Die Sorge um Marco W. ist groß: Der 17-Jährige, der im türkischen Antalya mit einer 13-Jährigen einen Sexualkontakt gehabt haben soll, sitzt nun im Knast. stern.de fragte den Strafrechtsspezialisten Ulrich Sommer, was passiert wäre, wenn sich der Fall in Deutschland zugetragen hätte.

Hätte in Deutschland maximal ein paar Sozialstunden aufgebrummt bekommen: Marco W.© THW Uelzen
Das ist strafbar, keine Frage, so steht es im Paragraf 176 des Strafgesetzbuchs. Allerdings kommt es auf die Art des Kontakts an. Einer 13-Jährigen über den Kopf streicheln ist natürlich nicht strafbar, aber Beischlaf oder Oralverkehr ist es. Auch dann, wenn ein 14-Jähriger das mit einer 13-Jährigen tut.
Dann ist die Strafbarkeit gegeben.
Der Staatsanwalt würde ermitteln. Bei einem weniger schwerwiegenden Fall würden die Ermittlungen vermutlich rasch eingestellt.
Es sieht so aus, als handele es sich um ein weniger gravierendes Geschehen, so dass eine hohe Strafe ohnehin nicht in Betracht käme. Er hätte maximal einige Sozialstunden zu erwarten.
Ja, unter Umständen. Nach den bisherigen Informationen hielt er das Mädchen für älter. Und wenn sie tatsächlich gesagt hat, dass sie bereits 15 Jahre alt ist oder den Entwicklungsstand einer 15-Jährigen hat, dann kann man ihm kaum einen Vorsatz nachweisen. Außerdem sind die beiden offenbar einvernehmlich intim geworden.
Unter Umständen. Stellen Sie sich vor, ein türkischer Urlauber hätte dasselbe im niedersächsischen Uelzen getan und es läge eine Strafanzeige vor. Dann würde man auch davon ausgehen, dass sich der Täter leicht entziehen kann, und ihn daran hindern wollen. Das kann durch eine Heimunterbringung geschehen, möglicherweise aber auch durch die Inhaftierung.
Nein. Aus meiner Sicht ist der türkische Staat hier nicht weniger rechtsstaatlich vorgegangen, als es der deutsche getan hätte.
Ich bezweifle, dass die Haftbedingungen in Rumänien oder im Hinterhof von Warschau so viel besser sind. Im Übrigen ist eine mit 30 Mann belegte Zelle mitunter sicherer als Doppel- oder Dreierzellen. Als die Europäische Union die Türkei dazu bewegen wollte, kleinere Zellen einzuführen, haben die Gefangenen revoltiert - weil sie in kleinen Zellen leichter Opfer werden könnten.
Das ist die Maximalstrafe. Aber das Gericht wird sicher auch die von mir genannten Punkte berücksichtigen.
Sich einen guten türkischen Anwalt zu nehmen. Es muss jemand sein, der versucht, die Beweislage zu analysieren. Strafbar ist war der Kontakt nur, wenn Marco W. genau gewusst hat, was er tut.
Dr. Ulrich Sommer, 55, ... ist Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt internationales Recht. Der Sitz seiner Kanzlei ist in Köln. Mehr Infos unter www.dr-sommer.de