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8. Februar 2006, 15:49 Uhr

"Das Kopftuch ist ein negatives Symbol"

Dürfen muslimische Lehrerinnen in der Schule Kopftuch tragen? Die muslimische Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz sagt: Nein. Denn das Kopftuch schränke die religiöse Freiheit der Schüler ein, wie sie bei stern.de schreibt.

Die Lehrerin Fereshta Ludin vor der Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht© Sebastian Willnow/DDP

Die Lehrerin Fereshta Ludin hatte 2004 vergeblich gegen das Kopftuchverbot an Schulen geklagt - davon unbeeindruckt versuchen muslimische Pädagoginnen immer wieder, mit Kopftuch zu unterrichten - wie jetzt die Lehrerin Gilek Yilmaz aus Rendsburg. Sicher, es ist Teil der Freiheit und der Toleranz, religiöse Symbole offen tragen zu dürfen. Dies gilt für Christen genauso wie für Menschen jüdischen Glaubens. Und selbstverständlich auch für Musliminnen. Das gilt immer und überall. Allerdings nicht für verbeamtete Schul-Lehrerinnen.

In der Schule geht es nicht nur um die Rechte der Lehrer, sondern auch um die der Schüler. Eine Jugendliche, die mit ihren Eltern darum streitet, kein Kopftuch tragen zu müssen, sollte auch von ihrer Lehrerin unterstützt werden. Sie braucht Rückendeckung für die Ausübung ihrer religiösen Freiheit! Dies kann eine Kopftuchverteidigerin nicht leisten.

Das Recht der Schülerinnen das Kopftuch abzulehnen, wiegt für mich höher als das Recht der Lehrerin, in der Schule Kopftuch tragen zu dürfen. Lehrerinnen sind gewichtige Vorbilder und haben gerade deshalb auch großen Einfluss auf ihre Schüler.

Eine freie Wahl der unterrichtenden Lehrerinnen durch die Schülerinnen und Schüler ist an deutschen Schulen zu Recht nicht möglich. Gleichzeitig gilt aber in der Schule die Fürsorgepflicht des Staates.

Es gibt auch das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung ihrer Kinder. Die Entscheidung, ob das Kopftuchtragen im Islam geboten ist oder nicht, können wir getrost den Gelehrten überlassen. Was zählt ist allein die Entscheidung der Eltern, insbesondere der Mütter, sich auch dagegen zu entscheiden, dass ihre religiös unmündigen Töchter Kopftuch tragen - beispielsweise wenn das Elternhaus einer aufgeklärten Glaubensrichtung angehört wie den Aleviten.

Wir sollten ihnen in ihrer Erziehungsaufgabe nicht in den Rücken fallen, sondern sie darin unterstützen. Wer den Rückzug in die religiöse Abschottung verhindern will, muss Aufklärung unterstützen. Eine Kopftuch tragende Lehrerin, die im Auftrag des Staates als Beamtin Kinder und Jugendliche unterrichtet, bewirkt aber genau das Gegenteil. Sie schreckt diese Eltern ab und stößt sie vor den Kopf. Ich als Mutter würde eine Kopftuch tragende Pädagogin als einen Eingriff in meine religiösen Erziehungsrechte empfinden. Mancherorts hat diese offen gezeigte Religiosität schon zum Wegzug aufgeklärter Familien aus dem Schulsprengel geführt. Wollen wir das?

Lehrerinnen sind zumindest in den meisten Bundesländern verbeamtet. Sie sind Repräsentantinnen des Staates und damit zur Neutralität verpflichtet. Wenn Urteile des Bundesverfassungsgerichts diese Neutralität im Klassenzimmer bestätigen (siehe Kruzifix-Urteil) dann gilt dies meines Erachtens auch für Kopftücher. Genauso wie Kruzifixe an der Wand kann man Kopftücher nicht übersehen.

Die meisten Musliminnen leiden unter dem Kopftuch

Außerdem: Die meisten muslimischen Frauen leiden unter dem Symbol "Kopftuch". Für viele von uns Musliminnen steht es für Unterdrückung, Patriarchat, Scharia und Frauenfeindlichkeit. Eine staatliche Billigung dieses Symbols wäre ein Schlag ins Gesicht aller Menschenrechtlerinnen weltweit, die sich gegen die symbolische und faktische Unterdrückung der Frau wenden und dabei ihr Leben und ihre Existenz riskieren.

Natürlich gibt es auch Musliminnen, die das nicht so sehen. Aber noch viel mehr muslimische Frauen in der Welt, zum Beispiel in Afghanistan, im Iran, in der Türkei oder anderswo, sehen es genau so wie ich. Ein Kopftuch ist und bleibt dabei ein negatives Symbol und der Kampf dagegen ist sehr schmerzhaft.

Kann man mit den Rechten der Schüler, der Eltern, der anders denkenden Frauen ein Berufsverbot für Kopftuchträgerinnen begründen? Sicher nicht! Aber wir reden auch nicht über alle Berufe und auch nicht über alle Beamte. Wir reden über Lehrerinnen an staatlichen Schulen. Und die Bedingungen dafür sind bekannt und klargestellt. Auch für diese Lehrerin gilt: sie hat die freie Berufswahl und muss Prioritäten setzen. Die Neutralitätspflicht gilt es in diesem Fall besonders zu beachten.

Zur Person

Zur Person Die 34-jährige Ekin Deligöz sitzt seit 1998 für die Grünen im Bundestag. Sie wurde in der Türkei geboren und ist in Weißenhorn bei Neu-Ulm aufgewachsen. Die Verwaltungswissenschaftlerin war bis Ende vergangenen Jahres Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages.

 
 
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