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6. Februar 2008, 23:18 Uhr
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Des Zwitters Sieg

Sie ist eine Frau und führte ein unfreiwilliges Leben als Mann. Dann entnahm ihr ein Chirurg ihre weiblichen Geschlechtsteile. Jetzt hat die Frau vor Gericht einen Sieg erzielt: Sie erhält Schmerzensgeld von dem Arzt.

Die Medizin hat sie zum Mann gemacht. Nach ihrem Sieg vor Gericht kann die intersexuelle Klägerin jedoch wieder lachen© Henning Kaiser/DDP

Es sollte eine folgenreiche Operation werden: Wegen einer Geschlechtsumwandlung ohne die notwendige Einwilligung hat das Kölner Landgericht einer 48-jährigen Frau aus Düsseldorf Schmerzensgeld zugesprochen. Im so genannten "Zwitter-Prozess" entschied das Gericht, dass die intersexuelle Klägerin vom beklagten Chirurgen vor der folgenreichen Operation nicht umfassend informiert worden sei.

Die Einwilligung zur Entfernung der intakten Gebärmutter und Eierstöcke sei damit nicht gültig gewesen. Über die Höhe des Schmerzensgeldes wird laut Zivilkammer noch entschieden. Die Klägerin hatte 100.000 Euro gefordert.

Thomas war ein Mädchen

In dem Verfahren geht es um einen Fall von Geschlechterverwirrung: Bei der Geburt war die ungewöhnlich vergrößerte Klitoris des Babys irrtümlich als Penis angesehen worden. Das Kind wurde deshalb von den Eltern als Junge erzogen und erhielt den Namen Thomas. Erst bei einer Blinddarmoperation 1977 fiel auf, dass die Klägerin über eine Gebärmutter und Eierstöcke verfügte. Diese wurden von dem beklagten Kölner Chirurgen ein Jahr später entfernt.

Laut Urteil waren die Ärzte vor der Operation davon ausgegangen, dass sich die weiblichen Geschlechtsorgane in einem hochgradig verkümmerten Zustand befunden hätten. Doch sei dies ein Irrtum gewesen, wie der Chirurg bei der Operation erkannt habe, erklärte der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich.

Balsam für eine wunde Seele

Der Arzt habe damals bemerkt, dass entgegen den Erwartungen keine Anzeichen für eine gemischt weiblich-männliche Geschlechtlichkeit vorlägen. "Die Klägerin war von der Anatomie her völlig weiblich, daher hätte er die Operation ohne eine neue Einwilligung nicht fortsetzen dürfen", erklärte Reiprich.

Die Krankenschwester aus Düsseldorf habe deshalb einen Anspruch auf Schmerzensgeld. "Das Urteil ist Balsam für meine wunde Seele", sagte die Klägerin nach der Verkündung. "Ich wurde durch die Medizin gegen meinen Willen zum Mann gemacht, damit muss ich leben. Aber ich hoffe nun auf eine menschwürdigere Behandlung", erklärte die 48-Jährige, die als Thomas auf dem Personenstandsregister eingetragen ist, sich selbst aber Christine nennt.

Zwitter sollen für ihre Rechte kämpfen

Die Entscheidung der Kölner Zivilkammer wertet die Krankenpflegerin auch als Chance für viele weitere Leidensgenossen, die wie sie von der Medizin als intersexuell bezeichnet werden. "Die Tabuisierung der Zwitter muss aufhören und ich hoffe, dass sich viele meinem Beispiel anschließen und für ihre Rechte kämpfen", sagte sie. Von einem Präzedenzfall wollte ihr Anwalt nach der Entscheidung allerdings nicht sprechen: Dafür sei der Fall seiner Mandantin zu speziell, sagte er.

AP
KOMMENTARE (6 von 6)
 
Biebe (07.02.2008, 13:53 Uhr)
Gaaaaaanz schlechter Artikel
Zuallerst mal: Wie kommt alle Welt darauf dass es sich um einen Zwitter handelt? Sie hat lediglich (laut Artikel) eine Vergrößerte Klitoris. Nicht mal von Hoden ist die Rede. Somit ist se genausowenig ein Zwitter wie ein Kerl mit nem verkümmetren Penis.
Dann bleiben, wie gesagt, Fragen offen:
-wie schon oben genannt: Wo sind die Hoden?
-die Frau war 18 bei der OP....was ist mit der Menstruation, dem Blut?
ich gehe hier gar ni´cht auf den Menschen selber ein, nur auf den Artikel...setzen sechs, Autor.
Toyah (07.02.2008, 10:25 Uhr)
Unsinn
Ich glaube nicht, dass es hier ums Geld geht. Dieser betrag ist eh nicht sehr hoch verglichen mit dem, was diese Frau durchgemacht hat. Es geht darum, dass endlich mal offiziell anerkannt wird, dass ihr Unrecht getan wurde, und zwar auf übelste Weise.
Und ihr Geschlechtsorgane kann sie ja wohl schlecht einklagen...
albundy69 (07.02.2008, 09:10 Uhr)
Frei nach Meister Luther.....
.....sobald das Geld im Schadensbeutel klingt, des Klägers Seele in den Himmel springt ! Geht es jetzt um Schadensersatz oder um irgendetwas in Richtung "Würde" ?
Anemone (07.02.2008, 04:19 Uhr)
Dieser Titel
ist nicht nur Haeme, sondern zutiefst menschenverachtend! Leider ist das hier keine Seltenheit!
Die Frau tut mir von Herzen leid und verdient Mitgefühl. Bei stern ist sie da an die falsche Adresse geraten!
raindeer (07.02.2008, 02:31 Uhr)
diese haemische Ueberschrift...
...sagt mehr ueber den Autor dieses Artikels als ueber die geschaedigte Frau. Der Ausdruck Zwitter ist ausserdem veraltet und stammt noch aus einer Zeit, in der die medizinische Sprache nicht gerade zimperlich war. Wenn die anderen Sachverhalte stimmen, handelt es sich nicht um eine Intersexuelle, sondern um eine ganz normale Frau mit vergroesserter Klitoris, die von inkompetenten Aerzten kastriert wurde. Ich haette an ihrer Stelle auf wesentlich mehr als 100.000 Euro geklagt. Ungewollte Kinderlosigkeit und Einsatz der Wechseljahre im jugendlichen Alter sind schon ein ziemlich hartes Los.
seppmaier (07.02.2008, 00:55 Uhr)
moment einmal:
wollen sie mir jetzt erzählen, dass "thomas" durch ihre klitoris gepinkelt hat? sonst hätten die eltern ja wohl ein wenig stutzig werden müssen.
auweia....
 
 
 
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