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19. April 2006, 16:54 Uhr

Wird Berlin zum Hartz-IV-Empfänger?

In Sachen Berlin gegen Berlin, Hauptstadt gegen Bund, wird das Verfassungsgericht in Karlsruhe bald über die finanzielle Zukunft der Stadt entscheiden - und die könnte in Form von Hartz IV für Bundesländer daherkommen.

Sanierungsfall Berlin: 60 Milliarden Euro Schulden - Tendenz steigend© Theo Heimann/DDP

Diesmal reisen die Prozess-Gegner der Karlsruher Verhandlung am 26. April aus derselben Stadt an. Das finanziell angeschlagene Land Berlin klagt gegen den Bund, also letztlich den Bundesfinanzminister, der in Berlin sitzt. Das Land fordert die Ausschüttung zusätzlicher Mittel zur Haushaltssanierung. Wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einigen Monaten aussehen wird, wagt noch niemand zu prognostizieren. Doch eines lässt sich jetzt schon beobachten: Der Verteilungskampf um die Finanzen im Bundesstaat wird härter.

Seit die Bundesrepublik existiert, wird vor dem höchsten deutschen Gericht um den unendlich komplizierten Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern gestritten. Diesmal ist der potenzielle Zahler allerdings selbst angeschlagen. Nur weil die Opposition für eine Karlsruher Klage zu klein ist, bleibt es dem Bund erspart, seinen Etat 2006 gegen den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zu verteidigen. Und auch in den reicheren Ländern, die Berlins Vorstoß eifersüchtig beäugen, dominiert längst der "Sparetat" das finanzpolitische Vokabular.

2,4 Milliarden jährlich nur für Zinsen

Auf den ersten Blick scheint klar zu sein, dass Berlin Hilfe braucht. Das Land ist mit knapp 60 Milliarden Euro verschuldet und hat seinen Schuldenstand damit in zehn Jahren fast verdreifacht - Tendenz steigend. Die Zinsausgaben verschlingen dieses Jahr 2,4 Milliarden Euro, jeder neunte Euro fließt an die Bank. Ob beim Defizit oder bei der Kreditfinanzierung: Wäre der Bundesstaat eine Fußballliga, Berlin stünde auf einem Abstiegsplatz.

Reichere Länder wie Baden-Württemberg haben wenig Verständnis für die Klage. "Diese Haushaltssituation ist selbst verschuldet, deshalb sollte sie auch selbst wieder in Ordnung gebracht werden", sagt dessen Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU). Dabei ist die Bundeshauptstadt, die nach der Wiedervereinigung den öffentlichen Dienst zweier Städte geerbt hatte, nicht untätig geblieben: Ein Drittel der Stellen wurde bereits abgebaut.

Weil Berlin dennoch keinen Ausweg aus der Schuldenfalle sieht, fordert es Geld vom Bund, juristisch ausgedrückt: Sanierungs-Bundesergänzungszuweisungen. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich eine Art Hartz IV für Bundesländer: Wenn sich ein Land in einer "extremen Haushaltsnotlage" befindet, der es aus eigener Kraft nicht mehr entkommen kann, muss der Bund einspringen. Bremen und das Saarland sind durch eine Karlsruher Entscheidung von 1992 in den Genuss solcher Hilfen gekommen - die allerdings wenig gefruchtet haben. 2004 ist die Unterstützung ausgelaufen, nun haben die beiden Länder erneut den Gang nach Karlsruhe angetreten.

Schon jetzt muss Berlin keineswegs ohne fremde Hilfe auskommen. Aus Bundesmitteln und dem Länderfinanzausgleich fließen rund 5,4 Milliarden Euro in die Bundeshauptstadt. In ihrem Urteil von 1999 haben die Verfassungsrichter gemahnt, Bundesmittel sollten - von den Teilungslasten einmal abgesehen - im Prinzip lediglich "ergänzende Korrekturen" des Verteilungssystems leisten. Sanierungshilfe sei nur als "vorübergehende Hilfe zur Selbsthilfe" zulässig, merkte das Gericht an. Stratthaus warnt denn auch vor den Konsequenzen einer Pro- Berlin-Entscheidung: Dann könnte bald der halbe Osten auf Bundesgelder klagen.

Vor den Staatsgeldern muss das eigene Vermögen dran glauben

All dies lässt vermuten, dass der Berliner Senat bei der Karlsruher Anhörung keinen einfachen Stand haben wird. In der Verhandlungsgliederung ist beispielsweise von "Bedeutung und Maßstäben hinreichender Eigenanstrengungen des Notlagenlandes" die Rede. Dort wird zu klären sein, ob Berlin - gleich einem Sozialhilfeempfänger - erst in die eigene Schatulle greifen muss, bevor es anderswo anklopft. Noch verfügt die Bundeshauptstadt über zahlreiche Unternehmensbeteiligungen und beträchtliches Immobilienvermögen, darunter 270.000 landeseigene Wohnungen.

Wolfgang Janisch/DPA
 
 
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