoch kommt der frühere Terrorist Christian Klar bald frei. So hat es das Stuttgarter Oberlandesgericht entschieden. Als Reaktion gibt Jürgen Vietor, Copilot der 1977 entführten Lufthansa-Maschine "Landshut", sein Bundesverdienstkreuz zurück.

Christian Klar, RAF, OLG Stuttgart, Ex-Terrorist

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart, wonach die Restfreiheitsstrafe gegen Christian Klar zur Bewährung ausgesetzt wird© Norbert Försterling/DPA

Freiheit für Christian Klar auch ohne Reue: Der ehemalige RAF-Terrorist kann nach mehr als 26 Jahren das Gefängnis verlassen. Der 56-Jährige soll zum 3. Januar 2009 auf Bewährung aus der Haft entlassen werden, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag erklärte. Der Zweite Strafsenat sehe "keine Anhaltspunkte für eine fortgesetzte Gefährdung" durch Klar, sagte Gerichtssprecherin Josefine Köblitz. CSU-Politiker kritisierten die Entscheidung heftig. Von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens spricht der bayerische Innenminister Joachim Hermann. Der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum hingegen verteidigte die angekündigte Haftentlassung. "Das ist eine völlig korrekte Entscheidung", sagte Baum der "taz". "Das ist die Normalität des Strafvollzugs. Sie muss auch für Terroristen gelten."

Schwere Belastung für die Opfer

Dass sich Klar bislang nicht von seinen früheren schweren Taten distanziert habe, sieht das Oberlandesgericht nach Angaben seiner Sprecherin "als schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigen". Der Copilot der Lufthansa-Maschine "Landshut", die 1977 von arabischen Terroristen entführt worden war, um die in Stuttgart-Stammheim inhaftierten RAF-Führer Andreas Baader und Gudrun Ensslin freizupressen, gab am Montag sein Bundesverdienstkreuz zurück. Er sei "enttäuscht und verbittert" über die Entscheidung, zitiert die "Bild"-Zeitung aus einem Brief Vietors an Bundespräsident Horst Köhler. "Die Freilassung verhöhnt alle Opfer der RAF, seien sie tot oder noch am Leben", so Vietor weiter. "Landshut"-Kapitän Jürgen Schumann war von den Terroristen ermordet worden, bevor die Anti-Terror-Einheit GSG-9 die Geiseln befreien konnten.

Für die "allein entscheidende Frage, ob der Verurteilte künftig weitere schwere Straftaten begehen wird", ist es nach Auffassung der Sachverständigen aber dennoch nicht ausschlaggebend, ob Klar Reue zeigt oder nicht. Der Senat schließe aus, "dass die daraus erkennbare Grundeinstellung für ihn nochmals bestimmend für schwere, strafbare Handlungen wird".

Für Klar spricht nach Auffassung des Gerichts nicht nur "sein in den vergangenen Jahren völlig verändertes, jetzt konstruktives Verhalten im Strafvollzug". Entscheidend sei, dass er als Mitglied der RAF Straftaten begangen habe und sich diese 1998 "unter aktiver Mitwirkung des Verurteilten" aufgelöst habe. Außerdem habe er schon zuvor "unmissverständlich geäußert", dass er vom bewaffneten Kampf Abstand nehme.

Allerdings hatten gerade öffentliche Äußerungen Klars für große Empörung gesorgt. Dass Bundespräsident Horst Köhler im vergangenen Jahr ein Gnadengesuch Klars abgelehnt hatte, war vor diesem Hintergrund von einer breiten Mehrheit begrüßt worden. 2001 hatte Klar in einem Fernsehinterview mit Günter Gaus auf die Frage nach Reue geantwortet: "In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf, sind das keine Begriffe." Ganz anders klingt dagegen eine Passage aus einem Gnadengesuch an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau von 2003, aus dem der "Spiegel" zitierte: "Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen."

Buback-Sohn appelliert an Ex-Terroristen

Zur Aufklärung, wie sie unter anderem Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, fordert, hat Klar gleichwohl bislang nicht beigetragen. Erneut appellierte Buback am Montag an die früheren RAF-Terroristen: "Wir wollen die Wahrheit über diese Tat erfahren", sagte er im WDR. Er werde "nicht von sich aus Kontakte knüpfen zu Personen, die an dem Verbrechen gegen meinen Vater und seine Begleiter beteiligt waren. Aber wenn mir jemand etwas sagen will, werde ich den Telefonhörer nicht auflegen", erklärte er. Noch immer ist nämlich unklar, wer genau von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback und seine zwei Begleiter abgegeben hat.

