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25. Januar 2008, 10:17 Uhr

Brauchen wir das Mehrheitswahlrecht?

Fünf Parteien sitzen in den Parlamenten, die Bildung von Koalitionen wird zur Quälerei. Wäre die Einführung des Mehrheitswahlrechts die Lösung? Darüber streiten auf stern.de Hans-Ulrich Jörges und der Politikwissenschaftler Alfred Grosser. Ein Pro und Contra.

© Illustration von Wieslav Smetenek

Pro: Warum wir das Mehrheitswahlrecht brauchen

Von Hans-Ulrich Jörges

Das Denkverbot ist gebrochen. Nicht bei uns. Noch nicht. Aber bei unseren Nachbarn. In Österreich, von einer Großen Koalition nicht weniger gequält und gelähmt als Deutschland, bekennt sich die konservative ÖVP zu einer einschneidenden Reform des Wahlrechts: zum Mehrheits- anstelle des Verhältniswahlrechts, wie es in beiden Ländern bisher gilt. Das bedeutet: Nur die vom Volk direkt gewählten Kandidaten in den Wahlkreisen ziehen ins Parlament ein, wie in Großbritannien oder Frankreich, niemand über Listen, deren Aufstellung die Parteien nach Gutdünken diktieren.

Das bedeutet aber auch und vor allem: Schluss, für alle Zeit, mit Großen Koalitionen, denn das Mehrheitswahlrecht beschert in der Regel einer der großen Volksparteien allein eine regierungs- und damit gestaltungsfähige Mehrheit. Und falls es allein nicht reicht, dann im Bündnis mit einer kleinen Partei, nicht mit zweien oder dreien, was in Deutschland die Alternative zur Großen Koalition wäre.

Das Wunder von Wien wird noch wundersamer dadurch, dass die ÖVP, der kleinere Partner in der Großen Koalition, mit dem Mehrheitswahlrecht gar nicht an der Macht wäre. Nach dem Ergebnis der letzten Wahl würden die Sozialdemokraten allein regieren. Die SPÖ aber lehnt die Reform ab. Was beweist: Man kann auch denken und Mut beweisen, ohne sich daraus unmittelbaren Vorteil zu versprechen. Gelobt sei also die ÖVP. Denn sie könnte, sie sollte zum Vorbild werden für Deutschland – und auch hier eine Debatte anstoßen. Die Große Koalition in Berlin, sie demonstriert das gerade, ist schon nach der Hälfte ihrer Regierungszeit erschöpft, am Ende mit ihren Gemeinsamkeiten, bis aufs Blut gereizt von Wut und Widersprüchen.

Hans-Ulrich Jörges ist Mitglied der Chefredaktion des stern. Im aktuellen Heft analysiert er den Patt der Parteien ausführlich.© Karin Rocholl

Dennoch muss sie womöglich nach 2009 fortgesetzt werden. Denn eine schwarz-gelbe Mehrheit ist höchst fraglich. Und die denkbaren Dreier-Bündnisse - eine Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen, eine Jamaika-Koalition von Union, FDP und Grünen und ein Linksblock von SPD, Grünen und Linkspartei - sind erstens nicht minder zweifelhaft und versprechen zweitens keine Erlösung durch stringenteres Regieren. Im Gegenteil: Jede dieser Konstellationen würde wohl die Qual noch unerträglicher machen, weil die Gegensätze und der Zwang zur Profilierung permanenten Aufruhr versprechen statt Klarheit und Stetigkeit.

Die stabile Verankerung der Linkspartei hat das parlamentarische System dramatisch verändert. Mit fünf Fraktionen und sechs Parteien – inklusive CSU – ist die Seligkeit stabiler Zweierkoalitionen Geschichte, zunehmend auch in den Ländern. Lähmung und Instabilität aber bergen das Risiko einer permanenten Krise des Parlamentarismus, mit wachsender Wahlenthaltung und einem notleidenden Land, dem Gestaltung verweigert wird. Zudem ist die Opposition unter einer Großen Koalition auf unerträgliche Weise geschwächt: Nur gemeinsam können FDP, Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss durchsetzen, und nicht einmal gemeinsam können sie beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung des Regierungsbündnisses klagen.

