28. August 2012, 14:47 Uhr

Betreuungsgeld soll verfassungswidrig sein

Ist das von der CSU forcierte Betreuungsgeld-Modell verfassungswidrig? Ein neues Gutachten untersucht im Auftrag der SPD die Inhalte des aktuellen Gesetzentwurfes - das Urteil fällt verheerend aus.

Das geplante Betreuungsgeld verstößt nach einem von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenem Gutachten gegen die Verfassung. Der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland (Speyer) sieht in dem auch koalitionsintern umstrittenen Vorhaben unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zudem greife es mit seinen finanziellen Anreizen in das Recht der Eltern ein, über die Betreuungsform ihrer Kinder selbst zu entscheiden - in dem es für eine Gruppe finanzielle Anreize setze, sagte Wieland am Dienstag.

Wieland verweist in seinem Gutachten auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes, wonach es Pflicht des Staates ist, "Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können". Vor diesem Hintergrund verstoße es gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn man den Eltern eine Geldprämie zahle, die steuerfinanzierte Kitas nicht in Anspruch nehmen: Wer die ebenfalls vom Staat finanzierten Autobahnen, Theater oder Büchereien nicht nutze, bekomme auch kein Extra-Geld.

Zum Modell des Betreuungsgeldes liegen bereits mehrere frühere Gutachten vor, unter anderem im Auftrag der Grünen und der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Auch darin wird jeweils der Nutzen und die Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes bestritten. Derzeit bereitet das Land Hamburg eine Verfassungsklage vor. Damit soll dem Bund das Recht abgesprochen werden, wegen der föderalen Grundordnung überhaupt ein solches Gesetz für eine bundeseinheitliche Regelung vorzulegen.

Vier Punkte gegen die Verfassung

Wieland hat sich bei seinem Gutachten allein auf die Inhalte des aktuellen Gesetzentwurfes der Koalition beschränkt. Dabei zählt er vier Punkte als verfassungswidrig auf: Zum einen beanstandet er eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und einen Eingriff des Staates in die elterliche "Betreuungsfreiheit". Außerdem die nach dem Gesetzentwurf mögliche Regelung, dass bestimmte Eltern im 13. und 14. Lebensmonat ihrer Kinder doppelt kassieren können - in dem sie gleichzeitig Elterngeld und Betreuungsgeld erhalten. Dies hat bereits auch die FDP beanstandet.

Zudem sieht Wieland mit dem Gesetzentwurf einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Frau und Mann. Mit dem Betreuungsgeld würden "die überkommene Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern verfestigt".

DPA
 
 
Jetzt bewerten
1 Bewertungen
MEHR ZUM ARTIKEL
Gemeinsame Erklärung zur "Herdprämie" Elf Länderminister lehnen Betreuungsgeld ab

In einer gemeinsamen Erklärung haben elf Familienminister aus den Bundesländern ihre Ablehnung gegen das Betreuungsgeld ausgedrückt. Sie befürchten negative Auswirkungen auf die frühkindliche Bildung.

Bundestag Diskussion um das Betreuungsgeld geht weiter

Gegner wie Befürworter des Betreuungsgeldes formieren sich. Vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am Donnerstag im Parlament gibt es noch immer Wünsche nach Änderungen aus der FDP wie der CDU. Doch die CSU pocht weiter auf die Umsetzung des Vorhabens.

Streit um das Betreuungsgeld FDP bittet Schavan zum Gespräch

Der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete Erwin Lotter will im koalitionsinternen Streit um das Betreuungsgeld Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) in die Fraktion der Liberalen einladen.

Herdprämie Forschung warnt vor Betreuungsgeld

Gegner des Betreuungsgeldes bekommen Unterstützung. Wie aus dem neuen Bericht zur Bildung in Deutschland hervorgeht, würde die Einführung eines Betreuungsgeldes eine hohe finanzielle Zusatzbelastung des Staates darstellen.

Betreuungsgeld Herdprämie fällt durch

Die Mehrheit der Deutschen lehnt die Herdprämie ab. Nun warnen auch Forscher im Bildungsbericht von Bund und Ländern eindringlich vor der Einführung des Betreuungsgeldes. Dies würde ihrer Ansicht nach andere Projekte wie den Kita-Ausbau gefährden.

 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (21/2013)
Geht's jetzt an mein Geld?