Unstreitig ist für die Behörden, dass Klar einer der Drahtzieher der Anschläge im sogenannten deutschen Herbst 1977 war, der den Staat in eine schwere Krise stürzte. Erst im Jahr zuvor war der im Mai 1952 in Freiburg Geborene in den Untergrund abgetaucht. Klar stammt aus einem gutbürgerlichen Elternhaus und war selbst zeitweise Mitglied der FDP. Nach dem Abitur ging er 1972 zum Studium nach Heidelberg. Wenig später zog er mit Adelheid Schulz, Günther Sonnenberg und Knut Folkerts - die ebenfalls RAF-Mitglieder werden sollten - in eine Wohngemeinschaft nach Karlsruhe. Kaum im Untergrund, wurde der als "Aktionist" beschriebene Klar schnell zu einem RAF-Führungsmitglied. Er war 1977 an den Anschlägen auf Buback, Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer beteiligt. Seine genaue Rolle konnte aber nicht in allen Fällen geklärt werden. Laut Aussage der Ex-Terroristin Susanne Albrecht gaben er und Brigitte Mohnhaupt die tödlichen Schüsse auf Ponto ab. Im Fall Buback saß er nach Ermittlungen der Polizei im Fluchtauto.

Am 16. November 1982 wurde Klar im Sachsenwald bei Hamburg in der Nähe eines RAF-Waffendepots verhaftet. "Ich habe Illegalität als große Freiheit erlebt", sagte Klar in dem Interview mit Gaus. "Eine Situation, in der man für alles selber verantwortlich ist." Nach früheren Gerichtsverfahren war er 1992 nach Kronzeugenaussagen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem für neunfachen Mord verurteilt worden. Die Gesamtstrafe war aus sechs lebenslangen Einzelfreiheitsstrafen und sogenannten zeitigen Freiheitsstrafen von 15, 14 und zwölf Jahren gebildet worden. 1998 setzte das Gericht eine Mindesthaftzeit von 26 Jahren fest.

Künftig Praktikant beim Berliner Ensemble?

Ob Klar nach seiner Freilassung ein Praktikum als Bühnentechniker am Berliner Ensemble beginnen wird, war zunächst unklar. Dessen Intendant Claus Peymann hält das bereits vor drei Jahren gemachte Angebot dazu jedenfalls aufrecht. "Wir gehen davon aus, dass Christian Klar nach seiner Haftentlassung den ihm vor einigen Jahren auf seine Anfrage hin angebotenen Praktikumsplatz in der Technik des BE antreten wird", hieß es am Montag in einer Mitteilung des Theaters. Auf die Frage, ob er imstande sei, Pläne für die Zukunft zu machen, hatte Klar 2001 geantwortet: "Nicht wirklich."

AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 101)
 