Ein Ausweg ist das Mehrheitswahlrecht. Zum einen hat der Bürger unmittelbaren Einfluss auf seinen Abgeordneten - und der ist unabhängiger von seiner Partei. Zu beobachten war das etwa bei der Abstimmung über die missratene Gesundheitsreform: Zwei Drittel der Nein-Stimmen und der zu Protokoll gegebenen Einwände aus der Großen Koalition kamen von direkt gewählten Volksvertretern. Sie fühlten sich so frei. Zum anderen ist der faule Kompromiss passé. Hätte es das Mehrheitswahlrecht 2005 gegeben, könnte die Union mit knapper Mehrheit allein regieren. Sie kam auf 150 direkt gewählte Abgeordnete, die SPD auf 145, die Linke auf drei, die Grünen auf einen. Und Hessen würde heute von der SPD allein regiert, denn die hat 29 der 55 Wahlkreise gewonnen. Der dramatische Swing der Wählerstimmung fände seinen angemessenen Ausdruck. Roland Koch wäre weg, könnte sich nicht mehr an seinen Sessel klammern. Die FDP freilich wäre aus dem - halb so großen! - Bundestag verschwunden.

Das ist ein starker Einwand gegen das Mehrheitswahlrecht, aber kein schlagender. In Großbritannien sitzen auch die Liberaldemokraten komfortabel im Unterhaus. Kleine Parteien müssen eben populäre Kandidaten aufstellen - als Ein- Mann-Show sind sie verloren. Und: Es gibt auch Modelle für eine "gemäßigte Mehrheitswahl", wie sie etwa der junge Passauer Politologe Gerd Strohmeier propagiert, die eine "proportionale Zusatzliste" für kleine Parteien empfehlen.

Bislang hat das Mehrheitswahlrecht - in der Großen Koalition 1966 schon einmal angedacht, dann aber wegen des Widerstands der FDP aufgegeben - in Berlin nur einen offenen Anhänger: Friedrich Merz. "Wer diesen Diskurs jetzt noch verweigert", meint der CDU-Dissident, "der lässt mit zu, dass das deutsche Parlament erneut vor die Hunde geht." Nach der Hessen-Wahl haben sich ihm der frühere Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) angeschlossen. Immerhin. Aber bewegt hat sich in Wahrheit nichts. In Wien hat die Debatte begonnen. Wer findet den Mut in Berlin?

Contra: Das Mehrheitswahlrecht ist keine Lösung

Von Alfred Grosser

Dies ist kein echtes Contra, denn es gibt kein gutes Wahlrecht. Es gibt nur Vor- und Nachteile. Dafür muss man die Fakten klar sehen. Es stimmt nicht, dass beim Mehrheitswahlrecht der Bürger unmittelbaren Einfluss auf seine Abgeordnete hat und dieser unabhängig von seiner Partei ist. Ganz im Gegenteil: Der britische Abgeordnete stimmt im Parlament, wie es seine Partei beschlossen hat. Verfügt seine Partei über die Mehrheit, hängt sein Stimmverhalten vom Beschluss der Regierung ab. Die "whips", die Einpeitscher seiner Partei, zwingen ihn, "richtig" abzustimmen. Sollte er rebellieren, stellt die Partei in seinem Wahlkreis künftig einen anderen Kandidaten auf - und dieser wird, obgleich bisher unbekannt, den Abtrünnigen besiegen. In Frankreich hat es unter Nicolas Sarkozy bisher kein Mitglied der Mehrheitsfraktion gewagt, gegen den Befehl des Präsidenten zu stimmen, aus Angst, bei der nächsten Parlamentswahl nicht mehr mit dessen Unterstützung kandidieren zu dürfen. Nur wenige sind sich ihres Wahlkreises so sicher, dass sie sich ein unabhängiges Votum erlauben.

Alfred Grosser, in Frankfurt geboren, lehrte Politikwissenschaft in Paris. Er gilt als einer der bedeutendsten Intellektuellen Frankreichs© Becker & Bredel

Auch ist es falsch, wie Hans-Ulrich Jörges schreibt, dass die britischen Liberalen "komfortabel" im Unterhaus sitzen. Der Tiefpunkt war für sie erreicht, als sie mit 20 Prozent der Stimmen nur zwei Prozent der Sitze erhielten. In Frankreich haben die Rechtsextremen unter Jean-Marie Le Pen nicht ein einziges Direktmandat durchgebracht, sie sind nicht in der Nationalversammlung vertreten. Das freut die politischen Gegner. Aber ist es gerecht, dass der Wille von 10 bis 15 Prozent der Wähler keinen Ausdruck findet?

