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8. Juli 2006, 16:00 Uhr

Stabilitätspakt für die Länder

Kaum der erste Teil der Föderalismusreform unter Dach und Fach, beginnt die Diskussion über den zweiten Teil, den Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Dabei wollen Teile von Union und SPD wie in der EU eine Verschuldungsgrenze einführen.

Steinbrück (l.) und Stoiber (r.) machen sich für eine Art Stabilitätspakt stark© Sean Gallup/Getty Images

Nach der Verabschiedung der Föderalismusreform konzentriert sich die Debatte nun auf die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) forderte dafür ein Frühwarnsystem gegen Überschuldung in den Ländern. "Die Verschuldungspolitik mancher Länder kann so nicht weitergehen. Das müssen wir im Herbst dringend ändern", sagte er der "Welt am Sonntag". Das Frühwarnsystem müsse Alarm schlagen, wenn ein Land zu viel Schulden mache. Wer darauf nicht reagiere, müsse mit Strafen rechnen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat bereits vorgeschlagen, im Grundgesetz eine neue Verschuldungsregel wie beim EU-Stabilitätspakt mit Sanktionsmöglichkeiten zu verankern. Dies kommt den Überlegungen der reicheren Bundesländern entgegen. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sagte dagegen in der "Berliner Zeitung": "Man sollte vorsichtig sein mit Maximalforderungen. Wir brauchen eine Einigung, die den Ländern mehr Leistungsanreize bietet."

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer forderte in der "Passauer Neuen Presse": "Jetzt müssen auch die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und die Neuordnung der Länder angepackt werden." Die finanzschwachen Länder könnten es sich nicht auf Dauer am Tropf der Geberländer bequem machen. "Niemand hindert Mecklenburg-Vorpommern daran, dem Beispiel Bayerns nachzueifern. In Schwerin sind die Menschen nicht weniger klug und tüchtig als in München." Ramsauer sagte zudem: "Die Kleinstaaterei ist nicht mehr zeitgemäß. Weniger wäre bei den Ländern mehr."

Die Föderalismusreform mit einer umfassenden Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen hatte jüngst im Bundesrat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die letzte Hürde genommen. Die Länder sprachen sich geschlossen dafür aus, im Herbst auch die Neuordnung der Finanzbeziehungen in Angriff zu nehmen.

DPA
 
 
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