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9. Januar 2003, 09:25 Uhr

Möllemann legt eidesstattliche Erklärung ab

Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann ist auf die politische Bühne zurückgekehrt und gibt eine eidesstattliche Erklärung zur Flugblatt-Affäre ab.

Großer Auftritt nach drei Monaten: Jürgen W. Möllemann vorm Landgericht Münster© dpa

Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann hat am Mittwoch vor dem Landgericht Münster eine eidesstattliche Erklärung zur Finanzierung seines umstrittenen Wahlkampf-Flugblattes abgegeben. Damit kam er der Auskunftsklage der Bundespartei in vollem Umfang nach. Er versicherte an Eides statt seine bereits zuvor gemachten Angaben, wonach die 840 000 Euro zur Finanzierung des Faltblatts sämtlich aus seinem eigenen Vermögen stammten.

In dem Faltblatt hatte Möllemann die Palästinenser-Politik der israelischen Regierung und den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, kritisiert. Es war wenige Tage vor der Bundestagswahl im September in Millionenauflage in Nordrhein- Westfalen verteilt worden. Im November räumte Möllemann ein, knapp eine Million Euro von nicht genannten Spendern besorgt, seinem Privatvermögen zugeführt, dann gestückelt und auf zwei Konten eingezahlt zu haben. Die FDP hatte kurz zuvor wegen der unklaren Herkunft der in Frage stehenden Gelder rund 840.000 Euro an den Bundestag überwiesen.

Klage der Partei zulässig

Zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch sah der frühere nordrhein- westfälische FDP-Chef und stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende einen Rechtsanspruch der Partei auf eine eidesstattliche Versicherung nicht als gegeben an: «Das hielt ich für überzogen.» Das Gericht war jedoch anderer Meinung. Möllemann habe in einer Erklärung vom 4. Oktober zunächst «objektiv falsche Angaben» gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Oellers. Deshalb seien die Zweifel der FDP, die einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung begründeten, berechtigt. Entgegen der Ansicht Möllemanns sei in dieser Sache nicht allein das Schiedsgericht der FDP zuständig, die Klage der Partei sei damit zulässig.

Möllemann erklärte sich zu dem Schritt bereit, weil er damit der FDP zur Rückzahlung der beim Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse hinterlegten 840.000 Euro verhelfe, wie er sagte.

Die FDP muss aus juristischen Gründen alle Mittel ausschöpfen, um ihrer Auskunftspflicht nach dem Parteispendengesetz gegenüber dem Bundestag nachzukommen. Möllemann gab seine Erklärung jedoch ausdrücklich ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs, sondern «um des lieben Friedens willen» ab. Wie die klagende Bundespartei, vertreten durch Anwalt Axel Pragal, erklärte er sich zur Anerkennung des zu erwartenden anteiligen Kostenbescheides des Gerichts bereit.

FDP: "Wichtiger Schritt"

Die Bundes-FDP sieht in der eidesstattlichen Erklärung Möllemanns einen «wichtigen Schritt zur Aufklärung der Faltblatt-Affäre». Ein Sprecher des Bundesvorstands sagte am Mittwoch: «Es handelt sich um einen juristischen Erfolg der FDP auf ganzer Linie.

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