Nicht zuletzt bei Präsidentenwahlen zeigen sich die Tücken des Mehrheitswahlrechts. 1925 trat in Deutschland Paul von Hindenburg an, jener Mann, der später Hitler zum Reichskanzler ernennen sollte. Gegen Hindenburg kandidierten Wilhelm Marx, den auch die Sozialdemokraten unterstützten, der Kommunist Ernst Thälmann und viele andere. Im ersten Wahlgang erreichte keiner die notwendige absolute Mehrheit. Die Kommunisten schickten Thälmann beim zweiten Wahlgang erneut ins Rennen, obwohl er chancenlos war. Die Absicht: Thälmann sollte verhindern, dass Marx gewinnt. Der Sieger hieß Hindenburg, die Konsequenzen sind bekannt. Die Väter der französischen Verfassung haben daraus Lehren gezogen. Im ersten Wahlgang werden die beiden Bestplatzierten ermittelt. Zur Stichwahl dürfen nur diese antreten. Zähneknirschend müssen sich die Wähler für einen der "Großen" entscheiden. Liberale oder auch extreme Kandidaten haben kaum Chancen.

Gewiss ist auch das Verhältniswahlrecht nicht der Stein der Weisen. Die Israelis werden nur vernünftige Politik machen können, wenn die großen Parteien nicht mehr von den vielen Kleinen abhängen. Auch in Italien ist das Parteienspektrum weit aufgefächert. Ursache ist der reine Proporz, das Fehlen einer Sperrklausel, also zum Beispiel der Fünf-Prozent-Hürde, wie Deutschland sie kennt. Das Verhältniswahlrecht stärkt die kleinen Parteien, mitunter fällt ihnen die Rolle des Schwanzes zu, der mit dem Hund wedelt. Die FDP koalierte 1969 mit Willy Brandt und machte die Ostpolitik möglich. 1982 wechselte die FDP zu Helmut Kohl - und betrieb dort jene Aufrüstungspolitik weiter, für die Helmut Schmidt von seiner Partei erdolcht worden war. Die FDP war in Deutschland ein entscheidender Spieler und wird es nach dem Ende der Großen Koalition womöglich wieder sein. Jahrzehntelang habe ich meinen Studenten das bundesdeutsche Wahlsystem als vorbildlich dargestellt (es war leider schwer, es zu erklären, und die französischen Medien und auch unsere Politiker haben es bis heute, trotz all meiner Bemühungen, immer noch nicht recht verstanden. Wegen der Überhangsmandate und mehr noch, weil das Gesamtresultat eben keine Verzerrungen kennt, sondern dem Proporz entspricht). Nun muss ich gestehen, dass es mit fünf Parteien komplizierter wird, aber ich glaube nicht, dass die Lage in Hessen ein Übergang zum Mehrheitswahlrecht rechtfertigt. Gibt es nicht andere Wege? Unter anderen den, der nun in Frankreich für die Gemeindewahlen in größeren Städten eingeschlagen wurde? Die Partei, die die meisten Stimmen erhalten hat, bekommt die absolute Mehrheit der Sitze und kann so regieren. Die anderen Sitze werden nach Proporz verteilt, so dass die Opposition alle Parteien umfasst, die eine Sperrgrenze überschritten haben. Auf die Bundesrepublik bezogen hieße dies, dass die CDU/CSU allein regieren würde, obwohl sie weit von der absoluten Mehrheit der Wählerstimmen entfernt ist. In Großbritannien ist dieser Zustand seit 1945 bekannt, keine Regierung kam mit 50 Prozent plus X ins Amt. In der Bundesrepublik gab es auf Bundesebene nur einmal eine Alleinregierung einer Partei, die CDU dominierte von 1957 bis 1961. Ist es wirklich zu beklagen, dass dies ein singulärer Fall war?

Übernommen aus ... Stern Stern
Ausgabe 05/2008

 
 
KOMMENTARE (10 von 15)
 
