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28. Juli 2009, 14:15 Uhr

Jurastudent bringt Alkoholverbot zu Fall

Mit der Verordnung wollten die Freiburger Behörden die Gewalt im "Bermudadreieck" bekämpfen. Doch ein Jurastudent klagte gegen das Alkoholverbot im Kneipenviertel der Stadt - und hat jetzt Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht erklärte die Maßnahme für rechtswidrig.

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Alkohol und Gewalt: In der Freiburger Innenstadt wird ein Jugendlicher nach einer Schlägerei von der Polizei abgeführt© Patrick Seeger/DPA

In der Freiburger Innenstadt darf auf öffentlichen Plätzen und im Freien wieder Alkohol getrunken werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Dienstag das vor gut einem Jahr erlassene Alkoholverbot für unwirksam erklärt. Ebenfalls gekippt wurde der sogenannte Randgruppentrinkparagraf. Danach war der dauerhafte Aufenthalt zum Alkoholgenuss an bestimmten öffentlichen Plätzen verboten.

"Es ist der verständliche Versuch der Gemeinden, etwas in eine Verordnung zu pressen, das sich nicht in eine Verordnung pressen lässt", sagte Richter Karl-Heinz Weingärtner zur Begründung des Urteils. Ein allgemeines Alkoholverbot auf öffentlich zugänglichen Flächen sei von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes aber nicht gedeckt. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten führen, aber nicht typischerweise bei jedem.

Alkoholverbot im Vorwege nur per Gesetz möglich

Der VGH stellte klar, dass das Eingreifen der Polizei in Einzelfällen gerechtfertigt ist, wenn es zu alkoholbedingten Ausschreitungen kommt. Solle allerdings schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Derzeit bleibe der Stadt nur die Möglichkeit, mit dem herkömmlichen polizeilichen Instrumentarium wie Platzverweisen und Aufenthaltsverboten im Einzelfall gegen Störer vorzugehen. Öffentliche Massenbesäufnisse könnten untersagt werden.

Damit war die Klage eines Jurastudenten gegen die Regelung erfolgreich. Mit der im Kneipenviertel der Stadt Freiburg, dem sogenannten Bermudadreieck, geltenden Verordnung wollten die Behörden den starken Anstieg von Gewaltdelikten bekämpfen, für den sie den Alkoholkonsum verantwortlich macht. Seit Sommer 2008 waren von Freitag bis Montag Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Zudem galt seit Januar 2008 ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen.

Der VGH ließ eine Revision zu seinem Urteil nicht zu. Falls Freiburg die Entscheidung nun noch vom obersten Verwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen will, müsste die Stadt dort zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

Zahlreiche Anfragen anderer Städte

In ersten Reaktionen appellierten der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Stadt Freiburg an Bund und Länder, die Anregung der Richter aufzunehmen und die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Städte Alkoholverbotszonen individuell einrichten können. "Uns geht es darum, dass Städte dieses Instrument flexibel einsetzen können", sagte der Sozial- und Rechtsexperte des Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking. "Wenn ein bestimmter Alkoholpegel erreicht ist, fliegen die Flaschen. Die Verletzungsgefahr steigt und auch die Gewaltkriminalität."

Eine Sprecherin der Stadt Freiburg erklärte: "Jetzt wissen wir vom Gericht, dass wir mit unseren Mitteln nicht weitermachen können. Nun ist der Gesetzgeber am Zug." Die vielen Anfragen anderer Städte aus ganz Deutschland zeigten aber, dass Freiburg mit der jetzt gekippten Polizeiverordnung "den Nerv getroffen" habe. Alkoholbedingte Gewaltexzesse seien in vielen Städten ein Problem. "Wir waren Vorreiter, indem wir gesagt haben, wir gucken nicht nur zu, wir tun auch etwas", meinte sie. "Nun sind uns die Hände gebunden."

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
Countryjoe (29.07.2009, 06:39 Uhr)
Reife Leistung
Da kann sich dieser Jurastunden echt was einbildenauf seine Leistung. Der wird später sicher jeden raushauen.
Aquarius2 (28.07.2009, 23:40 Uhr)
Aber wehe, es raucht einer einen Joint
beim Saufen.
Legal ist nur Komasaufen.
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