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7. April 2006, 11:13 Uhr

Bundestag setzt BND-Ausschuss ein

Was trieb der deutsche Geheimdienst während des Irak-Krieges? Unzählige Gerüchte und Vermutungen ranken sich um die Tätigkeit. Nach Ostern wird der Untersuchungsausschuss Licht ins Dunkel bringen.

Gab der BND Informationen an den CIA weiter? Ein Untersuchungsausschuss soll dies nun klären© Diether Endlicher/AP Photo

Der BND-Untersuchungsausschuss zur Klärung deutscher Geheimdienstaktivitäten während des Irak-Krieges kann seine Arbeit aufnehmen. Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag die Einsetzung dieses Gremiums, dem elf Parlamentarier unter dem Vorsitz des CDU-Politikers Siegfried Kauder angehören werden.

Die Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grüne hatten für den Ausschuss das erforderliche Quorum von 25 Prozent aufgebracht, so dass die Koalition seine Einsetzung nicht verhindern konnte. Der Ausschuss soll klären, ob der BND gegen die politischen Vorgaben der damaligen rot-grünen Regierung die Kriegsführung der USA im Irak unterstützt hat. Regierung und Koalition haben diesen Vorwurf zurückgewiesen und den Ausschuss als überflüssig bezeichnet. Die Regierung hatte dem Bundestag schon einen langen Bericht über die Vorwürfe vorgelegt.

Nach Ostern soll Arbeit beginnen

Das Gremium will sich noch heute formal konstituieren, damit in der vierwöchigen Sitzungspause bis Anfang Mai die Vorbereitungen für seine Arbeit beginnen können. Nach der Osterpause soll die Sichtung von Dokumenten und dann die Befragung von Zeugen beginnen. Das ursprüngliche Ziel der Opposition, die Arbeit bis zur Sommerpause abzuschließen, gilt inzwischen als unrealistisch. Weitere Themen des Ausschusses neben den BND-Aktivitäten sollen auch die Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri durch die CIA, die Befragung von Gefangenen in Staaten sein, die der Folter verdächtigte werden, sowie angebliche Gefangenentransporte der CIA in Europa.

Gerichtsähnliche Arbeit

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist die schärfste Waffe der Opposition zur Kontrolle der Regierung. Er hat weit reichende Befugnisse und muss nach Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt werden, wenn dies ein Viertel aller Abgeordneten fordert. Dem aktuellen Bundestag gehören 614 Abgeordnete an - das erforderliche Quorum für den Antrag auf Einsetzung liegt damit bei 154 Parlamentariern. FDP, Grüne und Linke verfügen über 165 Stimmen.

Ein Untersuchungsausschuss erhebt in zumeist öffentlicher Verhandlung die nötigen Beweise. Ist Geheimhaltung erforderlich, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass dies beim BND-Ausschuss mehrfach der Fall sein wird. Das Arbeitsverfahren im Ausschuss ähnelt dem von Gerichten, die Vorschriften der Strafprozessordnung finden sinngemäß Anwendung.

DPA/Reuters
 
 
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