dumiok (13.02.2008, 17:03 Uhr)
Mehrheitswahlrecht
Ein Mehrheitswahlrecht wäre zu begrüßen
1. Gesetze können schneller umgesetzt werden
2. Es gäbe keine faulen Kompromisse mehr.
3. Die großen Parteien können sich nicht mehr herausreden, sie mussten dem Koalitionspartner nachgeben.
4. Nur eine Partei bildet die Regierung und ist für die Entscheidungen voll verantwortlich.
styberman (13.02.2008, 13:50 Uhr)
Es würde noch ungerechter werden...
Rechnen wir einmal: Wenn wir eine Wahlbeteiligung von 80% annehmen, braucht eine Partei für die absolute Mehrheit also ein wenig mehr als 40% aller möglichen Wählerstimmen.
Bei einem Mehrheitswahlrecht bräuchte diese Partei theoretisch - und im schlimmsten Falle, also, wenn in den verlorenen Stimmkreisen niemand für diese Partei stimmt - nur noch über 20% aller Stimmen, um die Mehrheit der Stimmkreise zu gewinnen. Es muss einem Demokraten doch Unbehagen bereiten, sich eine Regierung mit so wenig Unterstützung vorzustellen!
Es drohte eine 2-Parteien-Langeweile, wie wir sie aus England kennen. Neue Strömungen wie in den 80ern die Grünen könnten sich dann nicht mehr parlamentarisch artikulieren.
Malt (11.02.2008, 16:00 Uhr)
Was nützt...
...die schönste Wahl, wenn am Ende immer die Gleichen das sagen haben wie Vorher... also quasi nur die Marionetten getauscht werden? Denn regiert werden wir von Banken, die uns in den Daumenschrauben haben bis wir die Finanzpolitik grundlegend reformieren! Alles andere führt nur zu MEHR KOSTEN, HÖHEREN STEUERN und PERSÖNLICHER ENTRECHTUNG und ENTEIGNUNG!
Pengolodh (11.02.2008, 15:49 Uhr)
Stimmt!
Wenn Wahlen etwas verändern könnten, wären sie verboten. Sie sind aber sehr geeignet, etwas zu rechtfertigen, und wenn man de Spielregeln ändern muß, damit das besser funktioniert, hätte man da nicht mehr Skrupel als Berlusconi je hatte.
Bloß... wie sollte dafür eine Mehrheit zustande kommen? Die SPD müßte doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, sich darauf einzulassen... was natürlich erfahrungsgemäß keine Garantie wäre... wie bei manchen Preisboxern war das doch auch bei denen nie die Frage, OB sie umfallen, sondern allenfalls, in welcher Runde.
zurgat (11.02.2008, 15:42 Uhr)
die einzige änderung die ich mir wünschen würde wäre
das parteien die liste von den jeweiligen kreisen per öffentlich voting abstimmen würden...
direkt wählen können wir auch also ist jeder der so gewählt wird auch "theoretisch" in der lage eigenständig zu denken und dementsprechend so abzustimmen ... jaja ich weiß selber das das n witz is wenn man sich die bemerkungen zur vorratsdatenspeicherung anguckt ...
aber dadran sin die politiker schuld
vegefranz (11.02.2008, 15:41 Uhr)
kein anderes Wahlrecht -andere Politiker

solange politische Positionen, die Kompetenz und Sachkunde voraussetzen - vorwiegend nach Frauen/Ost-West oder sonstwie-Quoten verteilt werden, wird auch die Änderung des Wahlrechts den Abstieg unseres Landes nicht stoppen
Topsy50 (11.02.2008, 15:25 Uhr)
Wenn Wahlen wirklich was verändern....
....könnten, würde man sie in Deutschland verbieten. Darum ist es im Grunde egal, was für ein Wahlsystem vorhanden ist.
SirDidimus (11.02.2008, 15:15 Uhr)
Kein Schlechtes System
63 jahre nach dem zweiten weltkrieg. wir haben die 15 legislaturperiode. das heißt, dass es ein sehr gutes system ist, was die stabilität angeht. wie Daneel es angedeutet hat, sind systeme wie in italien auch nicht das gelbe vom ei. die wissen wahrscheinlich nicht einmal, die wievielte regierung die haben (vor allem, wenn man bedenkt, dass dieser kriminelle wieder kommen soll).
wir brauchen keine änderung des wahlsystems, nur weil die hessischen politiker so dumm waren, vor der wahl zu sagen, mit wem sie alles nicht wollen. vielleicht haben die jetzt ja gelernt, im vorfeld nicht mehr über koalitionen zu reden.
ich bin froh, in einem land zu leben, in dem bei knapp 2000 stimmen mehrheit (vorsprung der cdu vor der spd) nicht direkt das wort wahlbetrug fällt, und menschen umgebracht werden bzw. ein bürgerkrieg vom zaun gebrochen wird.
ganzbaf (11.02.2008, 15:11 Uhr)
Klar brauchen wir das Mehrheitswahlrecht...!
und zwar ein direktes, unmittelbares vom Volkssouverän.
Zu ALLEN entscheidenden (wichtigen) Themen.
Auch Direktdemokratie oder Volksabstimmungs-Demokratie genannt!... :-D
.
Nicht nur die Parteien, die parlamentarische Demokratie hat aufgrund von viel zu viel Lobbyismus, Bestechlichkeit und Beliebigkeit voll abgewirtschaftet. Wir sollten den Schweizern folgen und noch weiter gehen, liebe Freundinnen und Freunde...!
:-)
JuriGarkov (11.02.2008, 15:07 Uhr)
Inhaltlich Falsch
In den USA werden eben nicht Parteien und Personen gewählt. Das ist der Unterschied zur BRD. Die USA sind eine viel tiefer gehende Demokratie wo selbst der Polizeichef gewählt ist. Der Vergleich hinkt und ist somit eine Beleidigung an jeden anderen Leser.
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