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11. Oktober 2003, 12:56 Uhr

"Das finde ich zum Kotzen"

Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat eine "Weinerlichkeit" vieler Ostdeutscher kritisiert. Er verwies in der "Sächsischen Zeitung" auf die ständige Kritik an den Renten im Osten, die real jedoch zum Teil höher seien als in Westdeutschland.

Fordert Sonderregelungen für den Osten: Altbundeskanzler Helmut Schmidt© Arno Balzarini/AP

Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat die "Weinerlichkeit" vieler Ostdeutscher kritisiert. "Es wird über manches geklagt, was nicht beklagenswert ist", sagte der SPD-Politiker der "Sächsischen Zeitung" in Dresden. So seien die Renten im Osten real zum Teil höher als in Westdeutschland. "Trotzdem klagen viele über ihre Rente. Das finde ich zum Kotzen." Die Frauen in den neuen Bundesländern seien bei den Altersbezügen im Durchschnitt besser dran als die Frauen im Westen. Bei den Männern herrsche ungefähr Gleichstand. "Da gibt es nichts zu beklagen", sagte Schmidt.

"Alle bisherigen Prognosen waren falsch"

Der Altkanzler zweifelte zugleich die Prognose von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe an, bis zum Jahr 2019 werde weitgehend eine Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West erreicht sein. "Alle bisherigen Prognosen waren falsch", sagte Schmidt. Deshalb sei Stolpes Prognose sehr mutig. Bei der Wiedervereinigung 1990 seien sowohl in Bonn als auch in Ost-Berlin ökonomische Dilettanten am Werk gewesen. Diese Fehler müsse man jetzt korrigieren.

Schmidt forderte Sonderregelungen für den Osten. Ein Bundesgesetz müsse die ostdeutschen Bundesländer bevollmächtigen, bestimmte Gesetze und Paragrafen für die nächsten 20 Jahre außer Kraft zu setzen: "Am wichtigsten sind die Paragrafen, die im Betriebsverfassungsgesetz und im Tarifgesetz die Macht der beiden Tarifpartner zementieren." Die verhinderten weitgehend, dass für die einzelne Firma, für den einzelnen Betrieb an Ort und Stelle Arbeitszeit und Arbeitsnorm betreffende Vereinbarungen gemacht würden. Außerdem sollte für jede Wertschöpfung auf dem Boden der neuen Länder und Berlins nur der halbe Mehrwertsteuersatz verlangt werden.

 
 
 
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