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2. März 2010, 13:14 Uhr

Was passiert bei der Vorratsdatenspeicherung?

Fragen und Antworten

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben gesprochen - doch die Nutzer bleiben verunsichert: Was hat das Urteil zu bedeuten? Wie wird ein neues Gesetz aussehen? Warum werden die Daten überhaupt gespeicher? stern.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst vom Tisch, in Jubel bricht die Telekommunikationsbranche dennoch nicht aus. Denn die Anbieter befürchten, dass die Bundesregierung nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts ein neues Gesetz schafft, dass die Kosten für die Branche weiter in die Höhe treibt. Was Telekom, Vodafone und Co. speichern müssen und was es kostet - ein Überblick.

Welchen Zweck hat die Speicherung?

Die Große Koalition setzte mit dem Anfang 2008 in Kraft getretenen Gesetz eine Richtlinie der Europäischen Union um. Die Daten sollen Strafermittlern und Geheimdiensten bei der Terrorabwehr und der Bekämpfung schwerer Straftaten helfen.

Welche Daten müssen Telefonanbieter vorhalten?

Die gespeicherten Informationen sollen den Ermittlern die Frage beantworten: Wer hat wann mit wem kommuniziert? Dabei geht es nur um Verbindungsdaten, also nicht die Inhalte der Gespräche oder SMS. Bei Telefonaten müssen beteiligte Telefonnummern, Datum, Uhrzeit und Dauer der Gespräche aufgezeichnet werden. Spricht ein Nutzer über das Handy, kommt unter anderem der Standort des Anrufes bei Beginn des Telefonats hinzu. Dieser lässt sich anhand des Sendemastes, der die Verbindung zum Netz herstellt, in etwa feststellen. Bei SMS wird auch erfasst, wann die Kurznachricht gesendet und empfangen wurde.

Was müssen Internetanbieter speichern?

Wenn ein Nutzer online geht, bekommt er von seinem Internetanbieter eine IP-Adresse zugewiesen. Diese eindeutige Nummer muss das Unternehmen ebenso speichern wie den Anschluss, über den die Verbindung läuft. Hinzu kommen Datum, Uhrzeit und Dauer der Sitzung. Welche Internet-Adressen dabei angesteuert wurden, wird aber nicht gespeichert. Bei E-Mails sollen auch die Adressen aller Beteiligten sowie der Zeitpunkt des Versands zu den Akten genommen werden.

Wie groß ist der Zusatz-Aufwand?

Die Telekommunikations-Anbieter klagen über hohe Ausgaben. Die anfänglichen Investitionen setzt der Verband der Internetwirtschaft eco mit branchenweit mehr als 300 Millionen Euro an - zum Beispiel für neue IT-Systeme. "Wir haben die Vorratsdaten unabhängig von den Abrechnungsdaten gespeichert", sagt etwa Telekom-Sprecher Philipp Blank. Binnen der verlangten sechs Monate Speicherdauer kämen so 19 Terabyte Daten zusammen - das entspreche 4,85 Milliarden Seiten Text im DIN-A4-Format. Der Marktführer taxiert seine laufenden Kosten auf einen "niedrigen einstelligen Millionenbetrag" im Jahr.

Die Branche ist in Vorleistung getreten. Was nun?

Für diese Investitionen will die Telekommunikationswirtschaft Entschädigung. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns - den Telekomunternehmen - das bezahlen muss", sagt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, in dem vor allem die Konkurrenten der Deutschen Telekom versammelt sind. "Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen - je nachdem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

Was passiert, wenn der Gesetzgeber nachbessert?

Die Vorratsdatenspeicherung geht auf eine EU-Richtlinie zurück - so lange Brüssel die umstrittene Regelung nicht kippt, steht Deutschland in der Pflicht, sein verworfenes Gesetz nachzubessern. Daher fürchten die Anbieter weitere Ausgaben. "Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen", sagt eco-Vorsitzender Michael Rotert. Der Internet-Lobbyist fordert eine Erstattung der Kosten - und schwingt die Standortkeule: Hilft der Staat nicht, seien vor allem kleine und mittelgroße Anbieter in ihrer Existenz gefährdet.

KOMMENTARE (1 von 1)
 
Mikeorganizer (03.03.2010, 08:06 Uhr)
Aber klar doch.....
"Die Große Koalition setzte mit dem Anfang 2008 in Kraft getretenen Gesetz eine Richtlinie der Europäischen Union um. Die Daten sollen Strafermittlern und Geheimdiensten bei der Terrorabwehr und der Bekämpfung schwerer Straftaten helfen."

So schwere Straftaten wie Raupkopieren bei der Musik und Filmindustrie und auch welche Pornoseiten man besucht hat. Welche politischen Seiten man öffnet.

Klar, alles im Zuge zum Schutz des Bürgers - Lächerlich einfach Lächerlich aber der dumme gemeine Zombiedeutsche kauft es ja ab.
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