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15. September 2008, 18:19 Uhr

Staatsrechtler geben Okay für BKA-Gesetz

In einer Anhörung zum BKA-Gesetz haben Staatsrechtler den Gesetzentwurf als verfassungskonform bewertet. Selbst die umstrittenen Passagen zur Online-Durchsuchung von privaten Computern und zur Video-Überwachung stießen auf keine wesentlichen Bedenken. Die Opposition will trotzdem bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die Online-Durchsuchung von privaten Computern stieß bei Staatsrechtlern während einer Anhörung zum umstrittenen BKA-Gesetz auf keine wesentlichen Bedenken© Marcus Brandt/DDP

In einer Expertenanhörung des Bundestags hat eine Mehrheit der geladenen Staatsrechtler die umstrittene Online-Durchsuchung als verfassungskonform bewertet. Auch andere Regelungen aus dem Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen wie die zur Videoüberwachung von Wohnungen stießen kaum auf wesentliche Bedenken.

Allerdings gab es Kritik an "Parallelzuständigen" zwischen den Polizeien in Bund und Ländern. Die Opposition blieb bei der Ablehnung des BKA-Gesetzes. Unionspolitiker sahen dagegen die Kritik an dem Regelwerk durch die Expertenanhörung widerlegt.

Der Bundestag hatte mit dem BKA-Gesetz im Juni eine der größten Polizeireformen in der Geschichte der Bundesrepublik auf den parlamentarischen Weg gebracht. Vorrangiges Ziel ist es, das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus schlagkräftiger zu machen. Die Behörde soll erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten.

Neben der Online-Durchsuchung privater Computer ermöglicht die Reform auch die akustische und optische Videoüberwachung von Wohnungen. Ziel der Koalition ist es, den Gesetzentwurf im Spätherbst zu verabschieden.

Die SPD ist allerdings mit einer langen Liste von Änderungswünschen in die parlamentarischen Beratungen gegangen. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) hat bereits angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nicht geändert wird.

"Problematische Parallelzuständigkeiten"

Die Mehrzahl der vom Innenausschuss des Bundestags angehörten Juristen hatten allerdings keine wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das geplante Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen enthalte "keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zulasten der Freiheit", erklärte etwa der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy. Der Passauer Verfassungsrechtler Dirk Heckmann vertrat die Auffassung, dass sowohl die Online-Durchsuchung als auch die Regelungen zur Wohnraumüberwachung "verfassungskonform ausgestaltet" sind. "Der Entwurf berücksichtigt die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die geforderten hohen Eingriffsschwellen wurden gesetzt", erklärte er. Auch der Bayreuther Rechtswissenschaftler Markus Möstl nannte die Regelungen für die Online-Durchsuchung einwandfrei. Dagegen kritisierte der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha "problematische Parallelzuständigkeiten" von Bundes- und Landeskriminalämtern. Das BKA werde "durch die Zuweisung zahlreicher neuer Eingriffsbefugnisse zu einer Art deutschem FBI umgewandelt, das in Konkurrenz zu den Polizeien der Länder weit im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen agieren kann".

Datenschutzbeauftragter kritisiert den Entwurf

Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Die Regelungen würden "erhebliche datenschutzrechtliche Fragen" aufwerfen, erklärte er. BKA-Chef Jörg Ziercke betonte dagegen unter Hinweis auf die Anschlagsgefahr in Deutschland, dass neue Kompetenzen für seine Behörden unabdingbar seien. "Um die Aufgabe der Gefahrenabwehr effektiv wahrnehmen zu können, benötigt das Bundeskriminalamt die Ermächtigungsgrundlagen, die in den Ländern seit Jahrzehnten praktizierter und bewährter Standard sind", erklärte er.

AP
 
 
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