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15. April 2008, 18:03 Uhr

Einigung bei Online-Durchsuchung

Das BKA erhält weitere Befugnisse zur Terrorismus-Bekämpfung: Justizministerin Zypries und Innenminister Wolfgang Schäuble haben sich auf eine Regelung zur Online-Durchsuchung geeinigt. Bis zur Sommerpause könne der Entwurf dem Kabinett vorliegen.

Der Weg für Online-Durchsuchungen ist frei© Marcus Brandt/DDP

Nach monatelangem Ringen bringt die Bundesregierung das BKA-Gesetz und damit auch die umstrittene Regelung zur Online-Durchsuchung privater Computer auf den Weg. Vorgesehen sei, dass zur Online-Durchsuchung die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden müsse, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur DPA in Berlin. Die SPD hatte das heimliche Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen abgelehnt. Jetzt haben sich die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geeinigt.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte Paris. "Damit ist der Weg frei, dass das BKA die entsprechenden präventiven Befugnisse bekommt." Vor der Sommerpause könne der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Noch im Februar hatten Zypries und Schäuble über Details des geplanten BKA-Gesetzes gestritten. Schäuble hatte sich über "mutwillige Verletzungen vereinbarter Verfahren" beschwert, Zypries die Vorwürfe zurückgewiesen.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien berücksichtigt, so Paris. Die Verfassungsrichter hatten in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Als Voraussetzung forderte Karlsruhe eine konkrete und absehbare Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit sowie Güter der Allgemeinheit. Auch eine Richteranordnung sahen die Verfassungsrichter als zwingend an. Schäuble hatte das Gesetzgebungsverfahren ursprünglich bereits vor der Karlsruher Entscheidung beginnen wollen. Die SPD wollte diese abwarten, zeigte sich aber bereit, die Durchsuchungsmöglichkeiten auf Computer auszuweiten.

Die Frage des Betretens von Wohnräumen soll nach Angaben des Sprechers noch weiter beraten werden. Gespräche dazu fänden bei der an diesem Mittwoch im brandenburgischen Bad Saarow beginnenden Innenministerkonferenz statt. Die Minister würden dabei die Erfahrungen der "Ermittlungsgruppe Zeit" vor der Festnahme dreier Terrorverdächtiger im Herbst im Sauerland berücksichtigen. Die deutschen Sicherheitsbehörden waren damals nach eigener Einschätzung an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestoßen.

Länder müssen noch zustimmen

Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA wurden vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung mit der Föderalismusreform ausgehandelt, die im September 2006 in Kraft trat. Neben der Online-Durchsuchung sind verschiedene andere Kompetenzen zur Ermittlung, Überwachung und Datennutzung geplant. Die Länder müssen dem Gesetz zustimmen. Schäuble hatte den Ländern zugesagt, ihre Zuständigkeiten unberührt zu lassen und umfassende Abstimmungen vorzusehen. Diese Zusage hatten die Länder begrüßt.

AP
 
 
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