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19. Dezember 2008, 14:13 Uhr

Berlin wird seine neue Heimat

Nachdem Christian Klar nach 26 Jahren Haft entlassen wurde, wird der frühere RAF-Terrorist zunächst in die Hauptstadt ziehen. Dort wird der 56-Jährige von einem Bewährungshelfer betreut. Arbeit könnte Klar im Berliner Ensemble finden - das Theater hält ihm einen Praktikumsplatz frei.

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Zukunft als Bühnentechniker? Der aus der Haft entlassene Ex-RAF-Terrorist Christian Klar - hier ein Archivbild - könnte als Praktikant ans Berliner Ensemble gehen© AP

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar wird nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis zunächst in Berlin leben. "Ein solcher Umzug ist auch keine Überraschung", sagte Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider, da der 56-Jährige in Berlin von einem Bewährungshelfer betreut werde. Klar hatte wenige Stunden zuvor das Gefängnis im badischen Bruchsal nach 26 Jahren Haft verlassen.

"Er hat sich gefreut, er war zufrieden", beschrieb Anwalt Schneider die Stimmung seines Mandanten vor der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt. Klars nächste Schritte in Freiheit seien noch unklar. Auch sei nicht entschieden, ob er tatsächlich ein Praktikum beim Berliner Ensemble antreten werde. "Die Auflagen sind aber nicht besonders hoch, es hängt auch sehr von den Gesprächen in Berlin und mit dem Bewährungshelfer ab", sagte Schneider. Das Oberlandesgericht hatte die Bewährungszeit Ende November auf fünf Jahre festgelegt und betont, Klar würden "Weisungen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle erteilt".

Das Theater in Berlin jedenfalls hält einen Praktikumsplatz in der Bühnentechnik für Klar bereit. "Das Angebot besteht weiter", sagte eine Sprecherin des Theaters. Allerdings sei nicht geklärt, wann der 56-Jährige das Praktikum antreten werde. Klar habe vor rund vier Jahren angefragt, daraufhin habe das Ensemble ihm den Platz angeboten. Klars Anwalt erklärte, eine Entscheidung über das Praktikum werde in den nächsten Tagen oder sogar erst Wochen fallen.

Der einstige RAF-Terrorist Klar saß seit 1985 - und damit länger als jedes andere RAF-Mitglied - wegen neunfachen Mordes im Gefängnis. 1992 kam eine weitere Verurteilung hinzu. Bundespräsident Horst Köhler hatte im vergangenen Jahr ein Gnadengesuch Klars abgelehnt. Ende November hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Klar nach Ablauf seiner Mindesthaftzeit auf Bewährung entlassen werden muss. Er gilt heute nicht mehr als gefährlich. Das bescheinigten ihm zwei Gutachter und auch die Bundesanwaltschaft.

Klar gehörte zu den zentralen Figuren der zweiten RAF-Generation: Er war zwischen 1977 und seiner Verhaftung im November 1982 an fast allen Aktionen der "Roten Armee Fraktion" beteiligt. Der gebürtige Freiburger wurde unter anderem für die spektakulären Mordanschläge auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto sowie für die Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verurteilt. Nach den beiden Verurteilungen von 1985 und 1992 legte das OLG die Mindesthaftzeit auf 26 Jahre fest - wegen "besonderer Schwere der Schuld".

Für Aufsehen sorgte Klar Anfang 2007 durch irritierende Äußerungen aus seiner Bruchsaler Zelle: In einer Grußbotschaft an das linke Spektrum äußerte er die Hoffnung, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden".

joe/AP/DPA
 
 
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