12. Juli 2012, 17:03 Uhr

Hartz-IV-Sätze sind verfassungsgemäß

Das Urteil des Bundessozialgerichts weist somit die Klage einer 54-jährigen aus dem baden-württembergischen Rhein-Neckar-Kreis zurück. Die Klägerin hatte bemängelt, dass der Hartz-IV-Regelsatz das Existenzminimum nicht gewährleiste.

Hartz-IV-Sätze, Bundessozialgericht, nicht verfassungswidrig, Kassel

Das Bundessozialgericht in Kassel wies heute eine Forderung auf 20 Cent mehr Hartz-IV zurück©

Der Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von derzeit 374 Euro pro Monat ist nach Überzeugung des Bundessozialgerichts nicht verfassungswidrig. Die Richter in Kassel wiesen die Klage einer Alleinstehenden zurück, die sich im vergangenen Jahr gerichtlich gegen ihr damaliges Arbeitslosengeld II zur Wehr gesetzt hatte. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte die Entscheidung des höchsten Sozialgerichts.

Die Leistung sei in verfassungskonformer Weise festgelegt worden, eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht scheide daher aus, urteilten die Kasseler Richter. Die heute 54-jährige Klägerin ist alleinstehend und lebt im baden-württembergischen Rhein-Neckar-Kreis. Sie machte geltend, das Existenzminimum werde auch durch die zum Jahresbeginn 2011 angehobene Leistung nicht gedeckt. Die Höhe beruhe nur auf Schätzungen statt auf aktuellen Daten. Die Anhebung der Mehrwertsteuer Anfang 2007 von 16 auf 19 Prozent sei nicht berücksichtigt worden.

Das Bundessozialgericht (BSG) folgte dem nicht. Der Satz sei rechtmäßig und in Übereinstimmung mit den 2010 aufgestellten Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts ermittelt worden, urteilten die Richter.

Das Sozialgericht Berlin hält die aktuellen Sätze für unzureichend

Unter anderem auf eine Vorlage des BSG hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 die damalige Berechnung der Hartz-IV-Leistungen als intransparent und willkürlich verworfen. Daraufhin waren die Berechnung verbessert und die Sätze 2011 leicht angehoben worden. Der 2011 neu festgelegte Regelsatz hatte bei 364 gelegen und war zum Jahreswechsel um zehn Euro erhöht worden.

Auch ohne erneute Vorlage aus Kassel werden sich die Karlsruher Richter erneut mit Hartz IV befassen müssen. Denn das Sozialgericht Berlin hält die aktuellen Sätze immer noch für unzureichend und nicht transparent; es hatte daher schon im April einen Fall nach Karlsruhe weitergereicht. Das BSG zeigte sich von den Berliner Urteilsgründen nicht überzeugt. Genaueres wollen die Kasseler Richter erst mit ihren schriftlichen Urteilsgründen bekanntgeben.

Das Bundesarbeitsministerium verwies darauf, dass bereits die Landessozialgerichte Baden-Württemberg, Bayern und Berlin-Brandenburg die Berechnungsmethode der Bundesregierung als rechtmäßig bestätigt hätten. Die jetzige Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz bedeute "ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind", erklärte ein Ministeriumssprecher.

Die Linke bekräftigte hingegen ihre Kritik an den Hartz-IV-Sätzen. Der Hartz-IV-Regelsatz sei weder politisch noch fachlich vertretbar, da er die soziokulturelle Teilhabe der Betroffenen nicht garantiere, "sondern sie zu einem Leben in Armut verdammt", erklärte Parteichefin Katja Kipping. "So sind beispielsweise im Regelsatz noch nicht einmal 20 Euro im Monat für Mobilität vorgesehen."

amt/AFP
 
 
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