confused (25.11.2008, 14:44 Uhr)
@SethusCalvisius und @vegefranz
@SethusCalvisius - tut mir leid dies war für mich die Aussage in Ihrem Tread
@vegefranz - sie wiederholen sich. wenn dies der einzige Produktive Gedanke als äusserung zu der Thematik ist verstehe ich Ihre engen Ansätze in der Denkweise zu dem Thema
vubler (25.11.2008, 12:40 Uhr)
@ruebesamen:
"Es kann doch nicht sein, das alle alten Nazis bis an ihr Lebensende verfolgt werden und diese Terroristen nicht! "
--> die alten Nazis werden verfolgt, weil Sie für Ihre Taten noch nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Das macht unser Rechtssystem auch mit Terroristen und anderen Verbechern!
Christian Klar hat seine Strafe abgesessen.
Sie verstehen den Unterschied jetzt???
SethusCalvisius (25.11.2008, 10:56 Uhr)
@confused (25.11.2008, 8:01 Uhr)
Zitat: "Und wie SethusCalvisius hier schon schreibt das einzige was die RAF tat war sich gegen dieses Regime stellen. und das war genauso schlimm auf gewisse Art und Weise wie die RAF, kein bisschen besser."
Es ist ja im Prinzip schön, wenn man hier bestätigt wird, aber diese Aussage habe ich nicht gemacht. Bitte genauer lesen. Danke.
confused (25.11.2008, 09:43 Uhr)
@endbenutzer @jaynay
vorsicht - sonst kommt ihr auf hier bei denen auf die Terminliste "wer wird gesteinigt und gelyncht als nächstes"
Hier wird zwar über ein angebliches "Monster" gesprochen jedoch wer ist das Monster.......
Jaynay (25.11.2008, 09:32 Uhr)
@endbenutzer:
:D
Sollen wir Herrn Klar eine Liste schicken?
Auf di Möglichkeit bin ich noch gar nicht gekommen...
vubler (25.11.2008, 09:18 Uhr)
Betroffenheitsgesellschaft
Viele Leute verstehen den Kern der Sache nicht! Man muss nicht darüber begeistert sein, dass Christian Klar freikommt.
Aber letztendlich funktioniert der Rechtsstaat nicht nach emotionalen Regeln. das soll heissen: Nur weil in der Bevölkerung und den Dorfkneipen Empörung und Entsetzen über eine Freilassung herrscht, darf der Rechtstaat diese nicht in Frage stellen. Wenn es nach dem Willen des Volkes gehen würde, hätten wir noch Lynchjustiz.
"Die Freilassung ist für die Angehörigen eine Demütigung und ein Schlag ins Gesicht".
Das ist jedoch bei jedem Mörder so, der auf freien Fuss kommt! Für die Angehörigen ist die Genugtuung nach 15 Jahren Gefängnis des Täters nie vorbei. Aber das Rechtssystem hat auch nicht die Aufgabe die Rachgelüste der Angehörigen zu befriedigen. Es ist auch unerheblich, ob Christian Klar nach 26 Jahren Reuhe heuchelt oder nicht! Reuhe ist nicht messbar und sollte für das Strafmass keine Bedeutung haben!
Ich persönlich finde das Strafmass von 26 Jahren für so viele Morde auch zu gering. Aber so hat die Justiz damals entschieden und man sollte nun keine Willkür walten lassen....
endbenutzer (25.11.2008, 09:14 Uhr)
@Staudenmaier007:
"..Oder liegt das nur daran das es sich bei den Opfern der RAF zum größten Teil um einflussreiche Repräsentanten dieser Gesellschaft handelte?..."
.
Genau so ist es. Wenn Lieschen Müller einem Sexualstraftäter zum Opfer fällt, oder wenn ein Obdachloser zu Tode geprügelt wird, ist das Strafmaß ein völlig anderes. Und vielerlei Gründe, wie z.B. die schlechte Kindheit, Alkoholkonsum zur Tatzeit etc. führen dann zu einer Bestrafung, die unsereins nicht so ganz nachvollziehen kann. Ist eigentlich jemals die Frage gestellt worden, ob die RAF-Mitglieder zur Tatzeit nicht vielleicht doch stark alkoholisiert waren?
Tobi_G (25.11.2008, 09:10 Uhr)
Geändert hat sich nichts.
Es herrschen noch immer die Mächte, die die RAF zu bekämpfen versuchte. Es wird zwangläufig wieder "Terroristen" geben, die sich - da nicht anders möglich - mit Gewalt gegen die Gewalt der Herrschenden wehren. Angesichts der Dreistigkeit, mit der wir belogen und ausgebeutet werden, werden die Sympathien für diese zukünftigen Terroristen erschreckend groß sein. Wenn es einen J. Ackermann erwischt, wer würde nicht im Stillen denken: Der hat´s verdient?
Staudenmaier007 (25.11.2008, 08:51 Uhr)
Reue als Grundlage für Gnade ?
Mal ehrlich: Wie viele Täter wären frei wenn die geforderten Vorgaben für alle Straftäter gelten würden ?
Werden politisch motivierte Täter grundsätzlich
schwerer bestraft als Mörder die aus Gier, Niedertracht oder sexuellen Motiven morden ?
Oder liegt das nur daran das es sich bei den Opfern der RAF zum größten Teil um einflussreiche Repräsentanten dieser Gesellschaft handelte ?
endbenutzer (25.11.2008, 08:19 Uhr)
Wäre man ironisch...
..könnte man, in Anbetracht der politische Situation hierzulande, die Freilassung Klars mit den Worten kommentieren: "..nie war er so wertvoll wie heute."...
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